Untervermietung - kann daraus rechtlich ein Nachteil entstehen??

21. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Pingu
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)
Untervermietung - kann daraus rechtlich ein Nachteil entstehen??

Guten Tag,
ich habe eine Frage unsere Tochter, die noch bei uns wohnt (im Mietshaus) würde gern, daß sich ihr Freund bei uns mit anmeldet. Muss ein Untermietvertrag abgeschlossen werden. Und wenn wir diesen abschließen, kann daraus rechtlich ein Nachteil entstehen?? Unser Mietvertrag ist ein befristeter.
vielen Dank

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Was sagt denn euer Vertrag zur Untervermietung? Der VM muss meist zustimmen. Wenn der Freund mal 'abgeschafft' werden soll, können Komplikationen kommen, wenn der Freund nicht so richtig raus will. Zusätzlich müsstet ihr die Mieteinnahmen versteuern.

Geht es nur um das Meldeamt? Wenn der Freund aus der selben Gemeinde/Stadt ist, dann ist kein Nachweis zur Ummeldung erforderlich. Hingehen, ummelden, fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

daß sich ihr Freund bei uns mit anmeldet

Warum ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Ein Mietvertrag ist dafür nicht erforderlich. Ein Mietvertrag sollte nur dann abgeschlossen werden, wenn auch Miete kassiert werden soll.

Allerdings muss die Zustimmung des Vermieters für den Einzug des Freundes Deiner Tochter eingeholt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pingu
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Er möchte sich bei uns anmelden, weil er die meiste Zeit mit bei uns ist, er erhält Bafög, und seine Mutter HartzIV. Ihr wird wohl, daß was er sich im Monat neben seiner Schule verdient abgezogen. Kann man die Abschafffung des Freudes mit in den Untermietvertrag hineinnehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Eine Scheinanmeldung erfüllt des Straftatbestand des Betruges. Ihr würdet Euch dabei wohl der Beihilfe schuldig machen.

Kann man die Abschafffung des Freudes mit in den Untermietvertrag hineinnehmen?

:???:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pingu
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Wieso Scheinanmeldung??? Er wohnt doch die meiste Zeit mit bei uns. Und er soll auch einen geringen Mietanteil zahlen. Wir haben nur Angst, wenn die Beziehung in die Brüche geht, daß er irgendwelche Ansprüche aus dem Untervermietvertrag stellen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Bei Untervermietung den Vertrag so gestalten, dass er auf § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB zutrifft. Dann kann bis spätestens des 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats gekündigt werden (wenn Mietzins monatlich zu zahlen ist). Das sollte funktionieren.

Erkundige dich mal im Forum für Sozialrecht, wie in diesem Fall die Lage ist und ob das Amt überhaupt bei Verdienst des Sohnes kürzen darf.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.556 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen