Verdeckte Schäden bei Auszug

17. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
doesi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Verdeckte Schäden bei Auszug

Vor knapp 6 Monaten wurde eine Mietwohnung zurückgegeben.

Nach einem Monat machte der Vermieter Anspruch auf Schadensersatz wegen verdeckten Mängeln geltend (damals noch ohne Betrag, den machte er jetzt
geltend).
Die angeblichen Mängel sind nicht im Übergabeprotokoll vermerkt. Sie befinden sich an mitvermieteten Einrichtungsgegenständen (Spüle, Herd), die zur Übergabe frei zugänglich waren und auch besichtigt worden.
Laut Aussagen des Vermieters wurden Teile der Zuleitungen entfernt & abgesägt, was aber definitiv nicht der Fall war. Wir hatten Sie lediglich wärend der Mietzeit in den Keller ausgelagert und anschliessend aus Sicherheitsgründen beim Auszug nicht wieder angeschlossen. (davon steht aber auch nichts im Übergabeprotokoll).

Gibt es eine Definition, was der Vermieter als verdeckte Schäden anmelden kann? Wenn ja, welche Voraussetzungen gibt es, dass seine Forderungen rechtmässig sind.

Danke

doesi

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Da ihr den Schaden, soweit es einer ist, tatsächlich verursacht habt. So wie ihr selbst sagt.
Der VM soll euch Gelgenheit geben den Schaden zu reparieren.
Wenn ihr bei Übergabe nicht den VM darauf aufmerksam gemacht habt, dass die Dinge nicht wie bei Einzug funktionieren, so habt ihr es bewusst verschwiegen.
Wohl mit dem Sinn euch Arbeit und Geld zu ersparen.
Warum den Ärger, einigt euch mit dem VM, und fertig ist die Sache.,

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#2
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
doesi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nein, wir haben die Schäden nicht verursacht und sie sind auch nicht während der Mietzeit entstanden. Die Sachen wurden während der Mietzeit fachgerecht abmontiert, jedoch bei Rückgabe nicht wieder angeschlossen. Dies haben wir dem VM bei Rückgabe der Wohnung mitgeteilt. Daraufhin hat er sich die beiden Sachen auch angesehen und keine Schäden festgestellt.
Beides wurde jedoch nicht im Übergabeprotokoll vermerkt. Es gab auch keine Absprache darüber, dass wir die Sachen wieder anschliessen sollen, bzw. dass der VM es auf unsere Kosten wieder anschliessen lässt.
Verdeckte Mängel sind doch Mängel, die nicht sichtbar sind bzw. bei Übergabe nicht erkennbar gewesen wären? Oder sehe ich das falsch? Z.B. Abgesägte Zulaufrohre, die sich nicht in der Wand befinden können doch erkannt werden, wenn man sich das Gerät ansieht?

Danke & Grüsse

doesi


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#4
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
doesi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es kann gut sein, dass das Rohr schon bei Einzug verkürzt war. Die Spüle war damals angeschlossen.

Ich gehe mal davon aus, dass der VM hier einfach nur die Wartungskosten auf uns abwälzen will.

Welche Pflichten hat denn der VM, wenn er nach Übergabe der Wohnung Schäden entdeckt?
Wie ist das mit der Fristsetzung zur Beseitigung?
Ist der VM nicht verpflichtet uns darüber zu informieren und uns innerhalb einer bestimmten Frist die Möglichkeit zu geben, das Ganze selbst zu beheben?
Oder kann er wirklich ohne Rücksprache (und damit auch ohne Info an uns) das Ganze einfach austauschen lassen?

doesi

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#6
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Interessant finde ich eigentlich den Zeitraum. Ist die Wohnung während dieser gesamten Zeit nicht wieder vermietet worden?
M.E. hätte der Vermieter hier viel eher tätig werden müssen und kann jetzt nicht, nachdem er Herd und Spüle im nicht angeschlossenen Zustand abgenommen hat, nach fünf Monaten noch mit Zahlungsaufforderungen kommen. Bei der Spüle dürfte schlimmstensfalls ein Syphon fällig werden (Rohr abgesägt?) und beim Herd? Starkstromkabel auch abgesägt? :grins:

Auch müsste er auch die Gelegenheit geben die Schäden selber zu beheben. Macht er dies nicht, so kann er m.E. kein Geld mehr von euch fordern.

Habt ihr eure Kaution zurückerhalten?

-----------------
"Scientia potentia est."

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#7
 Von 
doesi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

da liegst Du nicht ganz falsch. Beim Herd behauptet der Vermieter, wir hätten die Anschlusskabel abgeschnitten. Natürlich haben wir auch dies nicht getan (sind ja nicht lebensmüde).

Kaution haben wir noch nicht wieder. Deswegen der ganze Stress. In der Endabrechnung zieht Vm jetzt die Kosten für die Reparatur der o.g. Dinge ab. Danach bleibt nicht mehr viel übrig.
Die Wohnung ist ca. 6 Wochen nach unserem Auszug weitervermietet worden.
Auf jeden Fall danke an alle für Eure Tips! Wir haben erstmal Widerspruch eingelegt und fordern jetzt unsere Kaution zurück. Mal sehen, wie das Ganze ausgeht.

Gruss Doesi

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#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ich sehe hier keine versteckten Mängel.

Die geschilderten Mängel hätte man bei einer Wohnungsübergabe ohne weiteres feststellen können.

Wenn im Übergabeprotokoll nichts festgehalten ist, kann der Vermieter somit keine Forderungen mehr stellen.



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#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Die Sachen wurden während der Mietzeit fachgerecht abmontiert

Von wem ?

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#10
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ach Mortinghale!

Eine Spüle (Syphon) und einen Herd (Kabel) abklemmen, das kann doch wirklich jeder, der mit dem Schraubendreher umgehen kann. Ich habe beim Einzug sogar meinen E-Herd selber angeschlossen :cool: weil es nämlich stinkeneinfach ist. (Blaues Kabel an blaue Buchse, gelbes Kabel an gelbe Buchse usw)

-----------------
"Scientia potentia est."

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#11
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

das kann doch wirklich jeder

Tatsächlich ?

Und trotzdem sind jetzt Schäden vorhanden, die Doesi (weckt der Name nicht irgendwelche Assoziationen ?) nicht verursacht haben will.

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