Hallo,
ich bin Mieter in einer Wohnung und habe einen beidseitigen Kündigungsverzicht bis 30.06.2011. Der Vermieter ist eine Verwaltungsgesellschaft. Jetzt muss ich aus beruflichen Gründen umziehen und will meine Wohnung untervermieten. Dazu habe ich einige Fragen.
1) Wenn ich meine Wohnung unmöbliert unbefristet untervermiete, könnte ich dann später wieder in meine Wohnung, z.B. indem ich Eigenbedarf geltend mache?
2) Wenn ich meine Wohnung bei meinem Vermieter zum 30.06.2011 kündige, endet dann automatisch auch der Untermietvertrag? Oder kann ich einen befristeten Untermietvertrag aufsetzen?
3) Mein Vermieter ist mit der Untervermietung einverstanden. Kann er mir für diese Untervermietung dennoch Auflagen machen, z.B. dass ich nicht möbliert und/oder monatsweise vermieten darf? Oder könnte ich bei solchen Auflagen vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?
Grüße,
Philipp
Untervermietung - wenn ich kündige, endet dann automatisch auch der Untermietvertrag?
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Die Wohnung hat 45qm und zwei Zimmer.
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1. Ja.
2. Der Vertrag müßte befristet sein oder gesondert gekündigt werden. Er endet nicht automatisch mit dem Hauptvertrag.
3. Grauzone. Je näher Du an ein Hotel herankommst, desto weniger muß der VM mitspielen. Abgesehen davon hat der VM ein "Mitspracherecht" bei jedem einzelnen Untermieter.
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zu 2) Sind denn befristete Mietverträge überhaupt noch zulässig? Was passiert, wenn ich meinen Mietvertrag zum 30.06.2011 kündige, der Untermieter aber nicht raus will?
zu 3) Wenn mein Vermieter bei monatlicher Untervermietung nicht mitspielen will, kann ich dann nicht Sonderkündigungsrecht geltend machen?
Warum sollte man eine Wohnung nur teilweise untervermieten können?
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Verstehe. Aber wie ich schon anfangs geschrieben habe, stimmt mein Vermieter einer kompletten Untervermietung zu. Allerdings eben nur unter der Bedingung, dass es nicht möbliert monatsweise ist.
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@Stift
zu 2) Meinst Du mit "ja", dass
* der Untermietvertrag mit dem Mietvertrag endet oder
* ich einen befristeten Untermietvertrag aufsetzen darf?
zu 3) Nein, ist kein Scherz. Ich habe nur die Befürchtung, für einen befristeten Untermietvertrag mit so kurzer Laufzeit keinen Untermieter zu finden. Ein Gewerbe möchte ich nicht betreiben, sondern nicht unnütz 500 EUR Miete im Monat für eine leere Wohnung zahlen!
@2345recht.nett
Das "Problem" ist ja eben, dass mein Vermieter einer "normalen" Untervermietung (also nicht monatsweise möbliert) der kompletten Wohnung zustimmt. Ich habe jetzt so viel verstanden, dass ich dann nicht ausserordentlich kündigen kann.
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@Danke! (nicht Stift...)
Ich habe in meinem Mietvertrag einen gegenseitigen Kündigungsverzicht bis 30.06.2011. Mein Vermieter genehmigt mir jedoch die Untervermietung der kompletten Wohnung, sofern ich sie nicht monatsweise möbliert untervermiete.
Nun habe ich Bedenken, einen Untervermieter zu finden, der sich mit einem auf ein Jahr befristeten Untermietvertrag abfindet. Deshalb meine Überlegung, die Wohnung möbliert monatsweise zu vermieten. Dies genehmigt mein Vermieter aber nicht und ich hatte eben gefragt, ob den Mietvertrag mit meinem Vermieter deshalb außerordentlich kündigen kann (bzw. mit gesetzlicher Kündigungsfrist).
Ich habe aber schon mitgenommen, dass die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung der kompletten Wohnung schon grosszügig ist. Also ist die Chance für eine außerordentliche Kündigung meines Mietverhältnisses eher gering.
Gut, also bleibt mir nur einen Untervermieter zu finden, der sich auf einen befristeten Untermietvertrag einläßt. Muss ich die Befristung des Untermietvertrages irgendwie begründen oder sonst was beachten?
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quote:
Nun habe ich Bedenken, einen Untervermieter zu finden, der sich mit einem auf ein Jahr befristeten Untermietvertrag abfindet.
Meinst Du wirklich, es ist leichter, viele zu finden, die die Wohnung für jeweils einen Monat mieten ?
Die Prozedur, daß der VM den Untermieter nach Prüfung abnicken muß, würde dann immer von neuem beginnen. Kein Wunder, daß der VM das nicht will.
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Ups, klar - Untermieter. Bin schon ganz wuschig wegen der Hitze...
Ich danke allen für die Hilfe!!
@Laird Mortimer
Naja, ich hätte ja die Wohnung nicht für maximal sondern minimal einen Monat (max. bis zum 30.06.11) vermietet. Für Leute, die gerade nach München gezogen sind und erst mal vorübergehend eine möblierte Wohnung brauchen bis sie eine feste haben. Ähnliches hatte ich für meinen neuen Wohnort vor.
Aber hat sich ja jetzt erledigt.
Sobald da mehrere Mieter ins Spiel gekommen wären, hättest Du das niemals ohne zwischenzeitliche Leerstandszeiten hingekriegt.
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