Hallo zusammen,
meine Schwester hat Kündigung Mietwohnung wegen Eigenbadarf durch Vermieter erhalten.
Inhalt:
"Kündigung des Mietobjektes ...straße 55, ...dorf
Sehr geehrte Frau ...,
hiemit kündigen wir das geschlossene Mietverhältnis wegen Eigenbedarf zum 30.06.2022.
Mit freundlichen Grüßen ..."
Das ist alles, was textmäßig in Kündigung steht.
Ist das ausreichend? Keine Begründung. Keine Angabe für wen. Umstände? Keine Angabe über Möglichkeit Widerspruch oder sonstiges.
Ist Inhalt Mietkündigung wegen Eigenbarf ausreichend?
Entspricht sie den gesetzlichen Vorgaben?
Ist die unwirksam?
Was ist zu unternehmen, sofern sie den rechtlichen Vorgaben nicht entspricht? Widerspruch? Hinweis auf Unwirksamkeit? Innerhalb welcher Frist?
Unwirksam? Kündigung wegen Eigenbedarf
21. April 2022
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Frage vom 21. April 2022 | 16:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unwirksam? Kündigung wegen Eigenbedarf
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#1
Antwort vom 21. April 2022 | 17:46
Von
Status: Schüler (491 Beiträge, 36x hilfreich)
Die Gründe müssen explizit dargelegt werden und der Wahrheit entsprechen. Die Kündigung ist also aktuell zumindest nicht vollständig und somit formell unwirksam.
-- Editiert von Toxic_GER am 21.04.2022 17:47
#2
Antwort vom 21. April 2022 | 18:55
Von
Status: Unbeschreiblich (120371 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatIst das ausreichend? :
Nein.
ZitatIst die unwirksam? :
Viel besser, das ist gar keine Kündigung.
ZitatWas ist zu unternehmen, sofern sie den rechtlichen Vorgaben nicht entspricht? :
Nichts.
Der Mieter ist nicht verpflichtet inkompetenten Vermietern Nachhilfe zu geben.
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#3
Antwort vom 21. April 2022 | 19:09
Von
Status: Schüler (491 Beiträge, 36x hilfreich)
Die Frist abwarten und nichts tun. Und dann wird der Vermieter ggf. erneut kündigen, dann schafft er es vielleicht eine zunächst gültige Kündigung auszusprechen, aber die Kündigungsfrist sind dann auch wieder drei Monate.
Wenn es dann soweit ist, wird man weiterschauen.
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