Verdächtige Betriebskostenabrechnung

10. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
prozessgretel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Verdächtige Betriebskostenabrechnung

Hallo,

ich habe Anfang Dezember 2015 meine Betriebskostenabrechnung für 2014 erhalten. Diese hat mein Vermieter von Haus & Grund anfertigen lassen. In einem privaten Schreiben (erhalten nach der Betriebskostenabrechnung) meines Vermieters, teilt er mir mit, dass sich die Grundsteuer für 2015 erhöht hätte. Den Änderungsbescheid der Gemeinde vom 30.09.2015 hat er vorgelegt. Nun steht von der Steuererhöhung 2015 nichts in meiner Betriebskostenabrechnung für 2014.
Kann mein Vermieter die von ihm schon geleistete Grundsteuer-Nachzahlung mit meinem Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung 2015 verrechnen?

Freundliche Grüße

prozessgretel

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat:
Kann mein Vermieter die von ihm schon geleistete Grundsteuer-Nachzahlung mit meinem Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung 2015 verrechnen?


Betriebskostenabrechnung 2015? Die kannst Du doch noch gar nicht haben.

Gilt die Steuererhöhung ab 2015 kann der VM sie erst in der nächsten Abrechnung geltend machen.

Gilt sie jedoch rückwirkend ab 2014 kann er sie noch für 2014 einbeziehen. Schließlich hätte er noch bis 31.12.2015 Zeit die Abrechnung zu korrigieren.

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#2
 Von 
prozessgretel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Frage muss natürlich "Kann mein Vermieter die von ihm schon geleistete Grundsteuer-Nachzahlung mit meinem Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung 2014 verrechnen?" heißen. Sorry.

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von prozessgretel):
Die Frage muss natürlich "Kann mein Vermieter die von ihm schon geleistete Grundsteuer-Nachzahlung mit meinem Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung 2014 verrechnen?" heißen. Sorry.


Wenn die Erhöhung der Grundsteuer Rückwirkend ab 2014 gilt und er jetzt nachzahlen mußte, ja. Denn Frist zur Erstellung der Abrechnung für 2014 ist noch nicht um.

Natürlich korrekt für Deinen Nutzungszeitraum und Deine Wohnfläche.

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