Verbot für kinder drausen vor dem Haus zu spielen

14. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
dbuksinski
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbot für kinder drausen vor dem Haus zu spielen

Hallo, ich habe volgenes Problem, habe heute ein anruf vom vermieter bekommen das mein 8 jahre alte sohn und sohn von meinem nachbarn( wir beide wohnen im Mehrfamilienhaus) ist verboten vor dem haus zu spielen. Haben sich paar alte Rentner beschwert. Der Vermieter will auch jetzt auf dem Rasen eine schilder anbringen mit verbot zu spielen. Darf er das oder nicht? Und was kann ich dagegen unternehmen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von dbuksinski):
ist verboten vor dem haus zu spielen.

Und der Rasen wo man spielt gehört wem konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
dbuksinski
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der bereich vor dem haus gehört dem Vermieter

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#3
 Von 
dbuksinski
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der bereich vor dem haus gehört dem Vermieter

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dbuksinski
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Früher ca. Vor 15 jahren war da kleine spielplatz für kinder jetzt nur grüne Wiese

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von dbuksinski):
Der bereich vor dem haus gehört dem Vermieter

Dann wird er auch bestimmen dürfen, was darauf passiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9904 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann wird er auch bestimmen dürfen, was darauf passiert.
Nicht unbedingt. Die Mietwohnung gehört auch dem Vermieter und er darf dennoch nicht bestimmen, ob darin Kinder spielen dürfen oder nicht.

Damit will ich sagen, dass es zu allererst auf den Mietvertrag ankommt. Nicht nur, was im schriftlichen Mietvertrag steht, sondern auch was in der möglicherweise existierenden Hausordnung steht und was bei Anmietung oder danach vereinbart wurde. Zudem wird es darauf ankommen, was genau auf der Wiese erlaubt und verboten ist. Ein Verbot Fußball zu spielen ist vermutlich leichter zu begründen als ein Verbot auf der Wiese mit Puppen zu spielen.

Das hilft jetzt nicht viel, weil ich keine konkrete Antwort geben kann. Dennoch würde ich empfehlen, wenn die Kinder sich einen anderen Spielplatz suchen. Das wäre mietrechtlich sicherer.

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