Untervermietung verboten?

25. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
go609369-33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Untervermietung verboten?

Kann der Vermieter eine Untervermietung pauschal verbieten oder muss er dafür stichhaltige Gründe angeben? Ich bin demnächst für ein Semester im Ausland.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109320 Beiträge, 38286x hilfreich)

Zitat (von go609369-33):
Kann der Vermieter eine Untervermietung pauschal verbieten

Kann man.
Können kann man nämlich vieles – ob es sinnvoll, legal oder gar erfolgreich wäre, steht auf einem anderen Blatt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9148 Beiträge, 4273x hilfreich)

Zitat (von go609369-33):
Kann der Vermieter eine Untervermietung pauschal verbieten oder muss er dafür stichhaltige Gründe angeben?
In der Kurzfassung: Schau dir § 553 BGB und § 540 BGB an.

Wenn im Mietvertrag keine generelle Erlaubnis zur Untervermietung enthalten ist, dann kann auf Basis von § 540 BGB die Unvermietung der kompletten Wohnung ohne Gründe untersagt werden. Auf Basis von § 553 BGB kann der Mieter die Genehmigung zur Untervermietung einzelner Räume einfordern. Aufgrund von § 553 (1) Satz 2 BGB muss er dazu jedoch einen konkreten Untermieter benennen. Also erst Untermieter suchen, dann vom Vermieter Genehmigung einfordern (das kann dann auch mal 4 Wochen dauern) und erst dann Untermietvertrag machen. Das wäre zumindest der rechtlich saubere Weg.

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