VM will Farbe bei Auszug vorschreiben

2. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.07.2020 19:01:31
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
VM will Farbe bei Auszug vorschreiben

Hallo nen guter Freund von mir ist aus seiner Wohnung ausgezogen und hat nun Stress mit dem VM.

Er hatte lt seiner Aussage im Mietvertrag geschaut, was er beim Auszug beachten soll. Da stand aber nichts mit Farbe.
Das einzige was dort steht ist "Die Durchführung der Schönheitsreparaturen obliegt dem Mieter. Diese umfassen insbesondere das Tapezieren, Anstreichen der Decken und Wände, das Pflegen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und der Außentüren innen, sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Mieträume in neutralen Farbtönen."

So dies hat er soweit er musste auch getan. Heute hat er alles nochmal überprüft und durch Zufall auch durch das Übergabeprotokoll geblättert und da stand dann plötzlich ganz unten unter Bemerkungen
"Anstriche dürfen nur mit Silikatfarbe erfolgen"
Keinerlei Begründung nichts.

1. Ist das rechtens ?
2. Was hat mehr Bedeutung das was im MV steht oder im Übergabeprotokoll?
3. Was tun ? Das Kind ist in den Brunnen gefallen...es wurde natürlich nicht mit Silikatfarbe gestrichen
4. Wo ist der Unterschied?

Fragen zur Miete?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Monsterchen007):
1. Ist das rechtens ?
Ja. Wenn andere Farbsorten benutzt werden, kann die Wand und die Wohnung Schaden nehmen.

Zitat (von Monsterchen007):
2. Was hat mehr Bedeutung das was im MV steht oder im Übergabeprotokoll?

Vermutlich steht auch im Mietvertrag, dass man die Wohnung pfleglich behandeln muss und nicht die Bausubstanz schädigen darf.

Zitat (von Monsterchen007):
3. Was tun ? Das Kind ist in den Brunnen gefallen...es wurde natürlich nicht mit Silikatfarbe gestrichen

Den VM darauf hinweisen. Unterlässt man es, hat man die Folgekosten (verschimmelte Wohnung, Mietausfälle, ...) zu tragen.

Zitat (von Monsterchen007):
4. Wo ist der Unterschied?

Googeln hilft: https://www.adler-farbenmeister.com/magazin/farben/dispersion-mineral-oder-latexfarbe-welche-farbe-fuer-welchen-raum

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#2
 Von 
guest-12327.07.2020 19:01:31
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von nyr):
Zitat (von Monsterchen007):
1. Ist das rechtens ?
Ja. Wenn andere Farbsorten benutzt werden, kann die Wand und die Wohnung Schaden nehmen.

Zitat (von Monsterchen007):
2. Was hat mehr Bedeutung das was im MV steht oder im Übergabeprotokoll?

Vermutlich steht auch im Mietvertrag, dass man die Wohnung pfleglich behandeln muss und nicht die Bausubstanz schädigen darf.

Zitat (von Monsterchen007):
3. Was tun ? Das Kind ist in den Brunnen gefallen...es wurde natürlich nicht mit Silikatfarbe gestrichen

Den VM darauf hinweisen. Unterlässt man es, hat man die Folgekosten (verschimmelte Wohnung, Mietausfälle, ...) zu tragen.

Zitat (von Monsterchen007):
4. Wo ist der Unterschied?

Googeln hilft: https://www.adler-farbenmeister.com/magazin/farben/dispersion-mineral-oder-latexfarbe-welche-farbe-fuer-welchen-raum


Tut mir leid ich kann mir absolut nicht vorstellen das dies ohne eine Begründung rechtens ist. Meines Wissens nach darf ein VM keine Farbe vorschreiben ohne Begründung und da es dazu keine gibt, bin ich felsenfest davon überzeugt das er es nicht darf

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Monsterchen007):
Meines Wissens nach darf ein VM keine Farbe vorschreiben

Der VM hat ja gar keine Farbe vorgeschrieben.



Zitat (von Monsterchen007):
ohne Begründung und da es dazu keine gibt, bin ich felsenfest davon überzeugt das er es nicht darf

Na denn ... muss man ja auch keine negativen Folgen / Probleme fürchten ...

Der Mieter schuldet eine fachgerechte Ausführung in mittlerer Art und Güte. Zählt die Verwendung von Silikatfarbe zu "fachgerecht", hat man ein Problem.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.07.2020 19:01:31
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Monsterchen007):
Meines Wissens nach darf ein VM keine Farbe vorschreiben

Der VM hat ja gar keine Farbe vorgeschrieben.



Zitat (von Monsterchen007):
ohne Begründung und da es dazu keine gibt, bin ich felsenfest davon überzeugt das er es nicht darf

Na denn ... muss man ja auch keine negativen Folgen / Probleme fürchten ...

Der Mieter schuldet eine fachgerechte Ausführung in mittlerer Art und Güte. Zählt die Verwendung von Silikatfarbe zu "fachgerecht", hat man ein Problem.



Von fachgerecht etc. steht nicht mal was im MV...das oben zitierte ist das einzige was ich MV von ihm gefunden habe. Bis auf in welchen Abständen was gestrichen werden sollte, steht da nichts weiteres. Das ist ja das lustige, generell ist der MV sehr dürftig gehalten. Im ÜGP steht auch nur drin ´´Wohnung genommen wie gesehen´´.

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#5
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Monsterchen007):
Der VM hat ja gar keine Farbe vorgeschrieben.


Doch, hat er wohl, nämlich Silikatfarbe....., lediglich den Farbton hat er nicht vorgeschrieben.....

Wäre zu klären, ob es wirklich einen sachlichen Grund für diese Vorschrift gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

Es ist alles etwas schwammig. Man müsste genau den Mietvertrag diesbezüglich kennen und den Grund für den Wunsch des Vermieters wissen. Wenn sich dieser Wunsch irgendwo im Mietvertrag findet, müsste man sich anschauen, ob die Vereinbarung gültig ist. Wenn er nirgendwo zu finden ist, müsste man sich anschauen, ob für den Mieter irgendwie erkennbar war, dass nur solche Farbe verwendet werden darf.

Im übrigen: Stand dieser Satz im Übergabeprotokoll vom Einzug oder vom Auszug? Hat der Mieter diesen Satz in irgendeiner Form bestätigt, d.h. diese Aussage annerkannt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Doch, hat er wohl, nämlich Silikatfarbe

Nö, Silikatfarbe ist die Art der Farbe.



Zitat (von Monsterchen007):
Von fachgerecht etc. steht nicht mal was im MV

Muss es nicht, denn das findet sich im Gesetz und in der regelmäßigen Rechtsprechung wieder.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Monsterchen007):
Meines Wissens nach darf ein VM keine Farbe vorschreiben ohne Begründung und da es dazu keine gibt, bin ich felsenfest davon überzeugt das er es nicht darf

Er darf keinen Farbton vorschreiben - bzw auch das stimmt so nicht, er darf nur ein bestimmtes Spektrum vorschlagen. Hier geht es aber um die Farbart.
Eine Mietwagenfirma darf ihnen auch nicht vorschreiben, von welcher Firma sie Benzin tanken. Aber dass sie Benzin und kein Diesel verwenden, weil sosnt der Motor kaputtgehen würde.

Oder, um das im Mietbereich zu verdeutlichen: Er darf Ihnen nicht vorschreiben, mit welchem Putzmittel Sie das Bad putzen. Wenn Sie aber Säure verwenden, die das Metall oder die Fließen angreift, müssen sie für den Schaden aufkommen. Bei der Farbe ist das das Gleiche. Und wie Harry schon anmerkte, dass ergibt sich aus dem Gesetz (und dem Respekt vor fremden Eigentum).

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.07.2020 19:01:31
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Ah Dankeschön jetzt bin ich etwas schlauer.



Leider steht das im Einzugprotokoll welches er wohl auch unterschrieben hat

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Monsterchen007):
Leider steht das im Einzugprotokoll welches er wohl auch unterschrieben hat
Das alleine macht es weder wirksam noch zu einer Individualvereinbarung. Es wäre zu prüfen, ob dies tatsächlich eine wirksame Verpflichtung des Mieters ist.

Hintergrund: In aller Regel geht der Mieter bei einem Einzugsprotokoll keine zusätzlichen Verpflichtungen ein. Wozu auch, er hat ja bereits einen gültigen Mietvertrag. Wenn dieser Satz im Einzugsprotokoll steht, wäre das entweder ein einfacher Hinweis (dann müsste sich die Verpflichtung bereits aus dem Mietvertrag ergeben), oder es soll eine zustäztliche Verpflichtung sein. Je nachdem wie deutlich der Mieter darauf hingewiesen wurde, kann dass dann als überraschende Klausel wirksam oder unwirksam sein.

Eine klare Antwort darauf wird nur schwer zu geben sein. Gibt es denn einen sachlichen Grund für den Wunsch des Vermieters?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Monsterchen007):
es wurde natürlich nicht mit Silikatfarbe gestrichen
Sondern womit?
Zitat (von Monsterchen007):
hat nun Stress mit dem VM.
Was sagt/verlangt denn der Vermieter überhaupt? Erkläre doch bitte *Stress*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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