Verbot das Grundstück zu betreten

24. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
elfi123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbot das Grundstück zu betreten

Hallo !

Ich weiß jetzt nicht ob ich hier die richtige Kategorie gewählt habe, aber ich versuch es mal.

Ich bin Besitzer eines Hauses.
In meinem Haus lebe ich mit drei Mietparteien.

Einer der Mietparteien wurde das Sorgerecht für sein Kind entzogen (Kind ist schon etwas älter).
Das Kind lebt im Heim, soll wohl aber immer noch hier angemeldet sein.

Die andere Mietpartei bekommt von dem Kind regelmäßig Besuch und es läuft ein Pflegschaftsverfahren.

Ich habe nun Kenntnis davon bekommen, dass das Kind eine Strafanzeige durch das Jugendamt bekommen hat (nicht die erste Anzeige wie ich hörte) und weiterhin habe ich
Kenntnis davon bekommen, dass das Kind bei seinen Besuchen seine Eltern massiv bedroht.

Mir wurde Auskunft darüber gegeben, dass das Kind gewalttätig sei, Morde, Attentate und Bomben legen androht und das es nicht einschätzbar wäre ob es seine Drohungen wahr machen wird.

Nun meine Frage.
Um die Mietparteien, das Kind, mich und mein Eigentum zu schützen, möchte ich verbieten dass das Kind auf mein Grundstück, in mein Haus kommt.
Habe ich als Hauseingentümer das Recht dazu?


Grüße
ich

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 267x hilfreich)

Das Jugendamt erstattet keine Strafanzeigen.
Das ist schon mal völlig falsch.
Da wird der Rest auch nicht wahr sein.

Und selbstverständlich dürfen sie ihrem Mieter nicht verbieten, das eigene Kind das Haus betreten zu lassen.
Es darf sogar darin wohnen.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

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#2
 Von 
elfi123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah, wie nett.
Danke !
Jetzt wurde ich aber voll erwischt.
Ja, stimmt, ist alles nicht wahr, ich habe nur Samstag immer so lange Weile, das ich irgendwelche erfundenen Geschichten in Foren setze.

???

Sehr engstirniges Denken einfach so zu verneinen und jemanden zu bezichtigen die Unwahrheit zu schreiben, wenn man doch noch nicht einmal den genauen Sachverhalt dieser Anzeige kennt.

Warum erstattet das Jugendamt keine Strafanzeigen?
Ich halte diese Aussage für völlig falsch und total unrealistisch.
Droht jemand dem Jugendamt, ist dieses selbstverständlich berechtigt und in der Lage eine Strafanzeige zu erstatten.
Droht jemand dem Amt eine Straftat an, ist das strafbar, denn meines Wissens ist allein das Androhen einer Straftat schon strafbar.
Somit dann doch also was für eine Anzeige?

Gut.

Ich will gar keinem verbieten das Kind bei sich wohnen zu lassen.
Ich möchte hier eine Lösung für alle finden.

1) Die elterliche Mietpartei (bei der das Kind gemeldet ist und früher wohnte) möchte das Kind nicht in der Nähe seiner Wohnung haben.

2) Das Kind möchte bei der anderen Mietpartei leben und seine Eltern umbringen, abbrennen u.s.w.-war auch schon gewalttätig.

3) Die andere Mietpartei wollen das Kind haben.

4) Die dritte Mietpartei möchte ihre Ruhe und beschwerte sich bereits.

5) Ich möchte mir nicht die Hälfte meines Hauses auf meinem Grundstück abbrennen lassen.
Dem schließen sich die Mietparteien natürlich an, ist ja unser aller zu Hause.

Ich möchte den Wünschen meiner Mieter entsprechen, was aber aus den eben geschilderten Gründen nicht bei allen geht.
Ich möchte meine Mieter, mein Haus, mein Grundstück und mich schützen.
Ebenso möchte ich das Kind nicht nur "verbannen" sondern auch schützen eine Straftat zu begehen.
Belehrbar ist das Kind absolut nicht, so das ich im Endeffekt zu dieser Überlegung kam ein Verbot über das Betreten meines Grundstücks auszusprechen.

Die verschiedenen Mieter haben schließlich auch Rechte, soll ich einfach so tun als haben sie keine?
Muß ich mir doch das Haus abbrennen lassen oder ist ein solches von mir angestrebtes Verbot nicht doch in dieser Situation möglich?



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#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1344x hilfreich)

Wenn das Kind volljährig ist, können Sie ein Hausverbot erteilen und bei zuwiderhandeln Strafantrag wegen Hausfriedensbruch stellen.

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#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 636x hilfreich)

Das Ganze ist eher eine Familiengeschichte.
Lass das Kind doch einziehen, vielleicht erledigt sich das auf die eine oder andere Weise.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128716 Beiträge, 41117x hilfreich)

quote:
Das Jugendamt erstattet keine Strafanzeigen.
Das ist schon mal völlig falsch.

Stimmt, es ist völlig falsch, das das Jugendamt keine Strafanzeigen erstattet...



quote:
Ich möchte mir nicht die Hälfte meines Hauses auf meinem Grundstück abbrennen lassen.

In der Regel machen weder das Feuer noch Druckwellen von Bomben genau bei der Hälfte halt.



Es nicht sehr zielführend Fragen mit derartiger Bedeutung in einen MEINUNGSforum zu stellen in dem Laien über fiktive Fälle des deutschen Rechtes diskuitieren.

Insbesondere da hier auch eventuell Menschenleben auf dem Spiel stehen.

Da sollte man Fachleute beauftragen. Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
bzw. besser
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Wer eine Wohnung vermietet hat den Mietern, Besucher und Gästen der Mieter Zugang zu gewähren. Daher kann es kein Hausverbot geben.

Selbst wenn die in den Flur schei.... gibt es kein Hausverbot.

Alles andere geht einen VM nichts an

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128716 Beiträge, 41117x hilfreich)

Gestörte die eine Gefahr für die Allgemeinheit und Leib und Leben darstellen gehen auch einen Vermieter etwas an wenn sich diese auf/in seinem Eigentum aufhalten.
Insbesonder wenn auch die Mieter gefährdet sind.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#10
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Wenn jemand so gestört ist wird er eingewiesen, das ist aber nicht Aufgaben des VM sondern der Gerichte.


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0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128716 Beiträge, 41117x hilfreich)

quote:
Wenn jemand so gestört ist wird er eingewiesen, das ist aber nicht Aufgaben des VM sondern der Gerichte.

Und bis dahin muss man sich aber auch schützen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

quote:
Und bis dahin muss man sich aber auch schützen


Man darf sich vor einer Gefahr schützen, nicht von haltlosen Unterstellungen gegenüber eigentlich Unbekannten.

Ist doch völlig hirnlos zu erklären das man ein Hausverbot aussprechen muss um zu verhindern das Opfer von irgendwas zu werden. So was schreckt doch keinen Täter ab, der ja soooo gefährlich ist.

Dann würde ich das sofort den USA mailen, die müssen den Taliban nur Hausverbot erteilen

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