Verfügbarkeit aller Räumlichkeiten

29. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
benny_sch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfügbarkeit aller Räumlichkeiten

Hallo, ich hoffe hier kann man mir einigermaßen helfen.

Ich habe von meinem Vermieter diesen Monat eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten, zum 1.9.2012 (in meinen Augen wäre diese eigentlich zum 1.10.2012; wegen 3 Monate Kündigungsfrist, oder?).
Nun will der Vermieter dann verkaufen und "saniert" deshalb einiges.
In der Küche die natürlich von mir gemietet wird sollen nächsten Monat Handwerker kommen und einiges arbeiten.
Daher hat er mich aufgefordert die Küche dazu zur Verfügung zu stellen, womit ich auch einverstanden war.
Wir haben uns darauf verständigt, dass ich die Tür nicht abschliesse und er den Schlüssel dafür bekommt.

Nun war ich gestern den kompletten Tag unterwegs. Bin gegen 0 Uhr nach Hause gekommen und sehe meinen Kühlschrank auf dem Flur stehen (Wohnsituation: Ähnlich einer WG, gemeinschaftlicher Flur und Bad, mehr jedoch nicht) und die Küchentür ist abgeschlossen.
Da zwischen meinem Schlafzimmer und der Küche der Balkon verläuft, konnte ich heute morgen in die Küche sehen.
In dieser ist jede Menge Gerümpel. Mein Vermieter nutzt also MEINE Küche für SICH als Stellplatz.

Nun weiß ich nicht wie ich vorgehen soll.

Tipps und Anregungen wären sehr nett.

Mit freundlichen Grüßen


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Eigenbedarf und dann Wohnung verkaufen?

@benny_sch du wirst abgezockt, über den Tisch gezogen, verar***, um es ganz deutlich auszudrücken. Wenn du noch Interesse an dieser Bleibe hast, dann schiebe deinem Vermieter einen Riegel vor seine Machenschaften.

Wenn du dazu nicht in der Lage bist, wie es scheint, dann solltest du ganz schnell zu einem Anwalt für Mietrecht, der wird deinem Vermieter schon erklären, wo der Barthel den Most holt.

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#2
 Von 
benny_sch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Man sollte dazu sagen ich bin 19, es ist meine erste Wohnung.
Geld habe ich keines (wird sowas vom Amt gestellt, wenn man einen Anwalt dafür benötigt?)

*Ich habe eines vergessen:
Am Montag habe ich Nachmittags eine Stunde geschlafen, mit offenem Fenster (habe an dem Tag mein Abitur bestanden, deswegen etwas getrunken und geschlafen Mittags). Im späterem Verlauf des Nachmittags kam der werte Herr Vermieter mit dem Schlüsseldienst und wollte meine Schlösser austauschen...
(weil ich beim ersten Klingeln von ihm geschlafen habe und dementsprechend nicht aufgemacht habe)

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-- Editiert benny_sch am 29.06.2012 11:18

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Irgendwie ist mir die Wohnsituation nicht ganz klar.
Hast Du eine komplette WOhnung gemietet, oder einen Teilbereich ? Du schreibst "ähnlich einer WG".

Mit welcher Begründung hat der Vermieter denn Dir geündigt ?? (Also die Eigenbedarfsbegründung)

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#4
 Von 
benny_sch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

"Irgendwie ist mir die Wohnsituation nicht ganz klar.
Hast Du eine komplette WOhnung gemietet, oder einen Teilbereich ? Du schreibst "ähnlich einer WG".
Mit welcher Begründung hat der Vermieter denn Dir geündigt ?? (Also die Eigenbedarfsbegründung) "

Ich habe einen Raum + Küche gemietet, beides alleine.
Das Badezimmer+ Flur teile ich mir mit einem Nebenmieter, der ebenfalls nur einen Raum+ Küche angemietet hat.
Also die Küche miete nur ich und das bedingungslos.


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Und wie begründet der Vermieter den Eigenbedarf ??

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
benny_sch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Er will verkaufen.
Ob das so ganz rechtens ist, weiß ich auch nicht...

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nein,
Verkauf ist definitiv kein berechtigter Grund für eine Eigenbedarfskündigung.

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#8
 Von 
benny_sch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja interessant...

und was kann ich wegen der Küche unternehmen?


(Danke, jetzt schon einmal für die Info!)

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#9
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
und was kann ich wegen der Küche unternehmen?


Verlange, dass du den Zugang zur Küche wiederbekommst. Mach dem Vermieter klar, dass er Hausfriedensbruch begeht.

Gehe zum Amtsgericht und hole dir einen Beratungsschein. Damit dann zu einem Anwalt für Mietrecht, den lässt du dann seinen Job machen.

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