Vereinbarung über "eintritt in den Mietvertrag"

23. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
ela04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinbarung über "eintritt in den Mietvertrag"

Hallo,

ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann ...

Bei meiner WG-Zimmersuche hatte ich ein Zimmer gefunden, dass für 12 qm ausgeschrieben im Internet stand ...

Das Mädchen, das das Zimmer bewohnte stand kurz vor einem Auslandsaufenthalt und hatte wohl um sich abzusichern einen Schrieb vorbereitet ... den ich dann auch leider unterschrieben habe ...!

Der Inhalt dieses Vertrages zwischen dem Mädchen und mir war, dass ich mich bereiterklärt habe für sie zu einem vereinbartem Datum in den bestehenden Mietvertrag mit den VERmieter einzutreten!

Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich das Zimmer jedoch nur mit Möbeln gesehen und auch nicht ausgemessen ... außerdem habe ich auch den Mietvertrag in den ich eintreten soll noch nicht gesehen ... auch ist in der Vereinbarung nicht festgehalten wie groß das Zimmer ist oder ähnliches ...

Nun hat sich herausgestellt, dass die angegebene Zimmergröße falsch war! Das Zimmer ist um 4 qm kleiner ...
Und ich habe die Vereinbarung auch schon Angefochten ...

Mich interessiert aber dennoch ob es denn überhaupt gültig ist einen Vertrag abzuschließen der zu einem weiteren Vertragsabschluss mit einer anderen Person verpflichtet ... zumal der Inhalt des 2. Vertrages unbekannt ist ...

Ich habe nämlich jetzt herausgefunden, dass die WG einen zeitlich befristeten Mietvertrag hat und eine Person nur kündigen kann wenn sie einen Nachmieter stellt.
Grundsätzlich muss sich der Nachmieter, ja bereit sein die Bedingungen des laufenden Vertrages zu akzeptieren!
Da jedoch das Zimmer für die wirkliche größe nun viel zu teuer ist, währe ich dazu garnicht bereit!
Außerdem weiß ich auch nicht, was sonst noch so in dem Mietvertrag steht!!

Kann mich das Mädchen nun rechtlich dazu zwingen diesen Mietvertrag zu unterschreiben?
(Im falle das meine Anfechtung, wegen der falsch angegebenen größe des Zimmers im Internet, nicht anerkannt wird)

Ist so etwas ungerechtes möglich?


Ich hoffe euch fällt dazu was ein ... ich bin nämlich echt überfragt ...


Mit freundlichen Grüßen

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
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--- editiert vom Admin

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