Vater überlässt Sohn als Wiedergutmachung ein kleines Haus zur freien Nutzung

6. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
mokkasinn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater überlässt Sohn als Wiedergutmachung ein kleines Haus zur freien Nutzung

Hallo ihr Lieben,

bin mir nicht ganz sicher, ob Mietrecht das richtige Forum ist. Falls im falschen Forum, bitte verschieben....danke :-)

Ein Vater ist Besitzer eines Zweifamilienhauses. Die eine Haushälfte nutzt er und seine Frau. Die zweite Haushälfte überlässt er seinem Sohn zur kostenlosen Nutzung. Auch die anfallenden Nebenkosten bezahlt der Vater.

Der Sohn hat seine Haushälfte für ein Jahr an mich vermietet, weil er "unbedingt weg" musste - ganz weit weg. Da die Hausübergabe kurz vor seiner Abreise war und die verbleibende Zeit sehr knapp war (es war nicht einmal Zeit den ganzen Mietvertrag durchzulesen) haben der Sohn und ich beschlossen, das Ganze einfach mündlich zu vereinbaren, da wir uns offensichtlich gut verstanden haben und vertraut haben. Dieses Vertragsverhältnis hat auch sehr gut funktioniert und ich habe mich während der Abwesenheit des Sohnes, um alles wie gewünscht gekümmert (die Haustiere versorgt usw...).
Während des Auslandsaufenthalts des Sohnes habe ich dessen Eltern natürlich kennen gelernt und auch sie bestätigten mir, dass es in Ordnung war, dass der Sohn an mich untervermieten darf.

Während dem ganzen Jahr war ich mit dem Sohn in gutem Kontakt und er war beruhigt und froh, dass alles glatt lief (was man ja bei Mietverhältnissen nicht immer sagen kann...). Er erzählte mir in dieser Zeit dass er regelrecht aufblühte und gesund wurde und schickte mir viele Fotos usw., so konnte ich zweifelsfrei sehen, dass es ihm wirklich gut ging. Eindeutig besser als an jenem Tag seiner Abreise, als wir uns getroffen haben...

Dann passierte etwas, womit ich nicht gerechnet habe: nachdem der Sohn wieder zurück war und in sein Haus eingezogen ist, gings ihm wieder so schlecht wie damals, vor seiner Abreise.

Er ist noch jung aber ist nun arbeitsunfähig geschrieben (aufgrund seines Gesundheitszustands).

Inzwischen hat sich sein Gesundheitszustand dermaßen verschlechtert, dass er erkannt hat, dass er unbedingt aus diesem Haus ausziehen will.

Das Problem ist natürlich, dass er wegen seiner Arbeitsunfähigkeit / wegen seiner Erkrankung kein Einkommen hat.
Da sein Vater ihm ja das Haus seit Jahren überlässt zur freien Nutzung, stellt sich die Frage, ob er es nochmals untervermieten darf bzw. wie der Sohn sonst wieder auf - ohne noch lange zu warten - einen Neuanfang starten kann. Denn ohne eigene Wohnung, ohne Geld und ohne Einkommen ist das bekanntlich unmöglich.

Übrigens bei der Hausüberlassung an den Sohn handelt es sich nicht um reine Großzügigkeit der Eltern, vielmehr um eine Art Wiedergutmachung für etwas, was der Sohn erlitten hat (worin die Eltern scheinbar verwickelt sind)




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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wer oder was spricht dagegen?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120261 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von mokkasinn):
Da sein Vater ihm ja das Haus seit Jahren überlässt zur freien Nutzung, stellt sich die Frage, ob er es nochmals untervermieten darf

Ja, gute Frage. Sollte der Sohn den Eltern stellen. Und idealerweise auch notariell fixieren lassen, falls denen mal was passiert.



Zitat (von mokkasinn):
Denn ohne eigene Wohnung, ohne Geld und ohne Einkommen ist das bekanntlich unmöglich.

Nö, aber unglaublich schwer.
Aus diesem Grunde schuf der Staat ein Instrument namens ALG II - zumindest bis die Miete kommt bzw. falls die Miete nicht reichen sollte.




-- Editiert von Harry van Sell am 07.03.2020 00:35

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von mokkasinn):
Die zweite Haushälfte überlässt er seinem Sohn zur kostenlosen Nutzung. Auch die anfallenden Nebenkosten bezahlt der Vater.

Da sollte erst mal geklärt werden, was genau für ein Vertragsverhältnis vorliegt.

Ist es eine Leihe an den Sohn oder ist der Sohn ganz offiziell Nutznießer oder gehört ihm die Haushälfte oder was? Davon ist nämlich abhängig, a) ob der Sohn "einfach so" weitervermieten darf, b) ob die erzielten Mieteinnahmen in sein Säckel fließen, c) dementsprechend das Jobcenter alles oder das Meiste für den Lebensunterhalt besteuert, etc.

Wie alt ist der Sohn und was macht er beruflich? Auch da redet ggf das Jobcenter mit - da geht's nämlich im Ernstfall ganz fix zum Amtsarzt, um zu schauen, wie genau es um die Gesundheit steht, etc.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von mokkasinn):
Das Problem ist natürlich, dass er wegen seiner Arbeitsunfähigkeit / wegen seiner Erkrankung kein Einkommen hat.
Welches Einkommen hatte er denn VOR seiner Flucht? Evtl. hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Wegen längerer Arbeitsunfähigkeit könnte er Krankengeld von der KK erhalten...
Zitat (von mokkasinn):
stellt sich die Frage, ob er es nochmals untervermieten darf
Man fragt einfach den Vater.

Ansonsten--- Vater Staat hilft. Heißt Sozialhilfe.
Darf ich fragen, warum dir das so fremd ist--- wo man in Not überall Hilfe bekommen kann?

Idee: Du mietest nochmals, der Sohn zieht in deine Wohnung, bis er was eigenes gefunden hat.

Hat aber nicht viel mit Mietrecht zu tun...

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#5
 Von 
mokkasinn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

"Darf ich fragen, warum dir das so fremd ist--- wo man in Not überall Hilfe bekommen kann?"

das habe ich noch nicht erlebt, deshalb ist mir das fremd

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mokkasinn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wer oder was spricht dagegen?


eigentlich nichts.

aber der Sohn denkt, dass er erst vom Vater eine schriftliche Erlaubnis oder so was braucht.

Er ist sich nicht ganz sicher. Er ist überhaupt sehr unsicher und die Eltern sind diesbezüglich genau das Gegenteil: völlig von sich überzeugt und denken dass sie fast allmächtig sind, weil sie etwas Geld und gewisse Beziehungen haben

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mokkasinn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von mokkasinn):
Die zweite Haushälfte überlässt er seinem Sohn zur kostenlosen Nutzung. Auch die anfallenden Nebenkosten bezahlt der Vater.

Da sollte erst mal geklärt werden, was genau für ein Vertragsverhältnis vorliegt.

Ist es eine Leihe an den Sohn oder ist der Sohn ganz offiziell Nutznießer oder gehört ihm die Haushälfte oder was? Davon ist nämlich abhängig, a) ob der Sohn "einfach so" weitervermieten darf, b) ob die erzielten Mieteinnahmen in sein Säckel fließen, c) dementsprechend das Jobcenter alles oder das Meiste für den Lebensunterhalt besteuert, etc.

Wie alt ist der Sohn und was macht er beruflich? Auch da redet ggf das Jobcenter mit - da geht's nämlich im Ernstfall ganz fix zum Amtsarzt, um zu schauen, wie genau es um die Gesundheit steht, etc.





Amtsarzt würde das selbe feststellen.

Es wurde nie etwas schriftlich vereinbart. Er ist nur seit Jahren Nutznießer. In letzter Zeit hat der Vater etwas in die Wege geleitet um den Sohn das Haus zu überschreiben. Aber irgendwie scheint es nicht geklappt zu haben

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von mokkasinn):
das habe ich noch nicht erlebt,
Aber du lebst ansonsten auch in Deutschland?
Zitat (von mokkasinn):
dass er erst vom Vater eine schriftliche Erlaubnis oder so was braucht.
Der Vater kann sie doch geben. Was spricht dagegen? Er ist quasi der Vermieter und erlaubt dann hoffentlich nochmal die Untervermietung.
Zitat (von mokkasinn):
Amtsarzt würde das selbe feststellen.
Was denn? Einfach so stellt ein Amtsarzt nichts fest. Ein Amtsarzt wird beauftragt.
Zitat (von Anami):
Welches Einkommen hatte er denn VOR seiner Flucht? Evtl. hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Wegen längerer Arbeitsunfähigkeit könnte er Krankengeld von der KK erhalten...
Magst du ihn fragen und noch antworten?
Der Sohn braucht ja nicht unnötig von Behörde zu Amt und von Pontius zu P zu laufen...wenn er dort keine Ansprüche hat.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
chris_01
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

der Sohn wohnt dort kostenfrei, weil die Eltern das so wollten, dass er keine Kosten für Wohnen aufwenden soll.
Dementsprechend dürften die Eltern nichts dagegen sagen, wenn der Sohn sein Haus untervermietet - sie haben es ihm ja überlassen.
Bei Untervermietung muss sich der Sohn eine neue Bleibe suchen und dafür die Miete zahlen, also ist es doch logisch, dass er die Mieteinnahmen von "seinem" Haus für die Mietzahlung der neuen Wohnung verwendet.

Schließlich haben die Eltern (was auch immer genau dahinter steckt) dem Sohn das Haus kostenfrei überlassen. Sie können wohl kaum sagen, dass es nur gilt, wenn er selbst dort wohnt. Sonst liegt der Verdacht nahe, dass es denen mehr um die Kontrolle des Sohnes geht. Das geht natürlich absolut nicht, es sei denn, er ist noch minderjährig oder nicht geschäftsfähig.
Letzteres hieße, er bräuchte einen Betreuer, wobei oft Familienangehörige eingesetzt werden. Wichtig: der Betreute allein darf ausschlaggebenden Einfluss darauf geben, wer sein Vertrauen genießt und wen er als Betreuer wünscht. Am besten tut er dies gleich formlos bei der Betreuungsbehörde der Stadt kund, bevor ihm jemand vor die Nase gesetzt wird, zu dem kein Vertrauensverhältnis besteht.

Kurz gesagt: untervermieten JA
falls der Vater oder die Eltern Schwierigkeiten machen muss man es gerichtlich durchsetzen
vor allem vor dem Hintergrund dass der Sohn scheinbar unbedingt sein eigenes Leben anfangen will und befürchtet, dass das nicht mehr möglich ist, wenn er noch in der momentanen Situation verweilt.
Ganz klar: das Leben des Sohnes ist wichtiger als die rechtlichen und finanziellen Aspekte. Deshalb stimme ich dem Sohn zu, dass er natürlich diese Situation aufbrechen muss, die ihn fertig macht und dass natürlich das erste, was er dringend ändern muss, die Wohnsituation ist. Also eigene Wohnung finden und das eigene Leben starten, was er scheinbar selbst erkannt hat. Der Schritt ist lebenswichtig und darf nicht wegen rechtlichen Fragen bzgl. Untervermietung scheitern.


Nebenbei noch eine Frage: warum haben Sie sich diesen Aufwand angetan (Umzug wegen nur 1 Jahr, Kümmern um Haustier und mehr?)
Haben Sie dafür etwas bekommen oder haben Sie einfach nur Miete bezahlt?

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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