Verbrauchsablesung Heizung/Vermieter weigert sich

14. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
anjahier
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 23x hilfreich)
Verbrauchsablesung Heizung/Vermieter weigert sich

Ich bin am 30.06. ausgezogen, Wohnungsübergabe hat stattgefunden, keine Mängel, also alles gut soweit.

Jedoch weigert sich mein ehemaliger Vermieter, die Verbrauchsmenge an Heizöl erfassen zu assen.
Als ich ihn darauf ansprach, wie es denn mit den Heizkosten aussieht, also wie werden diese abgerechnet, meinte er nur: gar nicht.
das, was ich bisher an Vorauszahlungen für die heizkosten monatlich aufgebracht habe, würde so stehengelassen und auch nicht irgendwie verrechnet und damit wäre der Punkt komplett erledigt.

Er würde den Verbrauch nur erfassen lassen, wenn ich die Kosten der Zwischenablesung tragen würde.

Die Höhe der Kosten beträgt 55 Euro (Hab soeben beim Ableseunternehmen nachgefragt.)

Ich denk mal, es würd esich lohnen, ich hab epro monat 104 Euro vorausgezahlt und es war ja ein milder Winter.
Zudem habe ich aber auch gegoogelt, Ergebnis: der Vermieter müßte die Kosten tragen bei Zwischenablesungen.

Was ist hier jetzt wohl ratsam?



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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3595 Beiträge, 1461x hilfreich)

quote:
Zudem habe ich aber auch gegoogelt, Ergebnis: der Vermieter müßte die Kosten tragen bei Zwischenablesungen.



.... es sei denn, es ist etwas anderes vertraglich vereinbart.

Das bedeutet, steht im Vertrag, dass der Mieter bei Auszug die Kosten zu tragen hat, dann gilt das.

Was kam denn bei der vorherigen Heizkostenabrechnung raus?

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#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1336x hilfreich)

Eine Zwischenablesung ist nicht unbedingt notwendig,wenn
die Berechnung von einer Fachfirma vorgenommen wird.
Die Fachfirma verfügt über eine Tabelle aus der die
Anteile bei vorzeitigem Auszug errechnet werden.

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#3
 Von 
anjahier
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 23x hilfreich)

Bei der letzten heizkostenabrechnung habe ich ein ein Guthaben erwitschaftet, ca. 300 Euro.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anjahier
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 23x hilfreich)

das mit der Fachfirma, ok, aber die Wohnung wird jetzt nach meinem Auszug saniert.
ich hab edort 20 jahre lang gewohnt, der Zustand aller einrichtungen (Bad, Küche) ist noch original erhalten.
Bei jeder Wohnung, wo jemand ausgezogen ist, hat er die Wohnung komplett neu gemacht (Bad, heizung).

So das also dort erst einmal gebaut weren wird, bis sie wieder vermeietet ist, wirds ev. September.
dann wären die Anteile schon nicht gleich verteilt.

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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3595 Beiträge, 1461x hilfreich)

Unterm Strich hast du Anspruch auf Erstellung einer Heizkostenabrechnung. Für diesen Zweck kann der VM einen Teil der Kaution, in diesem Fall würde ich maximal 50,- Euro sagen, einbehalten.
Wenn du in der Vergangenheit eine Nachzahlung gehabt hättest, hätte ich gesagt, laß es ruhen, kommst vermutlich billiger bei weg. Aber so herum wohl eher nicht.

Du müßtest nun mal deinen Mietvertrag prüfen, ob dir darin die Tragung der Zwischenablesung auferlegt wurde. Nur, wie bereits erwähnt, eine zwingende Pflicht zur Ablesung gibts nicht. Der Vermieter kann auch nach Gradtagstabelle abrechnen.

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#6
 Von 
anjahier
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 23x hilfreich)

Ich hab einen ganz normalen Standardmietvertrag.

Schau ich heute abend gleich mal nach.

Der Vermieter will aber auch keine Gradschätzung machen lassen, er will reinweg gar nichts machen.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4180x hilfreich)

quote:
Der Vermieter will aber auch keine Gradschätzung machen lassen, er will reinweg gar nichts machen.


Das muss er aber ;)

Er hat dafür aber bis zum 31.12.2015 Zeit, wenn das Abrechungsjahr von Januar bis Dezember geht.

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#8
 Von 
anjahier
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 23x hilfreich)

Ja, aber er will ja den Verbrauch gar nicht erfassen.


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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116287 Beiträge, 39238x hilfreich)

Dann dürfte er ein Problem haben seine Nebenkostenabrechnung vor Gericht zu begründen ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#10
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3595 Beiträge, 1461x hilfreich)

Na gut, dann wartest du einfach das Ende der Abrechnungsfrist ab, und danach verlangst du deine geleisteten Vorauszahlungen für den betreffenden Abrechnungszeitraum komplett zurück.

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#11
 Von 
anjahier
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 23x hilfreich)

Hab heute mit dem Ableser telefoniert, de rwar auch erstaunt.
Ich hab ihn jetzt beauftragt, die Ablesung durchzuführen, kostet ca. 50 Euro.
Dann habe ich Gewißhet. Ich denke mal, das es auf ein Guthaben hinausläuft.



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