Hallo zusammen,
am 1.4. wurde ja die Mwst. für Gas von 7% auf 19% erhöht. Ich habe daher die Zählerstände der Warmwasserzähler in unserer Wohnung fotografiert und auch die Kostenverteiler an den Heizkörpern und lle Bilder an die ISTA sowie unsere Hausverwaltung geschickt. Unsere Hausverwaltung schrieb dann zurück, dass die Übersendung der Zählerstände nicht notwendig wäre, da man den Verbrauch anhand des Vorjahres schätzt.
Soweit ich in Erfahrung bringen könnte ist eine Schätzung nur gerechtfertigt wenn
1. Zähler defekt oder nicht vorhanden sind
2. der Zugang zu den Zählern verwehrt wird
3. auch beim zweiten Ablesetermin niemand vor Ort ist
Muss ich die Schätzung hinnehmen obwohl Zähler vorhanden sind?
Grüße!
Verbrauchsschätzung / Gaspreis Mwst-Erhöhung
8. Mai 2024
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Frage vom 8. Mai 2024 | 09:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbrauchsschätzung / Gaspreis Mwst-Erhöhung
#1
Antwort vom 8. Mai 2024 | 11:14
Von
Status: Unbeschreiblich (40658 Beiträge, 6588x hilfreich)
Deine HV macht damit vermutlich gar nichts.Zitat :dass die Übersendung der Zählerstände nicht notwendig wäre, da man den Verbrauch anhand des Vorjahres schätzt.
Und der Ablesedienst ista macht es wie für alle anderen und wie voriges Jahr auch.
Wie hast du das denn letztes Jahr gemacht?
Da wurde die MwSt. doch von 19% auf 7% gesenkt. Hattest du deinen Zählerstand zu Ende Februar 2023 mitgeteilt, damit genau ab 1.3.23 für deine Zählerstände die 7% MwSt. berücksichtigt werden?
Du hast ja deine Zählerstände mitgeteilt. Du könntest abwarten, was die Abrechnung für das Jahr 2024 ergibt.Zitat :Muss ich die Schätzung hinnehmen obwohl Zähler vorhanden sind?
Selbstverständlich kannst du dem Versorger auch jetzt deinen Info-Stand aus den Medien mitteilen und auf unbedingte Berücksichtigung deiner mitgeteilten Zählerstände bestehen.
https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/energiepreise-und-steuern-als-preistreiber-beim-wohnen_84342_282718.html
https://www.finanztip.de/daily/mehrwertsteuer-auf-gas-steigt-ab-april-was-du-jetzt-tun-solltest/
#2
Antwort vom 9. Mai 2024 | 11:57
Von
Status: Unbeschreiblich (50216 Beiträge, 17581x hilfreich)
Zitat :Muss ich die Schätzung hinnehmen obwohl Zähler vorhanden sind?
Ja, da es keinen Anspruch auf Aufteilung der Abrechnung gibt.
Für die Abrechnung sind vielmehr alleine die Jahresgesamtkosten relevant.
Das würde selbst dann gelten, wenn ein Mieter am 31.03. ausgezogen wäre.
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