Ist der Mieter oder der Vermieter,
für die Reinigung bzw. Wartung des Badlüfters zuständig, wenn es nicht expliziet im Mietvertrag steht?
-----------------
""
Verantwortlich für den Badlüfter?
23. August 2011
Thema abonnieren
Frage vom 23. August 2011 | 19:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 38x hilfreich)
Verantwortlich für den Badlüfter?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 23. August 2011 | 20:06
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
Seit wann muss ein Lüfter gewartet werden, außer er hat einen Defekt, deswegen der Verweis auf die Kleinreparaturklausel!
Könntest du bitte der geneigten, niveaulosen Leserschaft erläutern, weshalb ein defekter Badlüfter die Definition des Bagatellschadens erfüllt?
-----------------
""
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 23. August 2011 | 20:40
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
weshalb sich weder eine Wartung rechnet noch der VM ( bei entsprechender Klausel) dafür geradestehen muss.
Nein.
"Die Klausel darf sich nur auf solche Teile der Mietwohnung beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, etwa Wasserhähne, Schlösser, Fensterläden, Fenstergriffe usw. Wenn der Mieter nämlich für etwas zahlen soll, das er nicht direkt abnutzen kann, ( Wasser-, Strom-, Gasleitungen) wäre das eine unangemessene Benachteiligung des Mieters."
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/bagatellschaeden.html
Ein Badlüfter erfüllt diese Kriterien ganz sicher nicht.
-----------------
""
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#8
Antwort vom 23. August 2011 | 21:04
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
Somit hat der M denselben Einfluss auf den Verschleiß, wie etwa auf den Wasserhahn!
Nein, er hat keinen direkten Zugriff auf den Lüfter, bloß auf den Lichtschalter. Sonst müsste er sich auch an Strom-, Wasserleitungen, Heizkörpern usf. beteiligen. Der Rolladengurt "Ja", der Rolladen "Nein", Heiztherme "Nein", Schwimmerventil "Nein" usf.
Hier zum Nachlesen: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm
-----------------
""
#9
Antwort vom 23. August 2011 | 21:19
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 451x hilfreich)
quote:
er hat keinen direkten Zugriff auf den Lüfter, bloß auf den Lichtschalter.
Und in dem er den Lüfter einschaltet, benutzt er ihn und trägt damit zu seiner Abnutzung bei.
-----------------
""
#10
Antwort vom 23. August 2011 | 21:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 38x hilfreich)
OK, was die Wartung betrifft ist meine Frage beantwortet. Aber ist der Mieter verpflichtet den Lüfter bzw. die Filter im inneren zu reinigen damit keine Feuchtigkeit entsteht und die Schimmelbildung begünstigt?
-----------------
""
#11
Antwort vom 23. August 2011 | 21:37
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
OK, was die Wartung betrifft ist meine Frage beantwortet. Aber ist der Mieter verpflichtet den Lüfter bzw. die Filter im inneren zu reinigen damit keine Feuchtigkeit entsteht und die Schimmelbildung begünstigt?
Nicht was die Wartung, was die Reparatur angeht iswt deine Frage beantwortet.
Die Wartung kann -in Grenzen, ähnlich wie bei den Kleinreparaturen- auf dich umgelegt werden. Entweder -teuer- über die Betriebskosten, oder du machst es kostengünstiger selbst.
Steht alles hier am Bsp. der Gasthermen:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/therme.htm
-----------------
""
#12
Antwort vom 24. August 2011 | 08:49
Von
Status: Master (4244 Beiträge, 2421x hilfreich)
quote:Was steht denn zur Imstandhaltung im Mietvertrag? Ist da nicht irgendwas von "pflegliches Behandeln" der Mietsache erwähnt?
OK, was die Wartung betrifft ist meine Frage beantwortet. Aber ist der Mieter verpflichtet den Lüfter bzw. die Filter im inneren zu reinigen damit keine Feuchtigkeit entsteht und die Schimmelbildung begünstigt?
Dann gehört der Lüfter entweder zur Mietsache (womit er auch zu pflegen wäre) oder nicht (dann kann es dem Mieter aber auch egal sein, ob das Ding funktioniert).
Und jetzt?
Schon
267.725
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten