Hallo,
Muss im Mietrecht eine unwirksame Kündigung zurückgewiesen werden??
Liebe Grüße
Unwirksame Kündigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Nein. In Außnahmefällen kann ein Vertragspartner sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er den anderen ins offene Messer rennen lässt (siehe § 242 BGB). Das ist jedoch relativ selten.
ZitatMuss im Mietrecht eine unwirksame Kündigung zurückgewiesen werden?? :
Es gibt bereits einen Räumungstitel, die Zwangsräumung steht unmittelbar bevor bzw. ist schon erfolgt. Insofern etwas spät sich darüber Gedanken zu machen ...
-- Editiert von User am 4. September 2023 23:29
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Hallo Cauchy,
Viel Dank für dein Antwort. Einiger der Mitglieder hier in diesem Forum könnten sich wirklich mal ein paar Scheiben von dir Abschneiden.
Liebe Grüße
-- Editiert von User am 5. September 2023 16:56
Hallo Harry van Sell,
Ich bin auch in sehr vielen Foren tätig. Dein Verhalten und deine Aussagen übertrifft alles bisher kennengelernte und passen wirklich zu deinem Status. Unbeschreiblich.
Du weißt doch überhaupt gar nicht, warum ich diese Frage gestellt habe.
Zu dem Thema Ende der Fahnenstange, oder wie auch immer du dies geschrieben hattest. Es gibt weitere Möglichkeiten gegen ein Urteil vorzugehen.
Allem Anschein nach entzieht sich dies einfach nur deinem Kenntnisstand. Gerne kann ich dir diese Möglichkeiten zukommen lassen. Somit ist es dir auch möglich, deinen Wissensstand aufzubessern und dadurch ist es dir dann auch möglich, zutreffende Antworten zu geben.
Liebe Grüße
Woulen, ich bin kein Freund von @Harry. Aber es macht in Deinem Fall wenig Sinn, in einem aussichtslosen Fall irgendwelche aus dem ursprünglichen Zusammenhang zu nehmen; wesentliche Dinge zu verschweigen, um dann Wunschantworten zu bekommen, die fern aller Realität sind. Es gibt eine Entscheidung über die Kündigung. Die Frist, dagegen vorzugehen hast Du verbaselt. Das ist die Ausgangslage. Die Gegenseite kann aus der rechtskräftigen Entscheidung vollstrecken. Das ist Fakt, und sie tut es offensichtlich. Materiell-rechtlich (Kündigung wirksam oder nicht) ist der Fall abgeschlossen!
Ob man eine Aufschiebung der Vollstreckung hin bekommt, das ist eine ganz andere Frage. Wahrscheinlich nicht, und wenn ja, dann nur befristet. Würde grundsätzlich auch nicht weiterhelfen.
Du solltest endlich mal in der Realität aufschlagen und nicht weiterhin irgendwelchen Träumen fern der Realität nachjagen, die es letztlich für Dich nur schlimmer machen.
wirdwerden
Hallo,
Bitte sei doch so nett und teile mir mit, welche Wunschantworten ich erwarte. Allem Anschein nach, scheint du mich ja besser, wie ich mich selbst.
Welche Dinge verschweigt ich denn genau??
Ich habe Ganz einfache Fragen gestellt, z. B. :
Muss eine unwirksame Kündigung zurück gewiesen werden??
Kann man gegen ein rechtskräftiges Urteil, Bzw. Frist abgelaufen etwas unternehmen??
Was genau braucht man denn für die Beantwortung an Information??
Die Frage ob eine unwirksame Kündigung im Mietrecht zurückgewiesen werden muss, war auch um meinen Wissensstand zu erweitern, weil:
Im Urteil Steht z. B.: Die Kündigung wurde wirksam erklärt ( Es fehlt an 4 Vollmachten, was in meinen Schriftsätze vorgetragen wurde) ebenso wurde die Kündigung durch den Antragsgegner nicht zurück gewiesen, wodurch diese Wirksamkeit erlangt.
Einzig und alleine, hat @Cauchy meine Frage vernünftig beantwortet.
Gleiches gilt bei der Frage Berufung beim Landgericht.
Ich weiß grade leider den Namen von dem Mitglied nicht. Dieser meinte, es gibt z. B. die Wiedereinsetzung in den Vorherigen Stand.
Deiner Aussage nach, sind dies jetzt Wunsch Antworten?!?!
Was ich doch im Endeffekt mit der Beantwortung meiner Fragen anfange, ist doch meine Entscheidung.
Dank der Vernünftigen Antwort von Cauchy und dem anderen Mitglied ( wofür ich mich bedanken möchte) habe ich heute bei Gericht angerufen. Ich kann die Wiedereinsetzung beantragen und diese wohl auch zugelassen. Ebenso gibt es Möglichkeiten gegen das Urteil zu klagen.
Nach Aussagen von Harry, gibt es keine Möglichkeit mehr. Wenn man keine Ahnung hat, ist man ruhig.
Ich möchte auch niemanden mit meinen Worten angreifen, oder beleidigen, oder sonstiges.
Wenn ich nun aber denn Aussagen von dir und Harry folgen würde, dann würde ich vllt nichts mehr unternehmen und ich hätte dadurch tausende von Euro zu bezahlen. Dies, weil ihr glaubt, ihr müsstest ein Fall Bewertung vornehmen.
Ich habe anfänglich weder gefragt, was haltet ihr von dem Verlauf der Gerichtsverhandlung, noch wie eure Meinung nach mein Aussicht auf Erfolg aussehen würde. Auch um eine Fallbewertung habe ich nicht gebeten.
Liebe Grüße
ZitatMuss eine unwirksame Kündigung zurück gewiesen werden?? :
Nein, und das Ende der Veranstaltung hast du ja bereits erreicht.
Und woran machst du das fest??
Liebe Grüße
Du wirst dich eines ordentlichen Anwalts bedienen müssen. Viel Erfolg
Das ist ein ganz anderer Sachverhalt!Zitatm Urteil Steht z. B.: Die Kündigung wurde wirksam erklärt ( Es fehlt an 4 Vollmachten, was in meinen Schriftsätze vorgetragen wurde) ebenso wurde die Kündigung durch den Antragsgegner nicht zurück gewiesen, wodurch diese Wirksamkeit erlangt. :
Im Eingangspost war die Frage nach einer unwirksamen Kündigung. Die habe ich beantwortet. Bei einer eigentlich wirksamen Kündigung, bei der nur die Vollmachten nicht beigelegt sind, gilt tatsächlich § 174 BGB. Wenn diese nicht unverzüglich wegen der fehlenden Vollmacht zurückgewiesen wird, dann ist die nicht beigelegte Vollmacht tatsächlich nicht relevant.
Nun, @Solan macht es daran fest, dass ein vollstreckbares rechtskräftiges Urteil in der Welt ist. Daran machen auch wir andere das fest. Du bist völlig unbelastet von jedweder Sach- und Fachkenntnis. Das ist jetzt keine Kritik, diese Kenntnis muss man ja nicht haben. Nur, wenn man in dieser Situation ist, dann holt man sich einen Fachmann zur Hilfe. Und schlägt, wenn man wie Du schon alles versemmelt hat, im ureigenen Interesse irgendwann mal auf dem Boden der Tatsachen auf.
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Kündigung materiell-rechtlich in Ordnung war, sie ist inzwischen in Ordnung, weil das Urteil da ist. Und ob da wer auch immer eine Vollmacht hatte, das weißt Du doch gar nicht. Eine Vollmacht kann mündlich erteilt werden, es kann eine gerichtsbekannte Generalvollmacht vorliegen u.s.w. Wenn eine Partei nicht erscheint, gibt es auch nicht zwingend ein Versäumnisurteil. Es kann, wenn die Voraussetzungen vorliegen, auch eine Endentscheidung ergehen. Und Wiedereinsetzung gibt es in diesem Fall auch nicht. Die Voraussetzungen liegen nicht mal ansatzweise vor.
Richte Dein Leben neu ein, und gut ist.
wirdwerden
ZitatWas genau braucht man denn für die Beantwortung an Information?? :
Z.B. diese Information:
ZitatBei einer eigentlich wirksamen Kündigung, bei der nur die Vollmachten nicht beigelegt sind, gilt tatsächlich § 174 BGB. :
Du siehst also, dass es nicht einfach ausreicht irgendwelche pauschalen Fragen zu stellen. Es kommt (fast immer) auf den jeweiligen speziellen Fall an.
So kann man sich natürlich alles schönreden aber man sollte irgendwann auch mal in der realen Welt ankommen.
Du hast bereits ein Urteil. Einspruchsfristen hast du verpasst. Mach es dir doch nicht noch schwerer und sieh endlich ein, dass das Ende der Fahnenstange tatsächlich bereits erreicht ist.
Hallo,
Ist das blöd über verschiedene Themenbereich dies auszudiskutieren.
Ich verstehe, dass man vllt mehr informativen braucht wenn man wirklich Detail genau darauf eingehen möchte.
Die Unwirksamkeit möchte ich nicht nur auf der fehlenden Vollmachten ausrichten. Dies wäre nur ein weiterer Grund, welchen ich vortragen möchte. Für eine Wirksame Kündigung braucht es ja Gründe.
Die Begründung der Kündigung ist, ich wäre mit 2 Kautionszahlungen im Rückstand.
Wie in dem andren Beitrag erwähnt habe, wollte ich die Kaution bezahlen. Die vertraglich vereinbarte Ratenzahlung wurde mir nach der Unterzeichnung des Mietvertrages "verboten".
Das Kautionssparbuch wird mir nicht vorgelegt.
Das ich das Kautionssparbuch selbst eröffne und die Urkunde übergebe ( ich weiß nicht wie das genau heißt) wird nicht akzeptiert.
Wie geschrieben, hat der BGH ja bestätigt, dass ich die Kautionszahlung bis zur Offenlegung, eines Insolvenz festem Konto verweigern darf.
Dies liegt alles schriftlich vor. Eigentlich auch dem Gericht.
Anstatt immer meinen gezielten fragen auszuweichen, beantwortet diese doch einfach mal.
Warum z. B. Liegen die Gründe für die Wiedereinsetzung nicht vor??
Liebe Grüße
Das es generall Vollmachten, oder mündliche Vollmachten usw. Geben könnte, mag ja sein. Dennoch habe ich ja mehrfach im das vorlegen dieser Vollmachten gebeten.
Ich bin mir zu 100 Prozent sicher, dass die Eigentümer nichts davon. Es wurde ja alles von der Hausverwaltung durchgeführt.
Irgendwie muss ja möglich sein, an die Vollmachten zu kommen, BZW. mal die Anschriften der Eigentümer zu erhalten.
Meine Schadensersatzklage (die Wohnung wurde von einem Gutachter wegen den defekten Heizungen) für unbewohnbar eingestuft, werden durchaus höher sein.
Wie erwähnt. Ich habe keine Mietschulden. Die Miete wurde bis zur Räumung bezahlt.
Liebe Grüße
ZitatIch habe anfänglich weder gefragt, was haltet ihr von dem Verlauf der Gerichtsverhandlung, noch wie eure Meinung nach mein Aussicht auf Erfolg aussehen würde. Auch um eine Fallbewertung habe ich nicht gebeten. :
Man sollte sich dann doch mal damit beschäftigen, was ein Meinungsforum ist und wie dieses funktioniert.
Was wir für kommentierenswert halten, kommentieren wir mit unseren Meinungen.
Wer belastbare, rechtsichere Auskünfte benötigt, wendet sich an einen Anwalt seiner Wahl.
Für kelines Geld geht das auch gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
Wobei diese Anwälte natürlich kein Wunder vollbringen können und bei unvollständigen und falschen Schilderungen der Sachverhalte logischerweise auch keine korrekten Antworten geben können.
Was Meinungsforen sind, dass weiß ich selbst. Ich bin selbst in sehr vielen tätig.
Bei uns ist es auch so, dass jeder Antworten kann, wenn er es möchte. Es muss aber Sachdienliche sein.
Einfach mal ein Beispiel. Mindestens 3 von euch sagen, es ist Ende der Fahnenstange.
Es kann ja nicht so schwer sein, mir mitzuteilen, woran man dies festmacht.
Ich habe ja auf Gericht angerufen. Die Sachbearbeiterin ist der Auffassung, die Gründe für die Wiedereinsetzung liegen vor. Den Antrag habe ich abgegeben.
Ich bekomme denke ich in den nächsten 2-3 Wochen ich darüber eine Entscheidung. Diese werde ich euch auch mitteilen.
Ich frage mich ganz einfach nur, wie man in einem Hilfsforum Behauptungen aufstellen, ohne den Sachverhalt zu kennen.
Sag mir doch bitte wo ich den Sachverhalt falsche schildere.
Liebe Grüße
ZitatWarum z. B. Liegen die Gründe für die Wiedereinsetzung nicht vor?? :
Weil das alles keine Gründe für eine Wiedereinsetzung sind. Man muss für die Wiedereinsetzung stichhaltig und schlüssig Begründen dass kein eigenes Verschulden Ursächlich für das Versäumen der Fristen ist. Akzeptierte Gründen wären z.b. der aufenthalt für diese Zeit auf einer Intensivstation oder z.b. eine bestehende U-Haft.
Die Chancen die durchzubekommen sind daher eigentlich immer minimal.
Edit:
ZitatIch habe ja auf Gericht angerufen. Die Sachbearbeiterin ist der Auffassung, die Gründe für die Wiedereinsetzung liegen vor. Den Antrag habe ich abgegeben. :
Wieso denkt man sich solche Geschichten aus? Es ist vollkommen unrealistisch das eine Angestellte des Gerichts Ihren Job und ein deftiges Bußgeld für einen Anrufer riskiert.
-- Editiert von User am 6. September 2023 19:57
ZitatAkzeptierte Gründen wären z.b. der aufenthalt für diese Zeit auf einer Intensivstation oder z.b. eine bestehende U-Haft. :
Inzwischen hat der Frager irgendwo in einem der anderen Beiträge im Textfluss nebenbei erwähnt, das er zum fraglichen Zeitpunkt in Reha war.
Dreht den Sachverhalt natürlich deutlich zu seine Gunsten, ob es reicht werden wir dann ja erfahren.
ZitatIch frage mich ganz einfach nur, wie man in einem Hilfsforum Behauptungen aufstellen, ohne den Sachverhalt zu kennen. :
Wir kennen den Sachverhalt durch Schilderungen der Frager - bei denen wir erstmal von ausgehen müssen, das alles was da steht auch so gemeint ist, diese vollständig sind und nichts wichtiges ausgelassen wird.
ZitatSag mir doch bitte wo ich den Sachverhalt falsche schildere. :
Schwer zu beantworten, da wir nicht wissen was noch alles fehlt.
Das das genau in dieser Zeit war, wo man im Krankenhaus lag und in Reha war, kam erstmals am 5. September 2023 / 22:34 Uhr hier im Forum an.
ZitatInzwischen hat der Frager irgendwo in einem der anderen Beiträge im Textfluss nebenbei erwähnt, das er zum fraglichen Zeitpunkt in Reha war. :
Dreht den Sachverhalt natürlich deutlich zu seine Gunsten, ob es reicht werden wir dann ja erfahren.
Aber er war nur 18 Tage in der Reha. Bleiben für das Einlegen der Berufung noch weitere 12 Tage. Das reicht eigentlich um einen Anwalt zu beauftragen und die Berufung einzulegen. Es hat es ja auch anscheinend geschafft selbst eine Berufung fristgerecht einzulegen... nur halt ohne Anwalt und daher ohne Wirkung.
-- Editiert von User am 6. September 2023 20:15
Hallo,
Danke das dies mal jemand beantwortet. Ich z. B. war tatsächlich stationär in einem Reha, nachweislich natürlich. Ich habe dies dem Gericht auch, direkt nachdem der erste Termin zur Hauptverhandlung abgesagt wurde, mitgeteilt. Auf diese OP und die Reha habe ich Monate gewartet.
Ob die Wiedereinsetzung zugelassen wird oder nicht, dass seh ich ja dann.
Warum soll dies nun eine Geschichte sein?? Weil du der Auffassung bist, es kann nicht sein??
Eh habe bei Gericht angerufen und ich habe der Sachbearbeiterin gesagt, ich war zu dieser Zeit Stationär in Reha. Daraufhin meinte die Angestellte, da ich meine Post nicht in Empfang nehmen konnte, sglaubt sie das die Gründe für eine Wiedereinsetzung als gegeben. s
Dies war auch mit ein Grund, wieso ich so detail genau nicht darauf eingehen wollte. Niemand der die Unterlagen gelesen hat, würde mir den Ablauf glauben.
Noch ein Beispiel des Falles. Am 11. wurde ein neuer Termin für die Hauptverhalnung bestimmt. Diese wurde nachweislich am 18. In den Briefkasten eingeworfen ( förmliche Zustellung).
Das Gericht ist von der Wohnung aus, in 2 maximal 3 Minuten zu erreichen.
Darin war der Termin vom 21.
Würdest es glauben?? Wohl eher nicht. Ich würde es auch nicht glauben.
Liebe Grüße
Zitatch frage mich ganz einfach nur, wie man in einem Hilfsforum Behauptungen aufstellen, ohne den Sachverhalt zu kennen. :
Ein "Hilfsforum" ist nicht verpflichtet Dir rechtsverbindliche Antworten zu schreiben. Das kann und darf nur ein Anwalt gegen Bezahlung, heißt Honorar.
ZitatWarum soll dies nun eine Geschichte sein?? Weil du der Auffassung bist, es kann nicht sein?? :
Weil die Gerichtshilfe keine Rechtsberatung geben darf.
ZitatNoch ein Beispiel des Falles. Am 11. wurde ein neuer Termin für die Hauptverhalnung bestimmt. Diese wurde nachweislich am 18. In den Briefkasten eingeworfen ( förmliche Zustellung). :
Darin war der Termin vom 21.
Und solche nach und nach eintrudelnden Aussagen sind ein Grund warum du das ganze schleunigst an einen Anwalt abgeben solltest. Damit hätte man nämlich die Verhandlung verhindern können weil zwischen Zustellung und Termin mindestens eine Woche liegen müssen. Aber ob das jetzt für eine Wiedereinstellung her halten kann ... oder ob der fehldende Einspruch dagegen das Argument vernichtet kann zumindest ich nicht sagen.
Übrigens auch für die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gilt eine Frist von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses (sprich wenn man mit der Reha argumentiert mit dem Ende der Reha).
Wenn du hier überhaupt noch irgendwas reissen willst brauchst du einen Anwalt. Deiner teilweise verwirrenden und inkompletten Schilderungen hier zeigen das du alleine völlig mit der Situation überfordert bist.
Hallo,
Ich wollte es eigentlich auch nicht mitteilen weil:
1. Finde ich es geht niemanden etwas an und 2. Ist es mir auch unangenehm.
Dies ist nicht zu meinen gunsten gedreht, sondern einfach wahr.
Es stimmt, ich hätte die Berufung mit einem Anwalt einlegen müssen.
Hätte ich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Landgericht gestellt, dann wäre meine Frist verlängert worden.
Das wusste ich einfach nicht.
Ich habe nie eine Rechtsverbindlich Antwort verlangt.
Die Frist der Wiedereinsetzung wird schon vorbei sein.
Ich möchte mir ja nächste Woche zu einem Anwalt. Ich habe schon bei mehreren Anwälten angefragt. Sowie die hören Prozesskostenhilfe, sind diese ausgelastet.
Ich wollte mich hier in diesem Forum einfach nur vorab informieren.
Liebe Grüße
ZitatWürdest es glauben?? :
Wenn ich mir anschaue, was ich alleine diese Jahr schin für Zustellungen hatte ... ja würde ich glauben ...
ZitatIch wollte mich hier in diesem Forum einfach nur vorab informieren. :
Das klingt aber anderes als das hier:
ZitatIch habe ja auf Gericht angerufen. Die Sachbearbeiterin ist der Auffassung, die Gründe für die Wiedereinsetzung liegen vor. Den Antrag habe ich abgegeben. :
Nach eigener Aussage hat man hier schon einen Antrag auf Wiedereinsetzung selbst und ohne Anwalt gestellt.
Übrigens... nur als Info - wenn es um die Berufung geht - dann gilt auch für den Antrag auf Wiedereinsetzung die Formel: Landgericht + Anwaltszwang.
Du hast die Einspruchsfristen verbummelt und bisher keinen validen Grund genannt warum es eine Einsetzung in den alten Stand geben sollte. "Ich habe es verbummelt" ist kein Grund.ZitatEs kann ja nicht so schwer sein, mir mitzuteilen, woran man dies festmacht. :
Hast du evtl. im Krankenhaus im Koma gelegen und warst daher nicht verfügbar?
-- Editiert von User am 7. September 2023 11:50
Weil mit fehlender Vollmacht der Hausverwaltung argumentiert wird.
Frage: Ist der Mietvertrag etwa auch mit dieser Hausverwaltung abgeschlossen worden ? Hat der Mieter sich da auch die Vollmacht vorlegen lassen ? Er hätte den Abschluss des Mietvertrages durch die Hausverwaltung dann aber akzeptiert und damit auch daß die Hausverwaltung im Namen des/der Vermieter handeln darf.
Es wird sehr unwahrscheinlich sein, daß die Vollmacht nur zum Abschluss nicht aber zur Beendigung des MIetvertrages berechtigt.
Hallo Tehlak,
In einem meiner anderen Fragen hat ein Mietglied dieses Forums ja geschrieben, dass es die Möglichkeit auf Wiedereinsetzung gibt. Daraufhin habe ich bei Gericht angerufen und dort nochmals nachgefragt, ob es die Möglichkeit auf Wiedereinsetzung gibt.
Hallo Laie
Wie schon erwähnt, ich war in Reha. Die erste Hauptverhandlung, ist ja wegen verunfallung des Richters abgesagt worden. Ich habe dem Gericht, direkt nachdem der erst Termin abgesagt wurde, mitgeteilt, dass ich in der dauffolgenden Woche operiert und direkt in Reha muss. Die Termine habe ich natürlich bei Gericht eingereicht. Ich hab das Gericht gebeten, dies bei der nächsten Terminvergabe zu berücksichtigen. Ich habe auch extra ( das der Vermieter auch "Sicherheit" hat) und auch das es dem Gericht leichter fällt dies zu berücksichtigen, 1 Miete zusätzlich im Vorraus überwiesen. Somit hätte das Gericht 8 Wochen "Spielraum" gehabt. Das habe ich dem Gericht auch anhand belegen mitgeteilt.
Liebe Grüße
Hallo Spezi-2,
Den Mietvertrag hat die Hausverwaltung unterschrieben. Im Mietvertrag steht der 1 Eigentümer und ich. Das es weitere Eigentümer gibt, wird nicht erwähnt.
Ich habe aber die Nachweise, dass die Hausverwaltung nur mit Zustimmung des Eigentümer, einen Mietvertrag abschließen darf.
Das läuft bei denen so. Hausverwaltung sucht potentielle Mieter aus. Die Mieter werden dem Eigentümer vorgeschlagen. Der Eigentümer sucht sich den Mieter aus und teilt der Hausverwaltung mit, mit wem der Mietvertrag geschlossen werden darf.
Ich habe ein Schreiben, worin steht: Sehr geehrte Hausverwaltung, sie dürfen mit meiner Zustimmung einen Mietvertrag mit Herrn..... abschließen.
Unterschrieben von dem Eigentümer wo auch im Mietvertrag steht.
Ich hab ja dann die Kündigung von einem Rechtsanwalt erhalten. Da ist eine Vollmacht mit dabei. Darin steht der Vermieter und unterschrieben wurde diese von der Hausverwaltung. Die Hausverwaltung wird nirgendwo in der Vollmacht erwähnt. Wie z. B. Vertreten durch oder sonstiges.
Allem Anschein nach gibt es aber 4 Eigentümer. Der Rechtsanwalt kündigt im Namen der 4 Eigentümer.
Da ich mir nicht sicher war, ob die Kündigung wirklich für mich war. In der Kündigung sssteht ch wäre mit 2 Aufeinanderfolgenden Kautionszahlungen im Rückstand. Mir wurde ja aber die Zahlung der Kaution auf Raten ( Tage nach Abschluss des Mietvertrages) "verboten".
Ich habe dann den Rechtsanwalt angeschrieben und gefragt, ob die Kündigung wirklich für mich wäre. Ich habe diesem dann auch geschrieben, dass es an den Vollmachten der Eigentümer fehlt. Ich habe diesen gebeten, mir die Vollmachten aller Eigentümer Zeitnahe vorzulegen. Ich habe diesen auch gebeten mir das Kautionssparbuch offen zu legen und das ich daraufhin hin auch gewillt wäre eine einmal Zahlung zu tätigen.
Ich bekam keine Antwort vom Anwalt. Ich habe dann der Hausverwaltung und auch dem Rechtsanwalt, dass gleiche nochmals geschrieben. Von den Eigentümern habe ich leider keine Anschrift.
Eine Rückmeldung gab es nie.
Liebe Grüße
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