Mein Kumpel hatte wegen nächtlicher Lärmbelästigung die Klingel abgestellt und auch das Türschloss ausgewechselt. Von beidem wussten die Vermieter nichts. Nun lag er krank im Bett und hörte plötzlich, wie jemand versuchte, mit einem SChlüssel in seine Wohnung zu kommen. Er hat den Vermieter im Verdacht, da der ja nicht wusste, dass die Klingel abgeschaltet war (und daher davon ausgehen musste, dass mein Freund nicht daheim war, als er nicht öffnete) und auch nicht, dass das Schloss ausgetauscht war. Einen Spion gibt es nicht, daher konnte er sich nicht anschleichen und gucken wer draussen rumhantiert. Was hat der MIeter in dem Fall für Rechte?
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VM versucht heimlich die Wohnung zu betreten
5. April 2014
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Frage vom 5. April 2014 | 00:56
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
VM versucht heimlich die Wohnung zu betreten
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#1
Antwort vom 6. April 2014 | 00:24
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1464x hilfreich)
Die Tür öffnen und nachgucken hätte vielleicht geholfen?
Sollte der Vermieter unbefugt die Wohnung betreten, hat dein Freund das Recht zur fristlosen Kündigung. So jedoch weiß er ja gar nicht wer es versucht hat. Kann ja auch ein vorheriger Mieter gewesen sein, der noch im Besitz eines Schlüssels war.
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#2
Antwort vom 7. April 2014 | 00:04
Von
Status: Student (2107 Beiträge, 626x hilfreich)
Hallo,
seh ich auch so, das kann man dem Vermieter SO nicht nachweisen.
Das gibt nur Ärger und einen Vorwurf der "böswilligen Unterstellung" wenn ihr den Vermieter damit konfrontiert. Es kann in der Tat ein Vormieter sein, oder jemand der z.B. dem Vormieter mal einen Schlüssel geklaut hat oder nachgemacht hat.
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"Chylla"
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#3
Antwort vom 7. April 2014 | 11:46
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
quote:
hörte plötzlich, wie jemand versuchte, mit einem SChlüssel in seine Wohnung zu kommen
Wenn das Schloß ausgetauscht war, würde ich mal behaupten, man hört als Laie den Unterschied zwischen "nicht passendem Schlüssel" und "Einbruchswerkzeug" nicht.
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#4
Antwort vom 8. April 2014 | 11:55
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
quote:
]Sollte der Vermieter unbefugt die Wohnung betreten, hat dein Freund das Recht zur fristlosen Kündigung.
Der Vermieter kann ja gar nicht mehr darein.
Selbst bei
quote:
Die Tür öffnen und nachgucken
hätte der Vermieter womöglich Ausrede parat.
#5
Antwort vom 8. April 2014 | 12:38
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
quote:
hätte der Vermieter womöglich Ausrede parat
Das müßte aber schon eine auf Shakespeare-Niveau sein, wenn ihm die ein Gericht glauben soll.
Das Problem ist eher, daß versuchter Hausfriedensbruch nicht strafbar ist.
-- Editiert BigiBigiBigi am 08.04.2014 12:38
#6
Antwort vom 12. April 2014 | 00:54
Von
Status: Praktikant (633 Beiträge, 439x hilfreich)
quote:
Nun lag er krank im Bett und hörte plötzlich, wie jemand versuchte, mit einem SChlüssel in seine Wohnung zu kommen.
LOL ... vermutlich ein angesäuselter Hausbewohner, der sich schlicht in der Etage geirrt hat. :D
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