Vereinbarung zum Mietvertrag

19. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
go503075-21
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinbarung zum Mietvertrag

Hallo, ich habe eine Vereinbarung zu einem Mietvertrag unterschrieben. Jetzt wurde mir ein Mietvertrag zugeschickt, aber muss ich jetzt unterschreiben? Der Vermieter sagt, wenn ich nicht einziehen will, muss ich trotzdem die Mieten bezahlen, die in der gesetzlichen Kündigungsfrist liegen. Aber ich habe doch den Mietvertrag gar nicht unterschrieben ?!?
Weiß jemand Bescheid?

in der Vereinbarung steht :

Zwischen

Mieter

und

Vermieter

wie folgendes vereinbart :

Im gegenseitigen Einvernehmen versichern sich beide Parteien, dass ein Mietverhältnis für die Wohnung im
Anwesen im
- Hausnummer 1
- Miete: Euro + Nebenkostenvorauszahlung: Euro : monatlich: Euro
- Kaution: Euro
zum 01 .04.2021zustande kommen wird.
Für den Mietvertrag wird der Vordruck des xxxxxx verwendet.
Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Erhalt der Kaution.
Wir haben davon Kenntnis genommen, dass das Mietverhältnis erst mit Unterzeichnung des Mietvertrags rechtskräftig wird.

Mieter Unterschrift Vermieter Unterschrift

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von go503075-21):
aber muss ich jetzt unterschreiben?

Nein.



Zitat (von go503075-21):
Der Vermieter sagt, wenn ich nicht einziehen will, muss ich trotzdem die Mieten bezahlen, die in der gesetzlichen Kündigungsfrist liegen.

Richtig, aber dazu müsste es ja erst mal einen unterschriebenen Mietvertrag geben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von go503075-21):
Wir haben davon Kenntnis genommen, dass das Mietverhältnis erst mit Unterzeichnung des Mietvertrags rechtskräftig wird.
Somit keine Unterzeichnung des Mietvertrags => kein rechtskräftiger Mietvertrag => keinerlei Verpflichtungen für Dich.

Wenn der Satz oben genau so in der Vereinbarung steht ... und nicht ein Wort fehlt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von go503075-21):
Für den Mietvertrag wird der Vordruck des xxxxxx verwendet.
Lag dieser Vordruck bei Unterschrift unter diese Vereinbarung dem Mieter vor oder war der Vordruck frei verfügbar?

Zitat (von go503075-21):
Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Erhalt der Kaution.
Das wäre nach § 551 BGB selbst als Individualvereinbarung unwirksam. Wenn in einem dermaßen kurzen Schriftstück bereits offensichtliche Verstöße gegen das Mietrecht vorliegen, kann man sich schon überlegen, ob dieses Schriftstück dann überhaupt einen rechtlichen Wert hat. Darauf würde ich persönlich jedoch keine Verteidigungsstrategie aufbauen. Solche unwirksamen Formulierungen zur Zahlung der Kaution sind leider Standard.

Zitat (von go503075-21):
Wir haben davon Kenntnis genommen, dass das Mietverhältnis erst mit Unterzeichnung des Mietvertrags rechtskräftig wird.
Damit gibt es aktuell noch keinen Mietvertrag, der gekündigt werden müsste. Maximal möglich wäre somit ein Vertrauensschaden. Der Vermieter müsste also beweisen, dass er auf den Abschluss des Mietvertrages vertrauen durfte und dass ihm durch das Nichtabschließen ein Schaden entstanden ist. Einfach pauschal 3 Monatsmieten fordern wird also eh nicht gehen.

Sollte der Vordruck nicht vorgelegen haben und auch nicht verfügbar gewesen sein, ist für mich die Sache eindeutig. Dann kann der Mieter den Abschluss dieses Mietvertrages ohne Folgen ablehnen. Im Vordruck befinden sich mit Sicherheit Verpflichtungen für den Mieter, die von den Mindestverpflichtungen des BGB abweichen. Lag der Vordruck vor, müsste man sich die Sache mit dem Vertrauensschaden anschauen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go503075-21
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von go503075-21):
Für den Mietvertrag wird der Vordruck des xxxxxx verwendet.
Lag dieser Vordruck bei Unterschrift unter diese Vereinbarung dem Mieter vor oder war der Vordruck frei verfügbar?


Hallo,

erstmal vielen Dank für Ihre Antworten. Also, der Vordruck lag dem Mieter weder bei der Unterschrift vor noch war der Vordruck öffentlich verfügbar.

Ich denke, die Sache ist jetzt klar.

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.


-- Editiert von go503075-21 am 19.03.2021 15:10

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.163 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen