Hallo allerseits,
ich habe eine Frage zu der Heizkostenermittlung per Verdunstungsröhrchen. Laut meiner Recherche werden diese einmal im Jahr ersetzt oder nachgefüllt und dabei wird auf der Skala eine "Reserve" belassen, für die sogenannte "Kaltverdunstung". Nun ist es jedoch so, dass ich letztes Jahr eine Dachwohnung bezogen habe und nun trotz fehlender Heizungsnutzung aufgrund des sehr milden Winters eine sehr hohe Heizkostenabrechnung habe. Ist es nicht so, dass bei Mieterwechsel die Heizungsröhrchen ausgetauscht werden sollten? Ich als Mieter, der unter dem Jahr einzieht, profitiere ja nicht von der "Reserve", da diese zum Zeitpunkt des Einzugs bereits aufgebraucht ist. Zudem scheint es keine Vorgabe zu geben, wie hoch die Reserve für die Kaltverdunstung zu sein hat und dass diese bei Dachwohnungen höher ausfallen muss. Weiterhin werden in der Formel zur Berechnung der Grundkosten einfach die m² der Wohnung herangezogen. Darin enthalten können auch z. B. zwei große Balkone, der Keller oder eine Abstellkammer sein - das halte ich für recht fragwürdig. Kann man diese Grundfragen, die ja letztlich alle Mieter betreffen, nicht per Gesetz klären?
Verdunstungsröhrchen -Abrechnung bei Mieterwechsel
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?

Diese Grundfragen sind "per Gesetz" (exakter: Verordnung) vom Gesetzgeber vorgegeben und der Vermieter muss sich nunmal daran halten.
Gesetze/Verordnungen können nicht für jeden Einzelfall gemacht sein und sind auch nicht dazu da, in einem besonderen Einzelfall zu absoluter Gerechtigkeit für Mieter "Alt" oder "Neu" zu führen - sondern eben im Allgemeinen zu möglichst gerechten Ergebnissen für Alle.
z.B.
m²-Wohnfläche zur anteiligen Ermittlung der Grundkosten = Heizkostenverordnung
Balkone erhöhen nur zu 25% der Grundfläche die anrechenbare Wohnfläche, Keller zählt nicht zur Wohnfläche, ein Abstellraum nur wenn er sich innerhalb der abgeschlossenen Wohneinheit befindet = Wohnflächenverordnung
Die Kaltverdunstungsreserve wird für die unterschiedlichen Messgeräte nach technischen Regeln bemessen und ist nach Beschaffenheit der meisten Wohnungen (kein DG) und gebräuchlichstem Abrechnungszeitraum (meist oft Jan-Dez) ausgelegt.
http://www.dingler-hv.de/fileadmin/inhalte/aktuelles/Nutzerwechsel_und_Zwischenablesungen.pdf
Dem Vermieter steht es allerdings auch frei die Aufteilung zwischen Alt- und Neu-Nutzer nach Gradtagszahlentabelle zu ermitteln.
Außerdem hat es der Mieter sogar selbst in der Hand seine Benachteiligung wegen seines innerhalb des Abrechnungszeitraums ungünstig gewählten Einzugstermins durch entsprechende Wahl seines Auszugstermines auszugleichen ;-)
Ansonsten steht es Dir natürlich frei, dem Gesetzgeber zu erklären, warum Du das, worüber sich unzählige Fachleute den Kopf zerbrochen haben, für fragwürdig hältst, und eine Änderung der Gesetze/Verordnungen/DIN-Vorschriften zu beantragen.
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
Mein Gedanke war, dass ich zu dem Thema erst einmal andere zu ihrer Meinung frage. Ich finde es eben seltsam, dass man nicht von vorneherein festgelegt hat, dass die "Reservefüllung" bei Dachwohnungen immer höher ausfallen muss. Ohne Nutzung der Heizkörper habe ich in allen Räumen zwei "Striche" (Verbrauchseinheiten), und in dem Raum, in dem die Wäsche trocknet, drei. In meinem Fall kostet die "Nutzung" pro Heizkörper 25-35 Euro ohne jegliche Nutzung. Ich vermute also, dass bei sehr vielen Dachwohnungen dieser Fehler auftritt. Deshalb bin ich der Meinung, dass bei Mieterwechsel die Verdunstungsröhrchen ausgetauscht werden sollten. An welche Institution soll man sich wenden, damit dies einmal neu geregelt werden kann? Ich verstehe auch nicht, weshalb Terrassen oder Balkone oder abgeschlossene Räume wie die Toilette ohne Heizkörper überhaupt mit eingerechnet werden, wenn auch nur zu einem reduzierten Prozentsatz. Das ist doch ungerecht, meinen Sie nicht? Wenn ich diese Räume (z. B. die Küche) mit einem Elektroheizer beheize, dann zahle ich sozusagen für dieselbe Fläche doppelt, andere Flächen wie bspw. die offene Terrasse beheize ich nicht, und trotzdem werden sie mit 25% angerechnet.
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