Guten Tag,
ich habe eine Frage unsere Tochter, die noch bei uns wohnt (im Mietshaus) würde gern, daß sich ihr Freund bei uns mit anmeldet. Muss ein Untermietvertrag abgeschlossen werden. Und wenn wir diesen abschließen, kann daraus rechtlich ein Nachteil entstehen?? Unser Mietvertrag ist ein befristeter.
vielen Dank
Untervermietung - kann daraus rechtlich ein Nachteil entstehen??
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was sagt denn euer Vertrag zur Untervermietung? Der VM muss meist zustimmen. Wenn der Freund mal 'abgeschafft' werden soll, können Komplikationen kommen, wenn der Freund nicht so richtig raus will. Zusätzlich müsstet ihr die Mieteinnahmen versteuern.
Geht es nur um das Meldeamt? Wenn der Freund aus der selben Gemeinde/Stadt ist, dann ist kein Nachweis zur Ummeldung erforderlich. Hingehen, ummelden, fertig.
daß sich ihr Freund bei uns mit anmeldet
Warum ?
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Ein Mietvertrag ist dafür nicht erforderlich. Ein Mietvertrag sollte nur dann abgeschlossen werden, wenn auch Miete kassiert werden soll.
Allerdings muss die Zustimmung des Vermieters für den Einzug des Freundes Deiner Tochter eingeholt werden.
Er möchte sich bei uns anmelden, weil er die meiste Zeit mit bei uns ist, er erhält Bafög, und seine Mutter HartzIV. Ihr wird wohl, daß was er sich im Monat neben seiner Schule verdient abgezogen. Kann man die Abschafffung des Freudes mit in den Untermietvertrag hineinnehmen?
Eine Scheinanmeldung erfüllt des Straftatbestand des Betruges. Ihr würdet Euch dabei wohl der Beihilfe schuldig machen.
Kann man die Abschafffung des Freudes mit in den Untermietvertrag hineinnehmen?
Wieso Scheinanmeldung??? Er wohnt doch die meiste Zeit mit bei uns. Und er soll auch einen geringen Mietanteil zahlen. Wir haben nur Angst, wenn die Beziehung in die Brüche geht, daß er irgendwelche Ansprüche aus dem Untervermietvertrag stellen kann.
Bei Untervermietung den Vertrag so gestalten, dass er auf § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB
zutrifft. Dann kann bis spätestens des 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats gekündigt werden (wenn Mietzins monatlich zu zahlen ist). Das sollte funktionieren.
Erkundige dich mal im Forum für Sozialrecht, wie in diesem Fall die Lage ist und ob das Amt überhaupt bei Verdienst des Sohnes kürzen darf.
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