Hallo zusammen,
Anfang März hat jemand die Zusage für ein Praktikum ab dem 01.04 für sechs Monate in Frankfurt bekommen und daher seine Wohnung in einer anderen Stadt umgehend gekündigt. Er hat bei seinem Vermieter angefragt, ob er einen Nachmieter stellen darf zum 01.04 und hat ihm zahlreiche potenzielle Nachmieter vorgestellt, der Vermieter hat jedoch stets ohne Angabe von Gründen abgelehnt.
In der Folge bot er ihm an, einen Zwischenmieter für die 3 Monate bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu stellen. Wiederum stellte er ihm potenzielle Mieter vor. Mit einer Untermieterin war schon alles geregelt, er lernte sie kennen, um dann im letzten Moment, erneut ohne Angabe von Gründen, abzusagen. Sein Wortlaut:" Ich muss Ihnen das nicht begründen, sie können gerne schriftlich etwas anfragen, dann zögere ich das so lange hinaus bis Ihr Vertrag ohnehin gekündigt ist." Er verlangte in diesem Zusammenhang sogar eine Elternbürgschaft als Voraussetzung für die Untervermietung. Es war alles reine Schikane – seiner Meinung nach war es für ihn klar, dass der Vermieter es ihm nicht erlaubt. Nebenbei bemerkt: er zahlt ca. 150 Euro weniger Miete als üblich.
Damit wären wir beim nächsten Problem: Die Kommunikation der beiden lief größtenteils über Telefon. Es gibt lediglich E-Mails, in denen der aktuelle ihm Auskünfte über potenzielle Mieter schickt. In keiner Mail sichert er dem Mieter jedoch die mögliche Vermietung zu.
Da der aktuelle Mieter es mir nicht leisten kann zwei Wohnung zu bezahlen, hat er die Wohnung trotzdem untervermietet inkl. Untermietvertrag. Laut Untermietvertrag lediglich eins von zwei Zimmern. In der Folge er er schriftlich angefragt, die Wohnung oder zumindest einen Teil der Wohnung zu vermieten. Vor kurzem kam dann die Antwort, dass die Untervermietung der gesamten Wohnung nicht gestattet wird, da der Mieter aufgrund meiner Kündigung keinen Anspruch darauf habe.
Weiterhin hat er erfahren, dass die Wohnung untervermietet wurde bzw. dass jemand aktuell darin wohnt. Folglich hat er die Untermieterin aufgefordert, die Wohnung innerhalb einer Woche zu verlassen.
Wie ist die Rechtslage und was kann passieren?
-- Editiert von Lasnik23 am 09.05.2018 05:39
Untervermietung ohne Genehmigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn das alles so beweisbar ist:
gilt auch für den Mieter.Zitat:. Sein Wortlaut:" Ich muss Ihnen das nicht begründen, sie können gerne schriftlich etwas anfragen, dann zögere ich das so lange hinaus bis Ihr Vertrag ohnehin gekündigt ist."
Der Vermieter könnte hier wegen Vertragsverletzung fristlos kündigen. Vorher hat er allerdings eine Abmahnung zu formulieren, dass der Mieter umgehend die Untervermietung beenden soll.
Wenn der Vermieter die Untervermietung der gesamten Wohnung anmeckert, kann der Mieter sich entspannt zurücklehnen: das tut er ja gar nicht.
Wenn der Vermieter das nicht so konkret hat, kann man Zeit schinden durch Widerspruch (nicht sofort, aber rechtzeitig), schriftlichen Antrag auf Genehmigung der Teiluntervermietung (wenn der Vermieter das aussitzen will: um so besser), ..
Keine Ahnung, warum der Vermieter sich auf diesen Kindergartenkram einlassen will.
Der Vermieter hat bisher lediglich meiner Untermieterin geschrieben, dass Sie die Wohnung räumen soll bis nächste Woche und sich bei Fragen an den Hauptmieter wenden soll.
Das heißt ich warte erstmal seinen nächsten Schritt ab?
Anspruch auf Schadensersatz hat er meines Wissens nach nicht oder?
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Nun hat der Vermieter an den Hauptmieter einen Brief (angekommen am 11.05.) geschrieben, in dem er dazu auffordert, dass die Untermieterin die Wohnung bis zum 14.05. verlassen muss, sonst folgt die fristlose Kündigung sowie vorbehaltlich rechtliche Schritte. Was kann ich nun tun?
ZitatWas kann ich nun tun? :
Sinnvollerweise dafür sorgen das die Aufforderung erfüllt wird, bevor es auch von Vermieterseite richtig teuer wird.
berry
Kannst du nachweisen, dass du den Vermieter um Zustimmung zur Untervermietung gebeten hast?
Wenn nein, hole das unverzüglich navh, mit Angabe deines Untermieters und Schilderung der Umstände, die dich dazu bringen, unterzuvermieten.
Das Ganze gerichtsfest(also mit Zeugen direkt in den Briefkasten) und mit Fristsetzung zum 14. schnellstens an den Vermieter.
Er macht sich svhadenersatzpflichtig wenn er eine Zustimmung, auf die du Recht hast, verweigert.
Gab da mal so ein Urteil letztes Jahr...
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