Hallo,
ich habe ein dringendes Problem und hoffe auf schnelle Hilfe!
Ich bin vor 2 Monaten, mit meinen Eltern und einem guten Bekannten, in ein Dreifamilien Haus gezogen ( Meine Eltern ins Erdgeschoss, ich in die erste Etage und mein Bekannter ins Dachgeschoss).
Nun muss unser jetziger Vermieter aus finanziellen Gründen dieses Haus verkaufen....worin kein Problem besteht da Kauf keine Miete
bricht und wir eh je einen 5 Jahres Mietvetrag haben.
Jedoch will unser jetziger Vermieter morgen vorbeikommen und gewisse Dinge wie Deckenventilatoren, Schwengelpumpe im Garten ( Wert 1500 Euro), Rasenmäher und diverse andere Dinge aus unseren Wohnungen entfernen da er dies dem neuen Käufer nicht überlassen möchte.
Können wir soweit ganz gut verstehen, jedoch sind diese Dinge mitunter der Grund gewesen dieses Haus zu mieten ( Gesammtbild hat gestimmt).
Nun meine Fragen: muss er, wenn er diese Dinge mitnimmt, für Ersatz sorgen, da diese Dinge mit an uns vermietet sind?
Können wir Mietminderung anmelden?
Darf er dies überhaupt oder können wir was dagegen tun?
Noch eine andere Sache: bei Einzug sind uns Dinge aufgefallen wie: Wasserschaden in meiner Wohnung ( Deckenpanele schon aufgequollen), defektes Fenster im Dachgeschoss, kompletter Stromanschluss (mit Heizungsanlage) aus dem keller laufen allein über meine Wohnung....
Kann ich ihm eine Frist zur behebung dieser Dinge geben und wenn er diese nicht behebt, Mietminderung anmelden?
Ich hoffe hier hat jemand einen Tipp für mich, wir wissen leider nicht weiter.
MfG
Yvonne
VM holt wegen verkauf Dinge aus der vermieteten Wohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Natürlich darf der VM keine Sachen aus Euren Wohnungen entfernen, die schon drin waren. Das habt Ihr schließlich mitgemietet. Ich würde ihm den Zutritt verweigern.
Vielleicht könnt Ihr Euch so einigen, dass Ihr ihm die beweglichen Sachen übergebt, wenn Ihr mal auszieht?
Gruß
Hi,
aus der Whg. kann der VM mal garnichts holen. Zutritt verweigern! Sachen die zur Miete gehören ( Mietvertrag lesen ) sind Bestandteil des Vertrages und müssen auch benutzt werden können.
Mietmängel auflisten, protokollieren, Bilder machen, per Einschreiben mit Rückschein! Frist zur Beseitigung setzen mit Androhung der Mietminderung. Achtung genau informieren um wieviel % gemindert werden darf bei ....besser RA hinzuziehen oder Mieterverein.
Gruß Herbert
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