Hallo nen guter Freund von mir ist aus seiner Wohnung ausgezogen und hat nun Stress mit dem VM.
Er hatte lt seiner Aussage im Mietvertrag geschaut, was er beim Auszug beachten soll. Da stand aber nichts mit Farbe.
Das einzige was dort steht ist "Die Durchführung der Schönheitsreparaturen obliegt dem Mieter. Diese umfassen insbesondere das Tapezieren, Anstreichen der Decken und Wände, das Pflegen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und der Außentüren innen, sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Mieträume in neutralen Farbtönen."
So dies hat er soweit er musste auch getan. Heute hat er alles nochmal überprüft und durch Zufall auch durch das Übergabeprotokoll geblättert und da stand dann plötzlich ganz unten unter Bemerkungen
"Anstriche dürfen nur mit Silikatfarbe erfolgen"
Keinerlei Begründung nichts.
1. Ist das rechtens ?
2. Was hat mehr Bedeutung das was im MV steht oder im Übergabeprotokoll?
3. Was tun ? Das Kind ist in den Brunnen gefallen...es wurde natürlich nicht mit Silikatfarbe gestrichen
4. Wo ist der Unterschied?
VM will Farbe bei Auszug vorschreiben
2. Juli 2020
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Frage vom 2. Juli 2020 | 13:50
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
VM will Farbe bei Auszug vorschreiben
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#1
Antwort vom 2. Juli 2020 | 14:00
Von
Status: Schüler (465 Beiträge, 79x hilfreich)
Ja. Wenn andere Farbsorten benutzt werden, kann die Wand und die Wohnung Schaden nehmen.Zitat1. Ist das rechtens ? :
Zitat2. Was hat mehr Bedeutung das was im MV steht oder im Übergabeprotokoll? :
Vermutlich steht auch im Mietvertrag, dass man die Wohnung pfleglich behandeln muss und nicht die Bausubstanz schädigen darf.
Zitat3. Was tun ? Das Kind ist in den Brunnen gefallen...es wurde natürlich nicht mit Silikatfarbe gestrichen :
Den VM darauf hinweisen. Unterlässt man es, hat man die Folgekosten (verschimmelte Wohnung, Mietausfälle, ...) zu tragen.
Zitat4. Wo ist der Unterschied? :
Googeln hilft: https://www.adler-farbenmeister.com/magazin/farben/dispersion-mineral-oder-latexfarbe-welche-farbe-fuer-welchen-raum
#2
Antwort vom 2. Juli 2020 | 14:06
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Ja. Wenn andere Farbsorten benutzt werden, kann die Wand und die Wohnung Schaden nehmen.Zitat1. Ist das rechtens ? :
Zitat2. Was hat mehr Bedeutung das was im MV steht oder im Übergabeprotokoll? :
Vermutlich steht auch im Mietvertrag, dass man die Wohnung pfleglich behandeln muss und nicht die Bausubstanz schädigen darf.
Zitat3. Was tun ? Das Kind ist in den Brunnen gefallen...es wurde natürlich nicht mit Silikatfarbe gestrichen :
Den VM darauf hinweisen. Unterlässt man es, hat man die Folgekosten (verschimmelte Wohnung, Mietausfälle, ...) zu tragen.
Zitat4. Wo ist der Unterschied? :
Googeln hilft: https://www.adler-farbenmeister.com/magazin/farben/dispersion-mineral-oder-latexfarbe-welche-farbe-fuer-welchen-raum
Tut mir leid ich kann mir absolut nicht vorstellen das dies ohne eine Begründung rechtens ist. Meines Wissens nach darf ein VM keine Farbe vorschreiben ohne Begründung und da es dazu keine gibt, bin ich felsenfest davon überzeugt das er es nicht darf
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. Juli 2020 | 14:31
Von
Status: Unbeschreiblich (119527 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatMeines Wissens nach darf ein VM keine Farbe vorschreiben :
Der VM hat ja gar keine Farbe vorgeschrieben.
Zitatohne Begründung und da es dazu keine gibt, bin ich felsenfest davon überzeugt das er es nicht darf :
Na denn ... muss man ja auch keine negativen Folgen / Probleme fürchten ...
Der Mieter schuldet eine fachgerechte Ausführung in mittlerer Art und Güte. Zählt die Verwendung von Silikatfarbe zu "fachgerecht", hat man ein Problem.
#4
Antwort vom 2. Juli 2020 | 14:37
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:ZitatMeines Wissens nach darf ein VM keine Farbe vorschreiben :
Der VM hat ja gar keine Farbe vorgeschrieben.
Zitatohne Begründung und da es dazu keine gibt, bin ich felsenfest davon überzeugt das er es nicht darf :
Na denn ... muss man ja auch keine negativen Folgen / Probleme fürchten ...
Der Mieter schuldet eine fachgerechte Ausführung in mittlerer Art und Güte. Zählt die Verwendung von Silikatfarbe zu "fachgerecht", hat man ein Problem.
Von fachgerecht etc. steht nicht mal was im MV...das oben zitierte ist das einzige was ich MV von ihm gefunden habe. Bis auf in welchen Abständen was gestrichen werden sollte, steht da nichts weiteres. Das ist ja das lustige, generell ist der MV sehr dürftig gehalten. Im ÜGP steht auch nur drin ´´Wohnung genommen wie gesehen´´.
#5
Antwort vom 2. Juli 2020 | 14:57
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
ZitatDer VM hat ja gar keine Farbe vorgeschrieben. :
Doch, hat er wohl, nämlich Silikatfarbe....., lediglich den Farbton hat er nicht vorgeschrieben.....
Wäre zu klären, ob es wirklich einen sachlichen Grund für diese Vorschrift gibt.
#6
Antwort vom 2. Juli 2020 | 15:00
Von
Status: Unparteiischer (9871 Beiträge, 4478x hilfreich)
Es ist alles etwas schwammig. Man müsste genau den Mietvertrag diesbezüglich kennen und den Grund für den Wunsch des Vermieters wissen. Wenn sich dieser Wunsch irgendwo im Mietvertrag findet, müsste man sich anschauen, ob die Vereinbarung gültig ist. Wenn er nirgendwo zu finden ist, müsste man sich anschauen, ob für den Mieter irgendwie erkennbar war, dass nur solche Farbe verwendet werden darf.
Im übrigen: Stand dieser Satz im Übergabeprotokoll vom Einzug oder vom Auszug? Hat der Mieter diesen Satz in irgendeiner Form bestätigt, d.h. diese Aussage annerkannt?
#7
Antwort vom 2. Juli 2020 | 15:45
Von
Status: Unbeschreiblich (119527 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatDoch, hat er wohl, nämlich Silikatfarbe :
Nö, Silikatfarbe ist die Art der Farbe.
ZitatVon fachgerecht etc. steht nicht mal was im MV :
Muss es nicht, denn das findet sich im Gesetz und in der regelmäßigen Rechtsprechung wieder.
#8
Antwort vom 2. Juli 2020 | 16:10
Von
Status: Schüler (465 Beiträge, 79x hilfreich)
ZitatMeines Wissens nach darf ein VM keine Farbe vorschreiben ohne Begründung und da es dazu keine gibt, bin ich felsenfest davon überzeugt das er es nicht darf :
Er darf keinen Farbton vorschreiben - bzw auch das stimmt so nicht, er darf nur ein bestimmtes Spektrum vorschlagen. Hier geht es aber um die Farbart.
Eine Mietwagenfirma darf ihnen auch nicht vorschreiben, von welcher Firma sie Benzin tanken. Aber dass sie Benzin und kein Diesel verwenden, weil sosnt der Motor kaputtgehen würde.
Oder, um das im Mietbereich zu verdeutlichen: Er darf Ihnen nicht vorschreiben, mit welchem Putzmittel Sie das Bad putzen. Wenn Sie aber Säure verwenden, die das Metall oder die Fließen angreift, müssen sie für den Schaden aufkommen. Bei der Farbe ist das das Gleiche. Und wie Harry schon anmerkte, dass ergibt sich aus dem Gesetz (und dem Respekt vor fremden Eigentum).
#9
Antwort vom 2. Juli 2020 | 16:33
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
Ah Dankeschön jetzt bin ich etwas schlauer.
Leider steht das im Einzugprotokoll welches er wohl auch unterschrieben hat
#10
Antwort vom 2. Juli 2020 | 17:40
Von
Status: Unparteiischer (9871 Beiträge, 4478x hilfreich)
Das alleine macht es weder wirksam noch zu einer Individualvereinbarung. Es wäre zu prüfen, ob dies tatsächlich eine wirksame Verpflichtung des Mieters ist.ZitatLeider steht das im Einzugprotokoll welches er wohl auch unterschrieben hat :
Hintergrund: In aller Regel geht der Mieter bei einem Einzugsprotokoll keine zusätzlichen Verpflichtungen ein. Wozu auch, er hat ja bereits einen gültigen Mietvertrag. Wenn dieser Satz im Einzugsprotokoll steht, wäre das entweder ein einfacher Hinweis (dann müsste sich die Verpflichtung bereits aus dem Mietvertrag ergeben), oder es soll eine zustäztliche Verpflichtung sein. Je nachdem wie deutlich der Mieter darauf hingewiesen wurde, kann dass dann als überraschende Klausel wirksam oder unwirksam sein.
Eine klare Antwort darauf wird nur schwer zu geben sein. Gibt es denn einen sachlichen Grund für den Wunsch des Vermieters?
#11
Antwort vom 3. Juli 2020 | 14:27
Von
Status: Unbeschreiblich (31961 Beiträge, 5628x hilfreich)
Sondern womit?Zitates wurde natürlich nicht mit Silikatfarbe gestrichen :
Was sagt/verlangt denn der Vermieter überhaupt? Erkläre doch bitte *Stress*.Zitathat nun Stress mit dem VM. :
Und jetzt?
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