Vereinbarung im Übergabeprotokoll rechtens?

5. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Tidbit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinbarung im Übergabeprotokoll rechtens?

Hallo,
meine Frage bezieht sich auf eine Vereinbarung im Übergabeprotokoll hier wurde unter Punkt Mietzustand "Wände und Decken" geschrieben dass Wände und Decken der Wohnung vor Einzug frisch weiß gestrichen wurde. Darunter wurde handschriftlich "Unbenommen von sonstigen mietvertraglichen Schönheitsreparaturvereinbarungen verpflichtet sich der Mieter alle Wände und Decken der Wohnung frisch weiß gestrichen zu übergeben". Das Übergabeprotokoll wurde von mir unterschrieben.

Ist diese Vereinbarung als Individualvereinbarung zu sehen und rechtens?

-- Editiert von Tidbit am 05.01.2022 22:22

-- Editiert von Tidbit am 05.01.2022 22:23

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Tidbit):
Ist diese Vereinbarung als Individualvereinbarung zu sehen und rechtens?
Gingen dieser Vereinbarung Verhandlungen voraus? Gab es irgendeinen Vorteil für den Mieter oder warum hat der Mieter diesen Satz unterschrieben?

Hintergrund der Fragen: Es ist irrelevant, ob so eine Vereinbarung im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll, ob sie handschriftlich oder nicht geschrieben wurde. Relevant ist nur, ob sie individuell ausgehandelt wurde. Um das zu beurteilen, kann der Gesamtkontext helfen.

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#2
 Von 
Tidbit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Gingen dieser Vereinbarung Verhandlungen voraus? Gab es irgendeinen Vorteil für den Mieter oder warum hat der Mieter diesen Satz unterschrieben?

Vorteile wurden mir keine angeboten, es war mehr so von wegen, ja es wurde ja vom Vormierter frisch gestrichen daher machen Sie das dann auch. Habe ich dann leider so aus Naivität unterschrieben. Zusatzinfo das Übergabeprotokoll wurde als Anlage des Mietvertrags deklariert, der Mietvertrag wurde aber schon einige Zeit vorher unterschrieben. Auf die ganze Sachlage bzgl. "Individualvertrag" bin ich leider erst jetzt gestoßen. Der Vormieter war die gesamte Übergabe dabei und am Ende wurden wir vom Immobilienbeauftragten darum gebeten das Übergabeprotokoll zu unterschreiben.

-- Editiert von Tidbit am 05.01.2022 23:45

-- Editiert von Tidbit am 05.01.2022 23:49

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Ich vermute, der Vermieter wird sich auf dieses Urteil BGH, 14.01.2009 - VIII ZR 71/08 des höchsten deutschen Gerichtes beziehen wollen. Für eine Besprechung des Urteils siehe https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/endrenovierung-durch-mieter-kehrtwende-in-der-bgh-rechtsprechung_idesk_PI17574_HI2098183.html.

Meine Kurzzusammenfassung: Im Übergabeprotokoll vereinbarte Individualvereinbarungen sind gültig. Eigentlich nichts weltbewegend Besonderes. Von Vermietern wird das Urteil jedoch gerne mit "Endrenovierungsvereinbarungen im Übergabeprotokoll sind gültig" falsch dargestellt. Das ergibt sich aber nicht aus dem Urteil. Auch bei Endrenovierungsvereinbarungen in Übergabeprotokollen gilt, dass sie nur gültig sind, wenn sie individuell verhandelt wurden.

Da die Vereinbarung hier nicht individuell verhandelt wurde und der Vermieter auch nichts anderes wird beweisen können, ist sie meiner Meinung nach also nicht gültig. Trotzdem war es natürlich wenig clever, so etwas zu unterschreiben. Ich warne auch schon einmal vor: Wenn der Mieter bei einem Übergabeprotokoll zum Auszug irgendetwas unterschreibt, dann wird das sehr wahrscheinlich gültig und nicht mehr anfechtbar sein. Da wird schon ein erstmal harmlos klingendes "Der Mieter bestätigt das Vorliegen der aufgeführten Mängel" im Zweifel zum Bumerang.

Ich empfehle daher dringend, in einem Protokoll niemals irgendwelche Verpflichtungen einzugehen. Ein Protokoll, egal ob beim Einzug oder beim Auszug, soll die Situation festhalten und keine neuen Verbindlichkeiten schaffen. In so ein Protokoll gehört also nur die Beschreibung der Mietsache. Bereits eine Bewertung eines bestimmten Zustandes als mangelhaft oder Mangel hat in einem Protokoll eigentlich schon nichts mehr zu suchen.

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6429 Beiträge, 2317x hilfreich)

Für ein belastbare Aussage wäre wichtig zu wissen, ob es sich bei dem Mietobjekt um Wohnraum handelt oder Gewerberaum.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
Tidbit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Für ein belastbare Aussage wäre wichtig zu wissen, ob es sich bei dem Mietobjekt um Wohnraum handelt oder Gewerberaum.

Es handelt sich um Wohnraum

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tidbit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Da die Vereinbarung hier nicht individuell verhandelt

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Was genau ist unter individuell ausgehandelt zu verstehen? Was sind die Anforderungen dafür, dass man hier sagen kann es wurde nicht individuell verhandelt?

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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6429 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Was genau ist unter individuell ausgehandelt zu verstehen? Was sind die Anforderungen dafür, dass man hier sagen kann es wurde nicht individuell verhandelt ?


Dabei geht es um den Austausch von Leistungen und Gegenleistungen.
Wie: Übernimmst du die Ausführung von Renovierungsarbeiten beim Auszug erlaube ich
Beispiele:
die Mietkaution auf 6 Monate zu verteilen oder die Haltung aller Tiere, oder ich lasse noch Jalousien anbringen, oder - oder -

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Tidbit):
Ist diese Vereinbarung als Individualvereinbarung zu sehen und rechtens?


Einen Dir untergeschobenen Text, den Du zuvor noch nicht gesehen, geschweige gelesen hast, ist mit Sicherheit keine "Individualvereinbarung".
Eine Indiv.Vereinbarung wird ausgehandelt, d.h. auch der M kann seine Bedenken, Risiken, Vor- und Nachteile des Textes mitbestimmen. Es muß zumindest ein Passus des Vorteils für den M beinhalten. Andernfalls gäbe es keinen Grund diese Vereinbarung zu unterschreiben.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#9
 Von 
Tidbit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten allerseits, in dem Kontext würde mich noch diese schwammige Formulierung interessieren: "frisch gestrichen bei Auszug"? Wie wäre das rechtlich auszulegen? Wie lange darf dann das Streichen maximal zurückliegen?

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#10
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Tidbit):
"frisch gestrichen bei Auszug"? Wie wäre das rechtlich auszulegen? Wie lange darf dann das Streichen maximal zurückliegen?


Würde ein Nachmieter die Wohnung als "frisch gestrichen" übernehmen, bzw. den MV so unterschreiben? Es gibt tatsächlich noch M, die eine Wohnung ohne Gebrauchsspuren hinterlassen, insbesondere, wenn man nur kurze Zeit (evtl.2 Jahre) gewohnt hat. Bei Einzug war die Wohnung nachweisbar frisch renoviert, bei Auszug makellos, aber eben nicht frisch renoviert. Wer möchte da die Wohnung streichen? Niemand. Andrerseits ist diese Wohnung nach weiteren 3 Jahren reif für eine Renovierung, der M beruft sich aber auf die Tatsache, dass er "unrenoviert" angemietet hat.
Wer hat hier eine Renovierungspflicht?

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#11
 Von 
Tidbit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Wer hat hier eine Renovierungspflicht?

Ich verstehe die Zwickmühle damit, aber wie ist damit meine Frage beantwortet?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Tidbit):
Wie lange darf dann das Streichen maximal zurückliegen?
Kommt drauf an, wie *frisch* das noch aussieht, was du dort hinterlässt.
Manche Wohnungswände sehen nach 1 Jahr schon nicht mehr frisch aus.
Manche aber nach 5-8 Jahren noch so, dass ein Vermieter keinen neuen oder gar frischen Anstrich verlangen kann.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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