Vereinbarung Gerichtsstand im Mietvertrag

7. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
stecknadel1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinbarung Gerichtsstand im Mietvertrag

Hallo,

kurze Frage: ist es möglich im Mietvertrag für eine dauerhaft zu vermietende Eigentumswohnung (privat an privat) einen anderen Gerichtsstand zu vereinbaren als den, an welchem sich die Räume befinden?
Hintergrund: Vermietete Wohnung in Berlin, aktueller Wohnort des Vermieters ist Köln. Köln wäre daher der bevorzugte Gerichtsstand.

Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen.

Vielen Dank im Voraus.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Eine solche Vereinbarung wäre nicht wirksam.



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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

Ergänzend zur Begründung:

§§29a I, 38 ZPO

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0x Hilfreiche Antwort

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