Hallöchen an Alle,
ich habe da mal eine Frage. Mein Brüderlein ist immer noch Student und will/muss einen neuen Mietvertrag abschließen. Er hat mir folgenden Satz aus dem Mietvertrag zukommen lassen und weis nicht, ob dieser Passus rechtlich in Ordnung ist bzw. was er bedeutet. Ich übrigens auch nicht.
Hier der Satz:
"Ich verzichte auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gem. §§ 770/771 BGB. Auf die Anzeige gem. § 777 BGB
wird ebenfalls verzichtet."
Leider funktioniert die Suche derzeit nicht und ich hoffe mir kann einer von Euch helfen.
Schöne Woche
specht
Vereinbarung im Mietvertrag
31. Januar 2005
Thema abonnieren
Frage vom 31. Januar 2005 | 08:17
Von
Status: Beginner (148 Beiträge, 23x hilfreich)
Vereinbarung im Mietvertrag
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 31. Januar 2005 | 09:21
Von
Status: Praktikant (977 Beiträge, 334x hilfreich)
Das alles hat mit einer Bürgschaftserklärung zu tun, betrifft also offensichtlich gar nicht den Mieter selbst.
Hier sollte man sich zunächst fragen, ob man überhaupt Bürge für Mietschulden werden will.
Text ist bei http://dejure.org/gesetze/BGB nachzulesen
#2
Antwort vom 31. Januar 2005 | 11:51
Von
Status: Beginner (148 Beiträge, 23x hilfreich)
Danke für deine Antwort. Natürlich hat die Bürgschaft primär nichts mit dem Mietvertrag zu tun, steht aber mit diesem in einem unmittelbaren Zusammenhang, sprich keine Bürgschaft kein Mietvertrag.
Die Frage die ich habe, und die ich etwas unkonkret gestellt habe, was für Probleme können mir die beiden Regelungen der §§ 770
und 777 BGB
machen?
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