Untervermietung - wenn ich kündige, endet dann automatisch auch der Untermietvertrag?

10. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Bandit1200
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Frischling
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Untervermietung - wenn ich kündige, endet dann automatisch auch der Untermietvertrag?

Hallo,

ich bin Mieter in einer Wohnung und habe einen beidseitigen Kündigungsverzicht bis 30.06.2011. Der Vermieter ist eine Verwaltungsgesellschaft. Jetzt muss ich aus beruflichen Gründen umziehen und will meine Wohnung untervermieten. Dazu habe ich einige Fragen.

1) Wenn ich meine Wohnung unmöbliert unbefristet untervermiete, könnte ich dann später wieder in meine Wohnung, z.B. indem ich Eigenbedarf geltend mache?

2) Wenn ich meine Wohnung bei meinem Vermieter zum 30.06.2011 kündige, endet dann automatisch auch der Untermietvertrag? Oder kann ich einen befristeten Untermietvertrag aufsetzen?

3) Mein Vermieter ist mit der Untervermietung einverstanden. Kann er mir für diese Untervermietung dennoch Auflagen machen, z.B. dass ich nicht möbliert und/oder monatsweise vermieten darf? Oder könnte ich bei solchen Auflagen vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?

Grüße,
Philipp




22 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
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#2
 Von 
DummwayToDoof
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Frischling
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#3
 Von 
Bandit1200
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Wohnung hat 45qm und zwei Zimmer.

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#4
 Von 
DummwayToDoof
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Frischling
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#5
 Von 
Laird Mortimer
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1. Ja.
2. Der Vertrag müßte befristet sein oder gesondert gekündigt werden. Er endet nicht automatisch mit dem Hauptvertrag.
3. Grauzone. Je näher Du an ein Hotel herankommst, desto weniger muß der VM mitspielen. Abgesehen davon hat der VM ein "Mitspracherecht" bei jedem einzelnen Untermieter.





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#6
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
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#7
 Von 
Bandit1200
Status:
Frischling
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zu 2) Sind denn befristete Mietverträge überhaupt noch zulässig? Was passiert, wenn ich meinen Mietvertrag zum 30.06.2011 kündige, der Untermieter aber nicht raus will?

zu 3) Wenn mein Vermieter bei monatlicher Untervermietung nicht mitspielen will, kann ich dann nicht Sonderkündigungsrecht geltend machen?

Warum sollte man eine Wohnung nur teilweise untervermieten können?

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#8
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
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#9
 Von 
Bandit1200
Status:
Frischling
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Verstehe. Aber wie ich schon anfangs geschrieben habe, stimmt mein Vermieter einer kompletten Untervermietung zu. Allerdings eben nur unter der Bedingung, dass es nicht möbliert monatsweise ist.

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#10
 Von 
guest-12311.06.2010 09:45:42
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#11
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
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#12
 Von 
Bandit1200
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@Stift

zu 2) Meinst Du mit "ja", dass
* der Untermietvertrag mit dem Mietvertrag endet oder
* ich einen befristeten Untermietvertrag aufsetzen darf?

zu 3) Nein, ist kein Scherz. Ich habe nur die Befürchtung, für einen befristeten Untermietvertrag mit so kurzer Laufzeit keinen Untermieter zu finden. Ein Gewerbe möchte ich nicht betreiben, sondern nicht unnütz 500 EUR Miete im Monat für eine leere Wohnung zahlen!

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#13
 Von 
Bandit1200
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@2345recht.nett

Das "Problem" ist ja eben, dass mein Vermieter einer "normalen" Untervermietung (also nicht monatsweise möbliert) der kompletten Wohnung zustimmt. Ich habe jetzt so viel verstanden, dass ich dann nicht ausserordentlich kündigen kann.

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#14
 Von 
guest-12311.06.2010 09:45:42
Status:
Beginner
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#15
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
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#16
 Von 
Bandit1200
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@Danke! (nicht Stift...)

Ich habe in meinem Mietvertrag einen gegenseitigen Kündigungsverzicht bis 30.06.2011. Mein Vermieter genehmigt mir jedoch die Untervermietung der kompletten Wohnung, sofern ich sie nicht monatsweise möbliert untervermiete.

Nun habe ich Bedenken, einen Untervermieter zu finden, der sich mit einem auf ein Jahr befristeten Untermietvertrag abfindet. Deshalb meine Überlegung, die Wohnung möbliert monatsweise zu vermieten. Dies genehmigt mein Vermieter aber nicht und ich hatte eben gefragt, ob den Mietvertrag mit meinem Vermieter deshalb außerordentlich kündigen kann (bzw. mit gesetzlicher Kündigungsfrist).

Ich habe aber schon mitgenommen, dass die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung der kompletten Wohnung schon grosszügig ist. Also ist die Chance für eine außerordentliche Kündigung meines Mietverhältnisses eher gering.

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#17
 Von 
Bandit1200
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut, also bleibt mir nur einen Untervermieter zu finden, der sich auf einen befristeten Untermietvertrag einläßt. Muss ich die Befristung des Untermietvertrages irgendwie begründen oder sonst was beachten?

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#18
 Von 
guest-12311.06.2010 09:45:42
Status:
Beginner
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#19
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Nun habe ich Bedenken, einen Untervermieter zu finden, der sich mit einem auf ein Jahr befristeten Untermietvertrag abfindet.

Meinst Du wirklich, es ist leichter, viele zu finden, die die Wohnung für jeweils einen Monat mieten ?
Die Prozedur, daß der VM den Untermieter nach Prüfung abnicken muß, würde dann immer von neuem beginnen. Kein Wunder, daß der VM das nicht will.



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#20
 Von 
Bandit1200
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ups, klar - Untermieter. Bin schon ganz wuschig wegen der Hitze...

Ich danke allen für die Hilfe!!

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#21
 Von 
Bandit1200
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@Laird Mortimer

Naja, ich hätte ja die Wohnung nicht für maximal sondern minimal einen Monat (max. bis zum 30.06.11) vermietet. Für Leute, die gerade nach München gezogen sind und erst mal vorübergehend eine möblierte Wohnung brauchen bis sie eine feste haben. Ähnliches hatte ich für meinen neuen Wohnort vor.

Aber hat sich ja jetzt erledigt.

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#22
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 205x hilfreich)

Sobald da mehrere Mieter ins Spiel gekommen wären, hättest Du das niemals ohne zwischenzeitliche Leerstandszeiten hingekriegt.



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