Urkundenklage bei Mietminderung aufgrund von Mängeln?

17. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
BenSch36
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 33x hilfreich)
Urkundenklage bei Mietminderung aufgrund von Mängeln?

Hallo Zusammen,

ich erhoffe mir hier mal wieder etwas Hintergrundwissen. Ich habe hier schon mehrfach zu einem Fall Fragen gestellt und tolle hinweise und Tipps bekommen.

Zum Sachverhalt:
Mieterin A lebt seit mehreren Jahren in einem Einfamilienhaus des Vermieters B. Plötzlich kommt völlig unerwartet ein Schreiben vom Anwalt der Mieterin A.
Hier werden teilweise merkwürdige Mängel genannt wie eine Betondecke die angeblich nur in einem Raum unter Strom stehen soll.

Vermieter B fährt zwei Tage nach Erhalt des Schreibens unangemeldet zum Haus um die Mängel kurzfristig zu besichtigen und zu beseitigen. Die Mieterin A ist nicht anwesend dennoch lässt ein Familienmitglied ihn in die Wohnung. Dabei stellt er fest, dass ein Teil der Mängel auf den ersten Blick gar nicht vorhanden sind bzw. von der Mieterin A augenscheinlich selbst verursacht wurden.

Es beginnt ein langer Schriftwechsel (mittlerweile fast ein Jahr) bei dem Vermieter B den Anwalt der Mieterin A immer wieder mitteilt, dass keine Mängel vorhanden sind und einen Termin vor Ort verlangt.
Auch versucht er mehrfach einen Termin mit der Mieterin A zu vereinbaren um mit ihr zusammen eine Begehung durch zu führen bei der alle angeblichen Mängel begutachtet und aufgelistet werden.

Trotz mehrfacher Vorschläge kommt kein Termin zustande und es wird dem Vermieter B somit nicht ermöglicht, die Mängel zu begutachten und ggf. zu beheben. Stattdessen wird nun monatelang die Miete gekürzt.

Nun zu meiner Frage:
Ich habe den tollen Ratgeber "Was ein Vermieter wissen sollte: Teil 1: Die Urkundenklage" bereits durchgelesen allerdings wird mir eine Sache noch nicht so ganz klar.
Wenn die Miete aufgrund von Mängeln gekürzt wird, kann man dann trotzdem eine Urkundenklage anstrengen?
Ich meine es ist ja in diesem Fall offensichtlich so, dass die Klärung durch den Mieter A verzögert wird damit dieser wahrscheinlich so lange wie möglich Miete (immerhin rund 30%) sparen kann.

Oder funktioniert das mit der Urkundenklage nur, wenn die Miete aus anderen Gründen nicht bzw. nur teilweise gezahlt wird?

Vielen Dank für die Antworten.

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Anwalt beauftragen. Dass dieser Gedanke nicht schon längst gekommen ist, erschließt sich mir nicht.

Wenn über Monate (unberechtigt) gekürzt wird, würde ich sofort kündigung und einer Fortführung des Mietverhältnisses widersprehen.

ANWALT!

... und den Ratgeber dahin wo er hingehört, in den Mülleimer.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Anwalt beauftragen.

Und zwar einen der sich mit Mietrecht auskennt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von BenSch36):
bei dem Vermieter B den Anwalt der Mieterin A immer wieder mitteilt, dass keine Mängel vorhanden sind und einen Termin vor Ort verlangt.
Moin. Wieso behauptet er das? Wozu will er einen Ortstermin, wenn keine Mängel vorhanden sind?
Zitat (von BenSch36):
Dabei stellt er fest, dass ein Teil der Mängel auf den ersten Blick gar nicht vorhanden sind bzw. von der Mieterin A augenscheinlich selbst verursacht wurden.
Also sind doch Mängel da.
Auf den ersten Blick lassen sich Mängel, die zur Mietminderung berechtigen, oft gar nicht feststellen.
Zitat (von BenSch36):
eine Betondecke die angeblich nur in einem Raum unter Strom stehen soll.
Was soll der Quatsch? Was hat der Vermieter beim unangemeldeten Spontanbesuch festgestellt? Unangemeldet zum Mieter fahren und die Mängel beseitigen wollen? Da hätte ich auch nicht mitgespielt als Mieter.
Wolltest du alle Betondecken in allen Räumen unter Strom setzen oder was?
Schon Mai 2018 wurde dir dringend geraten, einen Anwalt zu beauftragen.
Nach Lesen des Threads vom Mai denke ich: Die Mieter halten dich für einen Sozial-Vermieter, kürzen auf Teufel komm raus, sie glauben ganz einfach nicht, dass du mehr als *bittebitte* machst.
Alleinerziehend und 4 Kinder, evtl. Unterstützung vom Amt, ohne Mitteilung über Mietminderung. Macht für die Mieter jeden Monat n satten Zuschlag in der HH-Kasse...

-- Editiert von Anami am 17.10.2018 13:06

-- Editiert von Anami am 17.10.2018 13:15

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BenSch36
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 33x hilfreich)

Also, vorab einmal habe ich schlichtweg kein Geld für einen Anwalt. Ich habe als Student nur ein geringes Einkommen bekomme aber keine Prozesskostenbeihilfe aufgrund von "Betonvermögen" welches ich erst einmal veräußern müsste.
Davon mal ab, habe ich bisher geglaubt, dass ich auch ohne Anwalt zurecht komme. Man muss ja nun nicht immer gleich klagen.
In meinem Fall ist ja eigentlich nur das Problem, dass der Anwalt von Mieterin A fast immer mindestens sechs - acht Wochen benötigt, um überhaupt zu reagieren. Da wird sicher auch ein Anwalt nicht viel ändern können.
Durch dieses "entschleunigen" zieht sich das alles halt von Monat zu Monat.

Deswegen ja meine Frage zu der Urkundenklage. Damit könnte ich doch in ersten Instanz die Zahlung der ganzen Miete erreichen sowie die Nachzahlung der bereits gekürzten Miete.
Dann könnte es mir egal sein wenn der Anwalt von Mieterin A sich ewig Zeit lässt und ich hätte dann vielleicht auch Geld für einen Anwalt.

Zitat (von Anami):
Zitat (von BenSch36):
bei dem Vermieter B den Anwalt der Mieterin A immer wieder mitteilt, dass keine Mängel vorhanden sind und einen Termin vor Ort verlangt.

Moin. Wieso behauptet er das? Wozu will er einen Ortstermin, wenn keine Mängel vorhanden sind?


Es steht Aussage gegen Aussage. Das Problem: Der Anwalt von Mieterin A hat sich bisher gar nicht geprüft ob die Angaben der Mieterin A überhaupt stimmen und verlässt sich halt auf die Aussage von Mieterin A.
Was macht da also mehr Sinn als ein Vor Ort Termin bei dem man dem Anwalt der Mieterin A zeigt, das keine Mängel vorhanden sind so lange man noch eine außergerichtliche Einigung anstrebt?


Zitat (von Anami):
Zitat (von BenSch36):
Dabei stellt er fest, dass ein Teil der Mängel auf den ersten Blick gar nicht vorhanden sind bzw. von der Mieterin A augenscheinlich selbst verursacht wurden.

Also sind doch Mängel da.
Auf den ersten Blick lassen sich Mängel, die zur Mietminderung berechtigen, oft gar nicht feststellen.


Ja es sind Mängel vorhanden, die hat aber Nachweislich Mieterin A verursacht weswegen Mieterin A die Miete für den Mangel doch zu unrecht kürzt!? Ich meine ich kann doch nicht hingehen und beispielsweise die Wohnungstür ausbauen, dann die Miete kürzen weil ich keine Wohnungstür mehr habe und gleichzeitig verhindern dass der Vermieter die Tür wieder einbaut?
Dafür das Mieterin A die Mängel verursacht hat, gibt es Zeugen bzw. Stellungnahmen von Handwerkern (ich weiß, dass entspricht keinem Gutachten; soll es ja auch nicht)

Zitat (von Anami):
Was soll der Quatsch? Was hat der Vermieter beim unangemeldeten Spontanbesuch festgestellt? Unangemeldet zum Mieter fahren und die Mängel beseitigen wollen? Da hätte ich auch nicht mitgespielt als Mieter.


Muss man als Mieter ja auch nicht. Aber grundsätzlich ist es doch so, das bei Mängeln eigentlich eine schnellstmögliche Beseitigung im Raume stehen oder?
Also sollte es dem Mieter doch grundsätzlich freuen wenn eine Vermieter sich so schnell wie möglich um einen Mangel kümmert?
Es sei denn, er möchte gar nicht das die Mängel beseitigt werden sondern lieber Miete sparen.

Zitat (von Anami):
Wolltest du alle Betondecken in allen Räumen unter Strom setzen oder was?

Was soll den der blödsinnige Kommentar? Natürlich nicht. Als Bauingenieur weiß ich aber, dass eine Betondecke keine Strom leitet und als Hauseigentümer weiß ich, dass die Decke aus einem Stück besteht. Das bedeutet wenn tatsächlich eine Decke unter Strom stünde, dann nicht nur in einem Raum. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, wie abstrus und somit unglaubwürdig einige Mängel sind.



Noch mal, der Sachverhalt ist zusammengefasst und weitaus umfangreicher als dass ich ihn hier schreiben könnte. Grundsätzlich möchte ich doch nur wissen, ob es bei einer Urkundenklage eine Rolle spielt, ob Mängel vorhanden sind oder nicht?
Oder noch einfacher gefragt: Spielt bei einer Urkundenklage der Grund weswegen die Miete nicht voll gezahlt wird überhaupt eine Rolle?

Ich sehe wie gesagt eine Urkundenklage momentan als einzige Möglichkeit um zumindest eine volle Mietzahlung zu erwirken. Die Urkundenklage wird natürlich durch einen Anwalt eingereicht.
Nur kann ich mir die Kosten für eine Erstberatung nicht leisten und möchte deswegen hier schon mal vorab abchecken, ob eine Urkundenklage in meinem Fall überhaupt möglich ist.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ich lese Textwände grundsätzlich nicht mehr.

Sie werden nicht umhin kommen sich einen Anwalt zu nehmen. Mit einem Ratgeber bewaffnet werden Sie das Ding nicht wuppen. Es gibt auch für Eigentümer die Möglichkeit des Beratungsscheines und im Klageweg der PKH.

Sie schaffen das alleine nicht, soviel steht für mich fest! Und dann schon der Gedanke, dass Sie alleine ohne einen Anwalt aber gegen einen Anwalt ein Gerichtsverfahren durchzuziehen gedenken, dass treibt mir glatt den Schweiß auf die hohe Stirn.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BenSch36
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 33x hilfreich)

Also noch mal weil es vielleicht etwas falsch rüber kommt:
Ich habe nicht vor einen Prozess ohne Anwalt zu führen. Ich möchte , nein muss mir das Geld für eine Erstberatung sparen und erhoffe mir deswegen hier eine Antwort auf meine folgende Frage:

Spielt bei einem Urkundenprozess der Grund, weswegen ein Mieter nicht die volle Miete bezahlt eine Rolle oder spielt der Grund keine Rolle?

Oder etwas genauer gefragt:
Hat eine Urkundenklage gegen einen Mieter, der die Miete aufgrund von Mängeln mindert grundsätzlich einen Erfolg oder nicht?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von BenSch36):
Hat eine Urkundenklage gegen einen Mieter, der die Miete aufgrund von Mängeln mindert grundsätzlich einen Erfolg oder nicht?


Kommt drauf an, ob er berechtigt mindert oder nicht. In Ihrem Fall halte ich das angedachte Verfahren für falsch und nicht durchsetzbar.

Wenn SIe Kosten sparen wollen, hier gibt es einen Button, da können Sie einen Anwalt für kleines Geld hinzuziehen. Letztendlich haben Sie doch schon derart hohe Verluste, dass das persönliche Treffen eines Anwalts ratsam wäre.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Warum du nun gerade den blödsinnigsten Mangel als einzigen konkreten angegeben hast, weiß ich doch nicht.

Ob eine solche Klage grundsätzlich Erfolg haben könnte? ...Vor Gericht und auf hoher See... :devilangel:

Hast du das hier mal gelesen?
http://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/urkundenprozess-im-mietrecht_idesk_PI9865_HI639433.html

Warum kündigst du der Mieterin eigentlich nicht? Dazu brauchts zunächst weder einen Anwalt noch Ortstermine mit xy Sachverständigen?

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BenSch36
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 33x hilfreich)

Danke, das ist doch mal eine Antwort mit der ich Leben kann.

Allerdings, und das würde ich jetzt einfach mal aus Interesse wissen und nicht speziell auf meinen Fall bezogen, heißt es nicht das eine Urkundenklage allein auf auf Urkunden im Sinne von Verträgen bzw. schriftlichen, von beiden Parteien getroffenen Vereinbarungen beruht?

Gilt eine schriftliche Mängelanzeige denn dann als Urkunde? oder warum wäre eine Urkundenklage bei Mietminderung falsch? Es gibt ja dann doch eigentlich nur den Mietvertrag als Urkunde oder nicht?

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BenSch36
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du das hier mal gelesen?
http://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/urkundenprozess-im-mietrecht_idesk_PI9865_HI639433.html


Jep habe ich. Darin steht im Grunde ja, das eine Urkundenklage eigentlich in meinem Falle vorerst der richtige Weg wäre. Diese wurde ja aber von AltesHaus für Falsch empfunden. In dem o.g. Artikel steht ja:

"[...] Behauptet der Mieter, dass der Mangel nach der Überlassung aufgetreten ist, muss der Vermieter nur beweisen, dass ein Mietvertrag besteht, aus dem ihm eine bestimmte Miete zusteht. Dieser Beweis kann durch die Vorlage der Mietvertragsurkunde geführt werden. Der Mieter muss den Mangel beweisen. Da dieser Beweis i. d. R. nicht durch Urkunden geführt werden kann, ist der Mieter auf das Nachverfahren zu verweisen."

Das trifft ja bei mir zu. Mir geht es ja in erster Linie erstmal darum, dass ich wieder die volle Miete bekomme.
Das es anschließend zu einem Nachverfahren kommt, ist mir klar. Hier sehe ich aber keine Probleme für mich da dann die Mieterin A beweisen muss, dass die Mängel bestanden/bestehen. Das kann Sie aber nicht da keine da sind.


Zitat (von Anami):
Warum kündigst du der Mieterin eigentlich nicht? Dazu brauchts zunächst weder einen Anwalt noch Ortstermine mit xy Sachverständigen?



Kündigen ja. Prinzipielle ne gute Idee aber dann?
Mal abgesehen davon, dass der Anwalt sich wahrscheinlich mit Bezug auf die Sozialklausel dagegen wehren wird, bekomme ich ja mit Übergabe der Kündigung trotzdem kein Geld.
Im Gegenteil, wenn die Kündigung rechtmäßig ist, müsste ich ne Räumungsklage anstreben was sehr sehr viel Geld kostet, welches ich erstmal auslegen muss aber nicht habe.
Davon mal ab ist die Frage ob diese Erfolg hat...



1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

So richtig klar ist mir nicht, warum du keine Prozeßkostenhilfe bekommen sollst.
Du bist nachweislich nicht flüssig, wenn deine Aussichten bei einer Klage auf Erfolg hoch sind, sollte doch eigentlich was drin sein?
Sonst könnte ja ein Vermieter eigentlich nie Prozeßkostenhilfe bekommen, weil er ja immer "Betongold" besitzt.
Da habe ich aber was anderes gehört.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
BenSch36
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 33x hilfreich)

Naja, ich dachte immer das wird aufgerechnet ähnlich wie beim BAFöG.
Zumindest bekomme ich zum Beispiel kein Bafög weil dort Vermögen gegen Schulden aufgerechnet wird. Bleibt dann Vermögen über wird die Summe durch 12 Monate geteilt (Förderzeitraum sind immer zwei Semester) und als monatliche Einnahme gerechnet.

Da bei dem Antrag für PKH auch Vermögen angegeben werden muss, habe ich mir die Mühe erspart weil bei mir Vermögen vorhanden ist. Nur als Betongeld und nicht als Bargeld...
Oder anders gesagt hatte ich die Befürchtung man sagt mir eh „Verkauf eines deiner Häuser dann hast du Geld für nen Anwalt"

Gibt es denn da wie beim Bafög Freigrenzen oder so? Oder Berater die einen da helfen beim Ausfüllen?


Ich werde jetzt erstmal mit ner Urkundenklage drohen. Ich muss dazu sagen, dass die Gesamten Schulden aus 40% unstrittigen Forderungen und 60% aus strittigen Forderungen bestehen.
Vielleicht zahlt die Mieterin ja dann erstmal freiwillig die volle Miete statt im Zweifelsfall alle Forderungen sofort zahlen zu müssen.

Mal gucken was passiert. Sollte keine Lösung gefunden werden muss ich zur Not in den sauren Apfel beissen und mir Geld für nen Anwalt leihen oder Ratenzahlung oder so vereinbaren sofern ein Antrag auf Beratungshilfe abgelehnt wird...

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von BenSch36):
Mal abgesehen davon, dass der Anwalt sich wahrscheinlich mit Bezug auf die Sozialklausel dagegen wehren wird,


und ob das durchgeht ist die nächste Frage.

Wie gesagt der Rat eines Anwalts vom Forum aus ist günstig und schon mal richtungsweisend.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Das was du willst, ist nach der Rechtsprechung des BGH zulässig, soweit es sich um einen nachträglichen Mangel handelt. Bei anfänglichen Mängel, die im Übergabeprotokoll erwähnt sind, wäre das hingegen nicht möglich.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
BenSch36
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Das was du willst, ist nach der Rechtsprechung des BGH zulässig, soweit es sich um einen nachträglichen Mangel handelt. Bei anfänglichen Mängel, die im Übergabeprotokoll erwähnt sind, wäre das hingegen nicht möglich.


Danke. Es sind nachträgliche Mängel. Von Einzug bis Mängelanzeige sind mehr als 1,5 Jahre vergangen.

-- Editiert von BenSch36 am 17.10.2018 22:36

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Dann geht das. Du verlangst im Urkundenprozess Zahlung auf Basis der Urkunde Mietvertrag. Der Mieterin ist bei nachträglichen Mängeln die Einrede der Nichterfüllung des Vertrages prozessual normalerweise verwehrt, weil sie keine dazu passende Urkunde haben kann. Da die Widerklage auch nicht statthaft ist, muss sie auf einen selbst angestrengten Zivilprozess ausweichen.

Anwalt brauchst du trotzdem ( nicht weil es vorgeschrieben ist, sondern weil es sinn macht)

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Anwalt brauchst du trotzdem


So ist es!

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
BenSch36
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 33x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Dass ich langfristig einen Anwalt benötige ist mir klar.
Mir geht es gerade in erster Linie darum, dass die Miete wieder voll bezahlt wird damit ich monatlich wieder etwas mehr Geld habe und mit meinen Finanzen klar zu kommen und mir dann vielleicht auch einen Anwalt leisten kann.
Und da scheint mir eine Urkundenklage momentan als einziges Mittel mit einer mehr oder weniger Erfolgsgarantie.

Wie bereits geschrieben werde ich diese nun als "Druckmittel" nehmen. Ich denke wenn die Mieterin merkt, dass sie durch einen Urkundenprozess nicht nur "gezwungen" wird die Miete wieder voll zu zahlen sondern auch alle bisherigen Forderungen auf einmal vollstreckbar sind, wird sie vielleicht endlich mal Einsichtig.

Mag vielleicht naiv sein, aber ich hoffe nach wie vor darauf, dass das Mietverhältnis auch ohne Prozess beendet werden kann. Zumindest sucht Sie ja schon mehr oder weniger aktiv eine neue bleibe.
Nur sehe ich beispielsweise mit einer Räumungsklage nicht wirklich chancen auf Erfolg. Sie wohnt in einem Einfamilienhaus mit vier Kindern.
Es ist überhaupt schon schwer eine Wohnung zu finden als alleinerziehende Mutter mit vier Kindern. Wenn man aber keinen vergleichbaren Wohnraum findet, kann man sich soweit ich weiß auf die Sozialklausel berufen.
hinzu kommt, dass die Kinder in dem Ort zur Schule geht. Da steht ja dann wahrscheinlich auch die Verwurzelung in der Klassengemeinschaft im Raume bzw. in wie weit ein Schulwechsel in Kauf genommen werden kann.

Kündigen ist sicherlich immer eine schnell in den Raum geworfene Möglichkeit. Aber eine Kündigung heißt ja weder dass das die Miete wieder voll bezahlt wird, dass die Schulden beglichen sind und das die Mieterin auch zeitnah freiwillig aussieht noch das keine weiteren Kosten entstehen...

Da halte ich so eine Urkundenklage in meinem Falle erstmal für das richtige Mittel. Klar gibt es auch hier keine Garantie dass die Schulden alle beglichen werden. Aber zum einen entstehen mir keine Kosten weil ja die Beklagte die Kosten trägt und ich habe einen vollstreckbaren Titel mit dem ich zur Not nen Gerichtsvollzieher beauftragen kann.
Das Ganze, und da sehe ich den größten Vorteil, geht sehr schnell da ja nur Aufgrund des Mietvertrages geurteilt wird.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Keine Kosten ist arg relativ, denn zunächst mal gehst du in Vorleistung.

Das eigentliche Problem dürfte sein, dass die Drohkulisse Urkundenprozess nur eine schwache Drohung ist.
Und das liegt hauptsächlich daran, dass es mich arg wundern würde, wenn die Mieterin die Drohung richtig einordnen kann. Wenn Sie die fehlende Verteidigungsmöglichkeit nämlich nicht erkennt, sieht das Schwert erstmal nur aus, wie ein Buttermesser.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von BenSch36):
Dass ich langfristig einen Anwalt benötige ist mir klar.
Mir geht es gerade in erster Linie darum, dass die Miete wieder voll bezahlt wird damit ich monatlich wieder etwas mehr Geld habe und mit meinen Finanzen klar zu kommen und mir dann vielleicht auch einen Anwalt leisten kann.


Das wird so ohne Weiteres nicht geschehen.

Zitat (von BenSch36):
Und da scheint mir eine Urkundenklage momentan als einziges Mittel mit einer mehr oder weniger Erfolgsgarantie.


Das einzige was hier angezeigt ist, ist die Hinzuziehung eines Anwalts. Da Sie jedoch meinen dies nicht stemmen zu können, bliebe da noch ein weitere Maßnahme ... der Verkauf des Mietobjektes.

Das Lesen von Ratgeber ist wenig hilfreich (haben Sie gemerkt), dieses Forum wird einen Anwalt nicht ersetzen können, hier wird über Möglichkeiten diskutiert von mehr oder weniger mit Kenntnis bewaffneten Usern. Die Krux darin ist, dass der Fragesteller sich meist die Antwort rauspickt, die ihm opportun erscheinen, gleichwohl dies nicht feststeht.

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
BenSch36
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Das einzige was hier angezeigt ist, ist die Hinzuziehung eines Anwalts. Da Sie jedoch meinen dies nicht stemmen zu können, bliebe da noch ein weitere Maßnahme ... der Verkauf des Mietobjektes.


Mit Verlaub, aber ich gehe nicht davon aus dass du ein Einfamilienhaus kaufen würdest in dem eine Mieterin wohnt die seit Monaten die Miete kürzt und zusätzlich nicht unerhebliche Mietschulden hat?
Und wenn, dann sicherlich nicht zum normalen Marktpreis oder?

Zitat (von AltesHaus):
Das Lesen von Ratgeber ist wenig hilfreich (haben Sie gemerkt), dieses Forum wird einen Anwalt nicht ersetzen können, hier wird über Möglichkeiten diskutiert von mehr oder weniger mit Kenntnis bewaffneten Usern. Die Krux darin ist, dass der Fragesteller sich meist die Antwort rauspickt, die ihm opportun erscheinen, gleichwohl dies nicht feststeht.


Ich denke nicht dass das Lesen von Ratgebern wenig hilfreich ist. Genau wie Foren. Ich meine sonst würde es doch weder Foren wie dieses hier geben noch würden Sie hier so viel Zeit "verschwenden" oder?

Ich stimme ihnen zu, dass sich der Fragesteller meist du ihm passende Antwort herauspickt oder viele Dinge so hindreht, dass diese passen. Das ist aber nicht nur hier im Forum so sondern auch bei google und in vielen Lebenslagen. Es gibt sogar Menschen die nach Kopfschmerzen googlen und dann mit der Meinung sie hätten eine Gehirntumor zum Arzt laufen.
Die Frage ist doch also, wie man mit dieser Antwort umgeht.

Ich bin ein Mensch der sehr Wissbegierig ist und sich in viele Sachen einarbeitet und vor allem hinterfragt. Ich gehöre zu den nervigen Kunden bei Handwerkern, weil ich ständig daneben stehe und die Schritte hinterfrage.
Der eine beauftragt einen Handwerker und es ist ihm egal was dieser tut und ob es Sinn macht was dieser tut, ein andere Interessiert sich dafür.

Ich habe im Internet zufälligerweise von der Urkundenklage gelesen. Ich habe daraufhin viel recherchiert und bin für mich zu dem Entschluss gekommen, dass es eine Möglichkeit wäre die Mieterin unter Druck zu setzen. Wenn diese die Drohung nicht erkennt, dann wird ihr Anwalt diese sicher erkennen.

Ich habe bis hierhin nicht einmal gesagt, dass ich definitiv Klage einreichen werde und schon gar nicht dass ich dieses ohne Anwalt mache. Mir ging und geht es momentan einfach nur darum, zu wissen, ob eine Urkundenklage ein erfolgversprechendes Mittel sein könnte und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen.

Die Voraussetzungen scheinen bei mir vorhanden zu sein und somit ist es zumindest ein Mittel zur "Drohung".
Klar, ob ich Erfolg damit hätte ist fraglich und es gibt keine Garantie dafür, aber genau so muss ja der Anwalt der Mieterin einkalkulieren, dass ich ggf. Erfolg habe und überlegen, ob er das Risiko für seine Mandantin eingehen möchte oder nicht doch eine außergerichtliche Lösung bevorzugt.
Wenn Ihm das dennoch alles egal ist und meine Frist verstreicht, dann werde ich alles andere dann mit einem Anwalt besprechen (müssen) sofern meine "Drohung" auf keinen Erfolg stößt.

Denn dann sehe ich von meiner Seite her keine Möglichkeit mehr außergerichtlich an mein Geld zu kommen...

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von BenSch36):
Mit Verlaub, aber ich gehe nicht davon aus dass du ein Einfamilienhaus kaufen würdest in dem eine Mieterin wohnt die seit Monaten die Miete kürzt und zusätzlich nicht unerhebliche Mietschulden hat?


Nö, ich würde solch einen Zirkus am Anfang schon ausgehebelt haben, Geld in die Hand genommen, und die Dinge direkt von einem Fachmann (Anwalt) erledigen lassen. ... "Geld hat man zu haben" ...

Der Käufer bekommt den Mieter flugs auf Eigenbedarf raus, wenn er sich denn direkt nen Anwalt nimmt. Dann kann die Dame die Miete woanders mindern.

AAAABER ... mittlerweile scheint mir die Minderung zumindest nicht ganz unberechtigt zu sein. Sie klemmen hier schon, bei der Investition von ein paar EUR für den Button-Anwalt. Da wirds auch mit der Finanzierung von Reparaturen eng sein.

Zitat (von BenSch36):
.... Die Voraussetzungen scheinen bei mir vorhanden zu sein und somit ist es zumindest ein Mittel zur "Drohung".


Der von sich selbst gewonnene Eindruck ist trügerisch.

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
"Geld hat man zu haben" ...


Ah, der gute alte § 1a BGB

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
BenSch36
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat:
Der Käufer bekommt den Mieter flugs auf Eigenbedarf raus, wenn er sich denn direkt nen Anwalt nimmt. Dann kann die Dame die Miete woanders mindern.


Das wiederum halte ich für einen Trugschluß. Ich nenne hier mal den § 574 BGB Absatz 2 und ein paar Eckdaten: Alleinerziehend, Geld vom Amt, vier Kinder, großes Haus mit einem Zimmer für jedes Kind, wenig Miete. So etwas muss an erstmal finden und dann auch noch Glück haben wenn dem Vermieter die private Situation egal ist.


Ich gehöre ganz sicher nicht zu den Vermietern, die sich Sozial benachteiligte ins Haus holen um regelmäßig das Geld direkt vom Amt zu bekommen und denen es egal ist was mit der Wohnung passiert.
Im Gegenteil. Wenn Mängel in den 2,5 jahren vorhanden waren, habe ich Sie immer behoben. Da ich handwerklich nicht ganz ungeschickt bin und mir durch Praktika in meiner Kindheit und Jugend viele Dinge aneignen konnte, kann ich auch vieles selbst reparieren. Somit entstehen bis auf Materialkosten kaum Ausgaben.

Fakt ist, und das sagte ich bereits, es gibt Mängel, aber keine die ich verursacht habe.
und es gibt Mängel, die gar nicht existieren von denen die Mieterin aber behauptet die seien vorhanden.

Beispiel:
Die Mieterin oder ein Bekannter von Ihr haben am Sicherungskasten Sicherungsautomaten ausgetauscht. Keiner von den beiden ist Elektriker oder dergleichen.
Dadurch kam es zu einer Überlastung der Leitungen und zwei Steckdosen sind durchgeschmorrt.
Dieser Mangel wurde mir angezeigt, ich habe diesem aber widersprochen, weil die Mieterin den Mangel selbst verursacht hat.

Weiteres Beispeil:
Der Anwalt der Mieterin hat den Mangel angezeigt, dass die Heizung nicht funktioniere. Zwei Tage nach dem Schreiben habe ich ja das Haus besucht und unter anderem den Heizungsmangel behoben.
Es war kein Druck auf der Leitung weswegen nicht alle Heizkörper warm wurden.
Auf spätere Nachfrage teilte mir die Mieterin mit, sie habe die Heizkörper ein paar Wochen vorher selbst entlüftet. Im laufe des Gesprächs stelle sich heraus, Sie hat zwar durch das Entlüften Druck abgelassen, aber kein Wasser aufgefüllt um den Druck wieder zu erhöhen.
Mal abgesehen davon, dass der Mangel von der Mieterin selbst verursacht wurde, habe ich diesen ja direkt vor Ort behoben. Dennoch wird weiterhin behauptet der Mängel bestünde noch.


Also mit anderen Worten, nur weil ich kein Geld für einen Anwalt habe, heißt es noch lange nicht, dass ich mich nicht um Mängel kümmere geschweige denn das Haus verwahrlosen lasse.

Und der Grund dafür dass ich hier keine Anwalt-Button drücke ist einfach die Tatsache, dass ich hier in der Stadt genug Anwälte habe die ich aufsuchen kann und das mein Fall im Gesamten wesentlich komplexer ist als ich hier mal eben online einem Anwalt mitteilen könnte. Da gibt es dutzende Schriftstücke, Fotos, Videoaufnahmen, Zeugenaussagen und und und.

Noch mal, ich wollte hier nur erfahren, ob eine Urkundenklage ein mögliches Mittel wäre, um zunächst wieder die volle Miete zu bekommen. Denn darum geht es mir. Wenn sich die Sache mit den angeblichen Mängeln dann noch weiter hinzieht, kann es mir erstmal egal sein solange ich zumindest das Geld wieder voll bekomme.

Das Problem mit der Mieterin wird sich auch ohne Räumungsklage lösen weil sie selbst ja schon nach einer neuen bleibe sucht. Das weiß ich übrigens nicht von Ihr, sondern von Bekannten die ebenfalls ein Haus haben und einen Mieter suchen. Dort hatte meine Mieterin nämlich angefragt.

@AltesHaus
Mal abgesehen davon, warum bist du der Meinung das eine Urkundenklage keine Erfolg hat bzw. nicht ihren Zweck erfüllt?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von BenSch36):
Das Problem mit der Mieterin wird sich auch ohne Räumungsklage lösen weil sie selbst ja schon nach einer neuen bleibe sucht.
Mal jetzt nur zu diesem neuen Aspekt.
Bevor du den ganzen Schmuus mit verschiedenen Klagen mit und ohne Anwalt erörterst, geht es doch los mit dem ersten Schritt.
Ich sehe sehr wohl, dass es sozial nicht gerade verträglich aussieht, eine solche Mieterin *rauszuklagen*. Ich hätte auch Bauchschmerzen, aber der Spaß hört nach solchen Mätzchen, wie du sie beschreibst, doch auf.
Dass die Anwältin so *lahm* arbeitet, kann durchaus bedeuten, dass sie die Position ihrer Mandantin recht gut einschätzt...
Der erste Schritt (ohne Anwalt) ist doch die Kündigung des Mietverhältnisses. Gründe liegen vor. Ganz sachte geht die ordentliche Kündigung anstelle der fristlosen. Die Räumungsklage ist gar keine zwangsläufige Folge.
Du willst im Grunde doch nur die vollständige und regelmäßige Wohnkostenzahlung sichern. Das ist nur legitim.
Von einer Urkundsklage ohne Anwalt wird hier abgeraten, wenn ich alles verfolgt habe.
Ob die Mieterin wegen der Mängel nach was anderem sucht oder ob sie ahnt, dass ihr die Kündigung droht, sei dahin gestellt. uU sucht sie jahrelang...

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