Verdacht auf Untervermietung

8. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.07.2020 21:33:45
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verdacht auf Untervermietung

Hallo,

ich brauche dringend Hilfe.

Einige Sachen zu mir: ich bin Studentin, ich miete eine kleine Dachgeschosswohnung. Ich bin mit meinem Studium fast fertig und hatte im Winter meine Arbeiten geschrieben. Im März wollte ich Praktika machen aber wegen der Corona Situation war das mir nicht möglich. Und jetzt muss ich noch meine letzten Klausuren schreiben. Ich habe zusätzlich eine Angststörung, und hatte die letzten Monate Angstattacken und kann nicht aus dem Haus. Ich habe regelmäßig Treffen von Freunden. Meine Nachbarn sind neu und haben bei dem Vermieter beschwert, dass ich die Wohnung untervermiete, weil sie mich nicht oft sehen, mein Briefkasten manchmal nicht entleere und meine Besuche nur sehen, was überhaupt nicht stimmt. Ich war die ganze Zeit zuhause und eigentlich im Moment kann ich nicht mal 200 m aus dem Haus entfernt sein. Ich lasse meine Einkäufe liefern und meine Freunde helfen mir mit Sachen, die ich erledigen muss, zu erledigen. Mein Vermieter hat mir eine Abmahnung wegen Verdacht der Untervermietung bzw. einer nicht vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung. Sie haben geschrieben, dass ich mich vertragswidrig verhalte, weil ich offensichtlich die Wohnung untervermiete. Sie haben geschrieben, dass ich äußerst selten in meiner Wohnung aufhalte, die ich eigentlich nicht mal für eine Stunde die letzten Monate verlassen habe und dass stattdessen meine Besuche in meiner Wohnung wohnen. Und Sie drohen mit einer Kündigung. Ich bin echt schockiert und habe jetzt sehr viel Angst, weil ich jetzt nicht umziehen kann. Was könnte ich tun und was sollte ich den schreiben und sagen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Schreib einfach wie es ist oder ruf den Vermieter an.

Solche substanzlosen Behauptungen muss der VM erstmal belegen, wenn er erfolgreich kündigen will.

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Alternativ kann man dieses Schreiben getrost ignorieren.
Sollte der Vermieter Ihnen kündigen, dann muss der Vermieter die Behauptungen in der Abmahnung natürlich auch gerichtsfest nachweisen.

Gerade in der Coronazeit ist es nicht selten, dass Menschen für sehr lange Zeiträume die Wohnung nicht verlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2020 21:33:45
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie sagen, Sie können es dadurch beweisen, dass ich den Briefkasten nicht entleere und mich selten sehen. Sie behaupten auch, dass meine Besuche die Schlüssel haben aber ich habe nie den Schlüssel jemandem anderen gegeben. Ich bin nur ein bisschen depressiv und kann im Moment nicht alles bewältigen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32149 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von sophiosif):
Sie sagen, Sie können es dadurch beweisen,
Ich denke, der Vermieter schreibt es--- in der Abmahnung... Beweis ist was ganz anderes, denn hier haben sich lediglich Nachbarn beschwert.

Möglichkeit 1: Ich würde die Abmahnung abheften.
Oder 2: Ich würde sachlich und kurz und deutlich 4 Sätze schreiben:
1. trifft nicht zu, dass ich untervermiete.
2. trifft nicht zu, dass ich Schlüssel an andere gebe.
3. bin ich nicht verpflichtet, täglich den Briefkasten zu leeren.
4. erhalte ich Besuch von Freunden. Das ist erlaubt.
Fertig.

Den ganzen Sermon mit Corona und Angstattacken und bissel depressiv--- geht den Vermieter nichts an. Hat nichts mit der Beschwerde der Nachbarn zu tun.
Zitat (von sophiosif):
Ich habe regelmäßig Treffen von Freunden.
Ist das wegen Corona erlaubt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2020 21:33:45
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von sophiosif):
Sie sagen, Sie können es dadurch beweisen,
Ich denke, der Vermieter schreibt es--- in der Abmahnung... Beweis ist was ganz anderes, denn hier haben sich lediglich Nachbarn beschwert.

Möglichkeit 1: Ich würde die Abmahnung abheften.
Oder 2: Ich würde sachlich und kurz und deutlich 4 Sätze schreiben:
1. trifft nicht zu, dass ich untervermiete.
2. trifft nicht zu, dass ich Schlüssel an andere gebe.
3. bin ich nicht verpflichtet, täglich den Briefkasten zu leeren.
4. erhalte ich Besuch von Freunden. Das ist erlaubt.
Fertig.

Den ganzen Sermon mit Corona und Angstattacken und bissel depressiv--- geht den Vermieter nichts an. Hat nichts mit der Beschwerde der Nachbarn zu tun.
Zitat (von sophiosif):
Ich habe regelmäßig Treffen von Freunden.
Ist das wegen Corona erlaubt?


Niemand hat mir gesagt, dass Besuche wegen Corona nicht erlaubt sind und brauche jemanden, der meine Einkäufe bringt. Der Vermieter hat geschrieben, dass sie Zeugen haben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120076 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von sophiosif):
Niemand hat mir gesagt, dass Besuche wegen Corona nicht erlaubt sind

Die Einschränkungen und Hygienevorschriften wegen Corona gehen seit Monaten durch Fernsehen, Rundfunk, Zeitung , Internet ... alles nicht mitbekommen?



Zitat (von sophiosif):
Der Vermieter hat geschrieben, dass sie Zeugen haben.

Vermieter scheiben viel ...

Zeugen für was?

Briefkasten nicht regelmäßig geleert? Was soll das beweisen? Muss man nicht jeden Tag - gerade wegen Corona bleiben viele eher in der Wohnung.

Man hat Dich nicht gesehen? Was soll das beweisen? Gerade wegen Corona bleiben viele eher in der Wohnung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2020 21:33:45
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von sophiosif):
Niemand hat mir gesagt, dass Besuche wegen Corona nicht erlaubt sind

Die Einschränkungen und Hygienevorschriften wegen Corona gehen seit Monaten durch Fernsehen, Rundfunk, Zeitung , Internet ... alles nicht mitbekommen?



Zitat (von sophiosif):
Der Vermieter hat geschrieben, dass sie Zeugen haben.

Vermieter scheiben viel ...

Zeugen für was?

Briefkasten nicht regelmäßig geleert? Was soll das beweisen? Muss man nicht jeden Tag - gerade wegen Corona bleiben viele eher in der Wohnung.

Man hat Dich nicht gesehen? Was soll das beweisen? Gerade wegen Corona bleiben viele eher in der Wohnung.


doch, ich habe es mitbekommen. ich hatte auch nicht so häufig besuch damals. aber die Nachbarn hätten sich dann bei mir beschweren sollen. ich würde damit sofort aufhören. eigentlich ich verstehe nicht, wieso sie sagen, dass sie mich nicht gesehen haben. sie haben mich schon häufig gesehen aber halt nicht jeden Tag fünf mal.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32149 Beiträge, 5653x hilfreich)

Dann entscheide doch bitte für dich, was du wegen/mit der Abmahnung nun machst.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
"dass Besuche wegen Corona nicht erlaubt sind und brauche jemanden, der meine Einkäufe bringt."


Zitat:
"aber die Nachbarn hätten sich dann bei mir beschweren sollen. ich würde damit sofort aufhören".


Und dann wärst du verhungert? Deine Argumentation hakt an der Stelle: Entweder war eine notwendige Versorgung oder eben doch mehr rein und raus als notwendig! Das kannst jetzt nur DU beurteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Die Antworten #1 und #2 sind eigentlich ausreichend. Eine Untervermietung wäre durch den Vermieter zu beweisen. Ergänzend kann man noch hinzufügen, dass es meines Wissens nach keine Möglichkeit gibt, direkt gegen die Abmahnung vorzugehen. Eine Abmahnung wird erst in einem eventuellen Räumungsprozess nach einer Kündigung geprüft. Kann der Vermieter den Beweis des vertragswidrigen Verhaltens nicht führen, wird er vor Gericht mit einer Kündigung scheitern.

Dennoch könnte es sinnvoll sein, wenn der Mieter Beweise dafür sicherstellt, dass er tatsächlich selber in der Mietsache gelebt hat. Die Aussage von Besuchern können da hilfreich sein. Notwendig ist das nicht. Aber es nimmt der wackeligen Argumentation des Vermieters den Wind aus den Segeln.

Bezüglich Corona-Besuche: Ob Besuche während des Lockdowns eine Grundlage für eine Abmahnung bzw. eine Kündigung sein können, müssten Gerichte beurteilen. Ich bezweifle es. Da die Abmahnung sich darauf nicht bezieht, kann man das zumindest in diesem Fall aber ignorieren.

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