Hallo, ich habe eine Vereinbarung zu einem Mietvertrag unterschrieben. Jetzt wurde mir ein Mietvertrag zugeschickt, aber muss ich jetzt unterschreiben? Der Vermieter sagt, wenn ich nicht einziehen will, muss ich trotzdem die Mieten bezahlen, die in der gesetzlichen Kündigungsfrist liegen. Aber ich habe doch den Mietvertrag gar nicht unterschrieben ?!?
Weiß jemand Bescheid?
in der Vereinbarung steht :
Zwischen
Mieter
und
Vermieter
wie folgendes vereinbart :
Im gegenseitigen Einvernehmen versichern sich beide Parteien, dass ein Mietverhältnis für die Wohnung im
Anwesen im
- Hausnummer 1
- Miete: Euro + Nebenkostenvorauszahlung: Euro : monatlich: Euro
- Kaution: Euro
zum 01 .04.2021zustande kommen wird.
Für den Mietvertrag wird der Vordruck des xxxxxx verwendet.
Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Erhalt der Kaution.
Wir haben davon Kenntnis genommen, dass das Mietverhältnis erst mit Unterzeichnung des Mietvertrags rechtskräftig wird.
Mieter Unterschrift Vermieter Unterschrift
Vereinbarung zum Mietvertrag
19. März 2021
Thema abonnieren
Frage vom 19. März 2021 | 13:11
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinbarung zum Mietvertrag
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 19. März 2021 | 13:24
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
Zitataber muss ich jetzt unterschreiben? :
Nein.
ZitatDer Vermieter sagt, wenn ich nicht einziehen will, muss ich trotzdem die Mieten bezahlen, die in der gesetzlichen Kündigungsfrist liegen. :
Richtig, aber dazu müsste es ja erst mal einen unterschriebenen Mietvertrag geben ...
#2
Antwort vom 19. März 2021 | 13:45
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 280x hilfreich)
Somit keine Unterzeichnung des Mietvertrags => kein rechtskräftiger Mietvertrag => keinerlei Verpflichtungen für Dich.ZitatWir haben davon Kenntnis genommen, dass das Mietverhältnis erst mit Unterzeichnung des Mietvertrags rechtskräftig wird. :
Wenn der Satz oben genau so in der Vereinbarung steht ... und nicht ein Wort fehlt.
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#3
Antwort vom 19. März 2021 | 14:17
Von
Status: Unparteiischer (9912 Beiträge, 4488x hilfreich)
Lag dieser Vordruck bei Unterschrift unter diese Vereinbarung dem Mieter vor oder war der Vordruck frei verfügbar?ZitatFür den Mietvertrag wird der Vordruck des xxxxxx verwendet. :
Das wäre nach § 551 BGB selbst als Individualvereinbarung unwirksam. Wenn in einem dermaßen kurzen Schriftstück bereits offensichtliche Verstöße gegen das Mietrecht vorliegen, kann man sich schon überlegen, ob dieses Schriftstück dann überhaupt einen rechtlichen Wert hat. Darauf würde ich persönlich jedoch keine Verteidigungsstrategie aufbauen. Solche unwirksamen Formulierungen zur Zahlung der Kaution sind leider Standard.ZitatDie Schlüsselübergabe erfolgt nach Erhalt der Kaution. :
Damit gibt es aktuell noch keinen Mietvertrag, der gekündigt werden müsste. Maximal möglich wäre somit ein Vertrauensschaden. Der Vermieter müsste also beweisen, dass er auf den Abschluss des Mietvertrages vertrauen durfte und dass ihm durch das Nichtabschließen ein Schaden entstanden ist. Einfach pauschal 3 Monatsmieten fordern wird also eh nicht gehen.ZitatWir haben davon Kenntnis genommen, dass das Mietverhältnis erst mit Unterzeichnung des Mietvertrags rechtskräftig wird. :
Sollte der Vordruck nicht vorgelegen haben und auch nicht verfügbar gewesen sein, ist für mich die Sache eindeutig. Dann kann der Mieter den Abschluss dieses Mietvertrages ohne Folgen ablehnen. Im Vordruck befinden sich mit Sicherheit Verpflichtungen für den Mieter, die von den Mindestverpflichtungen des BGB abweichen. Lag der Vordruck vor, müsste man sich die Sache mit dem Vertrauensschaden anschauen.
#4
Antwort vom 19. März 2021 | 15:09
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Lag dieser Vordruck bei Unterschrift unter diese Vereinbarung dem Mieter vor oder war der Vordruck frei verfügbar?ZitatFür den Mietvertrag wird der Vordruck des xxxxxx verwendet. :
Hallo,
erstmal vielen Dank für Ihre Antworten. Also, der Vordruck lag dem Mieter weder bei der Unterschrift vor noch war der Vordruck öffentlich verfügbar.
Ich denke, die Sache ist jetzt klar.
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
-- Editiert von go503075-21 am 19.03.2021 15:10
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