Folgende Vereinbarung soll der Sohn zwangsweise unterschreiben.
Liegt hier ein Mietvertragsschluss nach BGB vor ?
Hat so eine unter Druck unterschriebene Vereinbarung überhaupt rechtlich Bestand ?
Welche Punkte sind von Felix als Sohn angreifbar ?
Vereinbarung
zwischen
Holger, als Vater
und
Felix, als Sohn
1. Ab 15.5.2004 zahlt Felix für die von ihm genutzte Dachgeschosswohnung monatlich eine Miete von 150,- € plus Nebenkosten (Wasser, Strom, Heizung etc.) in Höhe von 50,- €, zahlbar zum 15. des Monats. Für den Monat Mai beträgt der Anteil insgesamt 100,- €, zahlbar bis 1.6.2004. Wird die Miete nicht bis zu dem jeweiligen Stichtag gezahlt, wird die Wohnung unverzüglich geräumt.
2. Felix besorgt sich bis zum 1.8.2004 nachweislich einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle; andernfalls wird seine Wohnung unverzüglich geräumt.
3. Ab sofort hat sich Felix Nahrungsmittel und andere Dinge des täglichen Gebrauchs selbst zu beschaffen; keinesfalls werden sie der väterlichen Wohnung entnommen. Bei Zustimmung zu dieser Vereinbarung wird eine Kochgelegenheit gestellt, ohne die die o. e. Wohnung nicht voll nutzbar wäre.
4. Die väterliche Wohnung ist von Felix ab sofort nur noch auf Einladung oder durch Klingeln und persönlichen Einlass zu betreten. Der Schlüssel zu dieser Wohnung ist abzugeben. Auch hier gilt bei Zuwiderhandlung fristlose Räumung der Dachgeschosswohnung.
5. Ansonsten ist die beiliegende Hausordnung zu beachten.
Austellungsort, 17.5.2004
Vereinbarung zwischen Vater + Sohn
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo Andreas,
ja, es geht Richtung Mietvertrag - aber unterschreiben würde ich nicht.
Ausserdem ist es Nonsens, bei fehlender Mietzahlung sofort räumen zu lassen, dass hat rein rechtlich überhaupt keinen Bestand.
Ausserdem, was hat die Vermietung mit Ausbildungsplatz/Arbeitsplatz zu tun. Wenn der "Mieter" Miete zahlt und sei es, er bekommt das Geld dafür von Oma geschenkt - der Mieter kommt somit seinen Pflichten nach.
Ich würde einen korrekten Mietvertrag abschließen-Formulare gibts ja zu kaufen.
Der Vater stellt dem Sohn eine Kochgelegenheit in die Wohnung. Damit ist ein Mieter-Vermieter Verhältnis entstanden mit allen rechtlichen Konsequenzen, die ein Mietvertrag mit sich bringt.
Der Sohn gibt die Schlüssel der Wohnung des Vaters ab. Fertig.
Will Sohn aber dies alles gar nicht, sondern weiterhin kostenlos auf Papas Tasche liegen, dann hat Papa ein Problem, wie er Sohnematz nach draußen befördert. Oder Söhnchen hat ein Problem-nämlich wenn er irgendwann nach Hause kommt, seine Klamotten vor der Tür stehen und der Schlüssel nicht mehr passt...
Versucht, ne vernünftige Lösung zu finden ohne die Fronten unnötig zu verhärten.
Schönen Sonntag noch
TomH
1. Es handelt sich um einen Mietvertrag und damit gelten sämtliche gesetzlichen Regelungen dazu.
2. Die Abschnitte, die sich auf unverzügliche Räumung beziehen, sind ungültig.
Gültig sind hier also nur der Punkt 1 ohne den letzten Satz und der Punkt 5.
Ich würde mit dem Sohn hier einen völlig normalen Mietvertrag schließen. Außer, dass Du dann Kündigungsfristen einhalten musst, bevor geräumt wird, erzielt Du damit doch auch den gewünschten Erfolg.
Nach § 573a Abs. 1 BGB
kannst Du den Mietvertrag jederzeit auch ohne berechtigtes Interesse kündigen. Ich gehe dabei davon aus, dass es sich um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung handelt. Die Kündigungsfrist muss allerdings eingehalten werden.
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