Vater gestorben, was ist mit der Wohnung?

23. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Der Ahnungslose
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater gestorben, was ist mit der Wohnung?

Also... erstmal hallo, ich hoffe das hier ein wenig geholfen werden kann.

Leider ist mein Vater ganz plötzlich verstorben. Jetzt sind wir damit beschäftigt seine Wohnung leer zu räumen. Diese Wohnung ist nie wirklich renoviert worden seit ich in dieser wohnung 1972 zur Welt gekommen bin. Jetzt war einer erste besichtigung der zuständigen Frau von Evonik bei uns um eine erste besichtigung zu machen. in dem Brief von ihr, was nun alles zu erledigen ist steht das die Deckenplatten raus müssen und die Teppiche, das war ja noch erwartet... jetzt kommt der Hit, auch noch die Fliesen müssen wir rausmachen die schon zu zeiten meiner Geburt in der Ofenecke waren...jetzt meine Frage, was müssen wir nun wirklich tun um diese Wohnung nach den geltenden richtlinien zu übergeben?

Ich hoffe das hier jemand eine hilfestellung geben kann. Also da wurde nichts von der Wohnungsgesellschaft in all der zeit renoviert, trotzdem müssen wir diese wohnung komplett leer machen, Tapeten abreissen und und und...

hoffe auf eine antwort,

danke.

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Die von der Wohnungsgesellschaft verlangten Arbeiten haben mit Schönheitreparaturen nichts zu tun. Diese Arbeiten sind vom VM durchzuführen. Schliesslich erhält er hierfür auch Miete.

Wenn dann können vom VM nur Arbeiten im Rahmen von vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen verlangt werden. Und diese auch nur wenn hier eine entsprechend gültige Klausel im Mietvertrag steht.

Habt ihr schonmal den Mietvertrag durchgelesen?

U. u. wäre es hilfreich vor Beginn der Arbeiten einen entsprechenden Fachanwalt zur Beratung aufzusuchen. 100 % kann man deine Frage hier nicht beantworten ohne den Inhalt des Mietvertrages zu kennen.

-----------------
" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM's. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

-- Editiert von Enduristi am 23.05.2008 10:54:12

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zunächst einmal müsst Ihr die Wohnung auch kündigen, da ich annehme, dass Ihr die Erben seid.

Was Ihr dann machen müsst, richtet sich in erster Linie nach dem Mietvertrag. Ohne Kenntnis des Inhaltes dieses Mietvertrages kann man die Fragen kaum beantworten.

Waren die Fliesen zum Zeitpunkt des Einzuges Deines Vaters schon vorhanden?

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich schließe mich an, dass eine genaue Beantwortung nur möglich ist, wenn man den genauen Wortlaut des Mietvertrags kennt.

Davon abgesehen kann man jedenfalls aber bereits soviel sagen, dass die Fliesen definitiv nicht auszureißen sind, sofern diese bei Einzug in die Wohnung schon vorhanden waren.

Gleiches gilt für Deckenplatten und Teppiche, wenn diese von Anfang an drin waren, und mit vermietet wurden.

Sonstiges kann man nur nach Kenntnis des Mietvertrags sagen.

Ich empfehle dringend, ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt zu machen. Solche Wohnungen können nämlich nicht ohne eine gründliche Sanierung neu vermietet werden und die Hausverwaltung hat demnach ein Interesse daran möglichst viel von den Sanierungskosten auf den Mieter umzulegen. Also Vorsicht, und lieber ein paar Euro für ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt hingelegt, da kommt günstiger.

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#4
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

morthi würd nun sagen, klar muss alles von den erben erledigt werden...

-am besten diese komplett neu fliesen (bad)
-neue küche
-neuer vorwerk teppich
-neue tapeten / streichen-
-neue Rohre / Therme / Heizung

etc etc

aber alles natürlich auf kosten des erben / mieters.

dann wird die kaution natürlich noch einbehalten (die bis dahin ordentlich zinsen abgeworfen haben dürfte)

nein im ernst, den mietvertrag würd ich prüfen lassen, kann nämlich sein, dass in den alten dingern noch unzulässige klauseln vorhanden sind bez. schönheitsreparaturen und renovierung.

eine beratung beim anwalt dürfte günstiger kommen, als alles so hinzunhemen wie es die hausverwaltung will. gerade im bereich der kaution würd ich einen nachweis verlangen ob und wie die angelegt worden ist.

normal dürfte streichen, teppich raus (sofern durch mieter verlegt), besenreine übergabe sein. alles andere wären renovierungen die von euch nicht zu tragen sind. bei den fliesen kommt es darauf an, ob die vorher schon lagen, wie bereits erwähnt.

also ma den MV schappen und zum anwalt tigern um abchecken lassen, was gemacht werden muss. is definitiv billiger.de

paddy

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
normal dürfte streichen, teppich raus (sofern durch mieter verlegt), besenreine übergabe sein. alles andere wären renovierungen die von euch nicht zu tragen sind.


Nein, das sehe ich anders. Wenn keine Renovierungspflicht auferlegt wurde muss auch nicht gestrichen werden. Wenn aber doch eine Renovierungspflicht wirksam auferlegt wurde, dann muss alles gemacht werden. Halbe sachen sind kaum möglich.

Was diese alten Mietverträge betrifft: In den meisten Fällen sind die Klauseln in den ganz alten Mietvrträgen wirksam. Damals wurden nämlich noch nicht diese Abzocke-Klauseln aufgenommen, die mittlerweile vom BGH wieder gekippt wurden. Ich habe grade kürzlich so einen alten Mietvertrag in der Hand gehabt und mir gedacht, dass sich heutzutage manch einer ein Beispiel an diesen Veträgen nehmen könnte. Die waren nämlich für beide Seiten fair und ausgewogen und eine unangemessene Benachteiligung einer Partei war nicht ansatzweise ersichtlich.


Wie es im vorliegenden Fall aussieht, sollte ein Anwalt klären. Das wird nicht lange dauern und dürfte auch nicht viel kosten.



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#6
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Prüf die Unterlagen auch mal daraufhin, ob Dein Vater, sollte er selber Einbauten vorgenommen haben, Regelungen mit dem Vermieter dazu getroffen hat. Es ist ja auch denkbar, dass der Vermieter zugestimmt hat, ohne eine spätere Entfernung zu verlangen.

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#7
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

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#8
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Zitat:
Der Vermieter kassiert keine Miete, um davon Schönheitsreparaturen zu bezahlen


Es geht dabei auch nicht um Schönheitsreparaturen, sondern um die gebrauchsmässige Abnutzung der Wohnung. Diese ist mit der Miete abgegolten. Sorry wenn ich mich da nicht verständlich genug ausgedrückt habe.

Zitat:
WEnn da seit über 30 Jahren nichts gemacht wurde, kann man beim Zustand der Wohnung nämlich sicherlich schon von Beschädigung der Mietsache, die zu beseitigen ist, ausgehen.


Das ist eine falsche Annahme. Siehe oben, gebrauchsmässige Abnutzung ist durch Miete abgegolten. Anders sieht es aus wenn wirkliche Beschädigungen die über die gebrauchsmässige Nutzung hinaus gehen vorliegen. Diese sind dann selbstverständlich vom Mieter zu regulieren.

Zitat:
würde niemand so blöd sein Wohnungen zu vermieten


Hmm, vorsicht, VM sind manchmal blöder als man gemeinhin annimmt. :devil:

Allgemein geht mir dein Beitrag zu weit ins Reich der Spekulationen und Unterstellungen.



-----------------
" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM's. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

-- Editiert von Enduristi am 23.05.2008 13:33:56

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#10
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Ach ja, noch eins.

Wenn die Schönheitsreparaturen nicht per Vertrag auf den Mieter umgelegt wurden, sind diese vom VM auf dessen Kosten auch zu machen. :grins:

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" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM's. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

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#11
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Da bei Schäden immer nur der Zeitwert zu ersetzen ist, dürfte der, wenn denn überhaupt Beschädigungen vorliegen, in einer Wohnung, in der seit über 30 Jahren nichts gemacht wurde, nahe 0 liegen.

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#12
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Aber er wird doch nicht die Bausubstanz geschädigt haben?
Wenn man etwas beschädigt sind das normalerweise Dinge die sich in der Verfügungsgewalt des Mieters befinden. Ich kann mir schwerlich etwas vorstellen, was eine Lebensdauer von mehr als 40 Jahren hat. Bin natürlich neugierig auf Beispiele.

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#14
 Von 
guest123-1662
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Gewöhnlich verlieren zumindest Miethäuser nicht an Wert.

Das kommt auch hauptsächlich darauf an wer drin wohnt, in welcher Gegend die Hütte steht und was der Gesetzgeber sagt.

Bei 97% aller Schimmelschäden ist der Mieter schuld

-----------------
"Wir Vermieter raten dringendst niemals an Hartzler zu vermieten. Von VM lernen heißt siegen lernen"

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#15
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#16
 Von 
guest123-1662
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Haben die, die vor einigen Jahren ein älteres Haus gekauft haben den Energiepaß schon gerochen?
Oder die immer strenger werdenden Dämm- oder Vermiet Vorschriften erahnt?

Warte ab, was denen in den nächsten 20 Jahren noch so alles einfällt, dann wird der eine oder andere noch so schön richtig ins Grübeln kommen.


Bei 97% aller Schimmelschäden ist der Mieter schuld

-----------------
"Wir Vermieter raten dringendst niemals an Hartzler zu vermieten. Von VM lernen heißt siegen lernen"

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#17
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

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#18
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

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#19
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Was diese alten Mietverträge betrifft: In den meisten Fällen sind die Klauseln in den ganz alten Mietvrträgen wirksam. Damals wurden nämlich noch nicht diese Abzocke-Klauseln aufgenommen, die mittlerweile vom BGH wieder gekippt wurden. Ich habe grade kürzlich so einen alten Mietvertrag in der Hand gehabt und mir gedacht, dass sich heutzutage manch einer ein Beispiel an diesen Veträgen nehmen könnte. Die waren nämlich für beide Seiten fair und ausgewogen und eine unangemessene Benachteiligung einer Partei war nicht ansatzweise ersichtlich.


hast recht, habe mir das ding von meiner oma mal angesehen. nix mit nach soundsoviel jahren das und das machen, sondern einfach nur, die wohnung ist ordentlich und besenrein zu übergeben.

wobei ich sagn muss, bei meiner oma wurde vor einzug nicht gestrichen, keine küche, keine teppiche. sie konnte alles so verlegen lassen und streichen wie sie wollte. daher wohl auch nicht so ein aufhebens wegen dem streich-/renovierkram sondern einfach nur besenrein und fertig.

fand ich auch fairer dem mieter gegenüber und der vm hatte auch keinen stress. muss dann einfach nur teppich wieder entfernt werden, evtl die küche, einmal alles schrubben, fegen und gut is.

paddy

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#20
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

1. waren damals andere Zeiten (und auch andere Mieter),

2. haben ja erst die Erfahrungen mit einigen Extrem-Mietern dazu geführt, daß die Verträge immer "vorsichtiger" formuliert werden mußten.

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#21
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

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#23
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

erst mal über ein paar Generationen herangezogen

Das geht bei Mietern schneller.
Generationen darf man hier nicht mit Lebensalter ansetzen, sondern mit Wohnungswechseln.
In den letzten 40 Jahren hat hier ein unheimlicher Wandel stattgefunden.

"Was sich gehört" wissen kaum noch die wenigsten; der Rest findet Geiz einfach geil.

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#24
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#25
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Musste er doch gar nicht, weil eindeutig.

Um mal auf diesen 20 Jahre alten Teppichboden zu kommen... Ist er stark abgenutzt oder beschmutzt? So sehr, dass man ihn nicht mehr reinigen kann?

Neue Fliesen in der Ofenecke... Nur, wenn diese beschädigt sind, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#27
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wieso? Ich frage nur aus Interesse, nicht weil ich Deine Antwort anzweifle.

In meiner ersten Wohnung hatte ich Teppichboden (wie wieder!!!). Der Eingangsbereich war nach 5 Jahren etwas beschmutzt, und auch im Wohnzimmer waren einige Stellen nicht mehr so i.O. Da eine Reinigung nichts brachte ließ ich neu verlegen. Gleiche Farbe, gleiche Qualität. War das falsch?

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#28
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#29
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Nehmen wir doch einfach mal an, der Vater hat den Teppichboden vor 20 Jahren neu verlegen lassen, ok? ;)

0x Hilfreiche Antwort

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