Vereinbarung mit Nachmieter

25. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
philippth
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinbarung mit Nachmieter


Hallo,

ich habe gestern meine Wohnung gekündigt und möchte mich nun um einen Nachmieter bemühen.

Wie muss ich eine Vereinbarung mit dem potenziellen Nachmieter formulieren, damit dieser mir nach der Wohnungsbesichtigung nicht abspringen kann? Habe selbst mal erlebt, dass ein Mieter mit einem Interessenten bei einer Wohnungsbesichtigung einen solchen Vertrag geschlossen hat.

Vielen Dank :) =,

Philipp T.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Das Problem (wenn eines existiert) dürfte viel eher sein, ob der Vermieter mit dem Nachmieter einverstanden ist oder nicht. Das vorzeitige Akzeptieren eines Nachmieters ist ein freiwilliges Entgegenkommen des Vermieters, jedenfalls im Regelfall.

'Wasserdicht' sind solche Vereinbarungen nur, wenn alle drei beteiligten Parteien (Vermieter, alter Mieter, neuer Mieter) eine Vereinbarung unterzeichnen, daß der alte Mieter ab dem ... aus dem Mietvertrag entlassen wird und der neue Mieter am selben Tag in den Vertrag eintritt. Sonstige Dinge (zB Nebenkostenabrechnung) kann man in diesem Zusammenhang gleich mit regeln, falls erforderlich.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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