Veränderungen in der Mietwohnung?

2. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
+Olga+
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 18x hilfreich)
Veränderungen in der Mietwohnung?

Frage:
darf ich, als Mieter in einer Zimmerzwischenwand ein Loch, mit ca. Durchmesser eines Ofenrohres, bohren, um beispielsweise ein Ofenrohr durchstecken zu können weil ich besagten Ofen in das Zimmer nebenan stellen möchte? Also keine Löcher in den Kamin, oder so; nur in die Wand.
Muß ich vorher die Erlaubnis des Verwalters/Vermieters einholen?

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"Nichts ist so einfach, dass man es nicht falsch machen könnte."

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

So ganz begreif ich das nicht, der Ofen hat doch auch Abgase, wo sollen die denn dann hin ?

Ist es denn eine Innenwand innerhalb deiner Wohnung ? Ist es ein Ofen als Brennstätte ?

Doch unabhängig davon ist dieser Durchbruch, nicht mehr das, was als übliche Nutzung anzusehen ist, wie z.B. ein Dübel auch wenn er groß ist, darstellt. Ich würde sagen, dass dies die Zustimmung des Vermieters und in Baden Würtemberg auch des Schornsteinfegers !! benötigt.

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"Chylla"

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#2
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

so wie sich das anhört gebe ich chylla recht der kaminkehrer muss dazu sicher sein ok geben

kleinere bauliche änderungen kann mann eigentlich immer machen aber bei auszug muss man immer den eigentlichen zustand wieder herstellen wenn der vermieter nicht sein ok gibt

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. wer viel fragt, kriegt viel antwort - ich sage mal: es ist eine ermessensfrage und eine frage, wieviel man sich traut.
klar sein muss ich mir nur darüber, dass ich beim auszug den zustand wieder so herstellen muss, wie er bei bezug der wohnung gegeben war. und das wird aufwändiger sein als das loch zu schlagen, schätze ich.

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#4
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Hallo Olga,
wieso fragst du denn nicht einfach deinen VM, ob der Durchbruch für das Ofenrohr ok ist? Haben wir auch gemacht - und das war überhaupt kein Problem!
LG
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#5
 Von 
+Olga+
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 18x hilfreich)

Danke für eure zahlreichen Antworten.
Also, ja, die Innenwand ist innerhalb der Wohnung. Der Ofen (Gasofen, zum Heizen) soll in das Zimmer nebenan, weil da mehr geheizt werden soll.
Diese Arbeit soll natürlich vom Fachmann durchgeführt werden. Der Schornsteinfeger hat (angeblich, ich war nicht dabei) sein o.k. gegeben.
Es geht um die Wohnung meines Vaters, und ich will nicht, daß er sich in Schwierigkeiten bringt.....
Was die Abgase angeht: die gehen ja durch das vorhandene Rohr, nur dieses müsste in dem Fall verlängert werden und durch die Wand in das Nebenzimmer!
Der Verwalter des Hauses ist informiert, hat aber bislang weder zugestimmt noch abgelehnt. Nun meint mein Vater, er bräuchte für diese Arbeit keine Erlaubnis vom Verwalter. Und ich bin mir da nicht so sicher. Daher meine Frage, ob sowas in der Regel i.O. geht, wenn man es durch Fachleute machen lässt, auch ohne daß der Verwalter seine Zustimmung gibt. Er äussert sich ja (seit immerhin 3 Monaten) nicht dazu.

Dank + Gruß, Olga

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