Verbleib der Wohnung nach Trennung

17. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Petra0508
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 13x hilfreich)
Verbleib der Wohnung nach Trennung

Hallo,

trotz meiner Warnung hatte sich meine jetzt auch noch schwangere Tochter (22. Woche) und ihr eigener Sohn (4 J.) vor ca. einem halben Jahr mit ihrem Freund eine gemeinsame Wohnung genommen, ohne selbst den Mietvertrag mitzuunterschreiben. Sie und der Kleine sind also nur dort gemeldet.

Gestern abend eskalierte es mal wieder mit den beiden. Ihr "Freund" nahm ihr den Schlüssel ab und wollte sie danach einfach auf die Strasse setzen. Meine Tochter rief mich an und bat um Unterstützung. Da er ihr gegenüber schon mal handgreiflich wurde, bin ich dann dort hingefahren. Im Endeffekt habe ich allerdings die Polizei informiert, weil ich selbst mehr als Panik vor diesem Menschen habe.

Die Polizei forderte meine Tochter auf, die Wohnung zu verlassen, damit sich die Gemüter erst einmal beruhigen. Denn sie wäre nicht im Mietvertrag, also müßte sie gehen. Sie waren die Nacht dann bei mir.

Bei mir kann sie aber nicht unterkommen, habe nur eine Miniwohnung und halte das nervlich auch gar nicht aus (um Weihnachten herum war sie schon mal knapp drei Wochen bei mir). Sie hat aber ansonsten niemanden, wo sie hinkann. Frauenhaus gibt es in unserer Stadt nicht. Außerdem arbeitet sie ganztags und müßte auch schon in aller Frühe beim Kindergarten sein.

Besteht denn wirklich keine Möglichkeit, dass sie wieder in die Wohnung kann und ihr "Freund" z.B. zu seiner Mutter geht? Die wohnt gegenüber, ist alleinstehend und hat ein eigenes Haus. Außerdem hat meine Tochter zum 1.3. bereits wieder eine eigene Wohnung angemietet.

Die Polizei hat ihr wieder den Haustürschlüssel gegeben. Ich denke aber, dass ihr "Freund" bereits heute ein neues Schloß einbaut. Kann sie dann den Schlüsseldienst kommen lassen, um wenigstens ihre privaten Sachen noch zu bekommen?

Es wäre schön, zu hören, was andere in dieser Situation machen würden.

Ich hoffe auf schnelle Antworten :-(

Petra




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 431x hilfreich)


Falls Deine Tochter nachweisen kann, dass sie regelmässig Miete an den VM oder an ihren Freund gezahlt hat, dann besteht ein mündlicher Untermietvertrag.

Wenn nicht, dann kann sie nicht mehr ohne Freund oder Schlüssel in die Wohnung, alles andere wäre Hausfriedensbruch.
Termin mit dem Freund machen, Sachen abholen.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41703 Beiträge, 14593x hilfreich)

Wenn sie doch in knapp 6 Wochen eine eigene Wohnung hat - so lange sollte es doch auch bei Dir gehen. Denn, wenn die Mutter gegenüber wohnt, und er dann mit - gölaubst Du ernsthaft, dass sie und das Kind dort in Ruhe leben können? Und eine Gerichtsentscheidung über die vorübergehende Zuteilung der vormals gemeinsamen Wohnung, die dauert doch auch.

Entweder Du schmeisst die beiden raus, dann muss die Gemeinde eine Lösung finden, oder aber, Du hältst die 6 Wochen durch.

wirdwerden

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

quote:
Besteht denn wirklich keine Möglichkeit, dass sie wieder in die Wohnung kann und ihr "Freund" z.B. zu seiner Mutter geht?


Ganz sicher nicht. ER ist der Besitzer der Wohnung, nicht deine Tochter.
Im übrigen kann sie doch froh sein, dass sie nicht im Vertrag steht, denn in dem Falle käme sie da nur raus, wenn beide gemeinsam kündigen und sollte er dann keine Miete mehr zahlen, wäre deine Tochter verpflichtet, das zu tun, solange der Vertrag besteht.

Also laß sie für die kurze Zeit bei dir wohnen (und erklär ihr bei der Gelegenheit die Sache mit der Verhütung, sonst steht sie als nächstes mit dem dritten Kind und noch immer ohne Ehemann vor dir).

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#4
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)


Hallo,

rechtlich hab ich hier keine Ahnung - dazu wurde aber auch schon einiges gesagt...

Rein praktisch habe ich eine ähnliche Situation mal so gelöst, dass ich mich für ein paar Wochen in einer Ferienwohnung eingemietet habe... vielleicht schaut ihr mal, ob sich in eurer Gegend da was finden lässt... bei mir war der Vermieter damals auch gerne bereit, einen guten Preis für die gesamte Zeit zu machen - war allerdings auch komplett außerhalb der Saison und die Wohnung wäre mit ziemlicher Sicherheit ansonsten leer gestanden...



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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41703 Beiträge, 14593x hilfreich)

Ganz prima Idee! Ich liebe praktische Lösungen!

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Petra0508
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

es ist jetzt so, dass meine Tochter vorübergehend bei der Schwiegermutter meiner anderen Tochter bleibt. Ich denke mal, dass das aber auch nicht lange gut gehen wird.

Noch hat meine Tochter ja dank der Polizei den Wohnungsschlüssel. Morgen früh leihen wir uns einen Transporter und holen schon wenigstens mal einen Teil ihrer persönlichen Sachen ab, bevor da wirklich ein neues Schloss eingebaut wird. Dann hat sie aber auch noch Möbel dort, die wohl erst noch da bleiben müssen.

Falls ein neues Schloss eingebaut wurde/wird - kann sie dann mit Hilfe des Schlüsseldienstes einfach da rein? Die Polizei meinte zu meiner Tochter, so lange, wie ihre Sachen noch in der Wohnung sind, müßte er ihr ihren Schlüssel lassen. Deshalb bekam sie den Schlüssel von ihrem Freund an jenem Abend im Beisein der Polizei auch zurück.

Ich hatte übrigens auch schon nach Wohnung auf Zeit, Ferienwohnung und Jugendherberge gegoogelt. Aber das ist eine ganz schön teure Angelegenheit. Meine Tochter verdient zwar relativ gut, aber sie hat keine Rücklagen. Dafür hat ihr Freund im vergangenen Jahr gesorgt! Das wird die nächste Baustelle werden.

Wünsche Euch einen schönen Abend

Petra



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#7
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 319x hilfreich)

Ab zum Jugendamt, "da werden Sie geholfen!"

Im Ernst:
Keine Kontaktängste: Das Jugendamt hat viele Möglichkeiten, hier weiter zu helfen.

Termin machen - hingehen - beraten lassen.



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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"

0x Hilfreiche Antwort

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