Vergehen vom Vermieter?

7. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Coermed
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergehen vom Vermieter?

Hallo liebes Forum,

Ich bin mit einem Studienkollegen in eine Whg in Regensburg gezogen. Die Wohnung ist komplett möbliert und eingerichtet, inclusive Besteck, etc, 60m² groß, hat (laut Mietvertrag) 2 Zimmer, 1 Bad, 1 Küche, 1 WC, 1 Abstellkammer. Wir zahlen mit der Pauschalmiete Heizung, Wasser, Internet, Telefon, Abwasser,..., eigentlich alles außer Strom. Die Vermieter wohnen im ersten Stock, wir im Erdgeschoss.
Die Übergabe fand am 1.9. statt, ich machte sie mit meiner Mutter zusammen, da mein Studienkollege keine Zeit hatte. Alles schien perfekt.
Am 4.9. zogen wir dann ein, wir unterschrieben eine Hausordnung mit relativ normalen Konditionen, wie regelmäßig Lüften, etc.
Abends kamen uns einige Freunde besuchen, die dann auch in der Wohnung übernachteten.
Am nächsten Tag fuhr mein Studienkollege schon relativ früh weg. Die Vermieter kamen und besuchten mich, in einem unfreundlichen Ton machten sie mir klar, dass so viele Leute, sie behaupteten, es waren über 10, inclusive meines Studienkollegen, meiner Freundin und mir waren es 7, nicht hier schlafen können, und das hätten wir auch so ausgemacht. Das stimmte nicht, nirgendwo stand etwas davon.
Ab da hatte ich keine Ruhe mehr. Die Vermieter klingelten mehrmals täglich wegen den unmöglichsten Sachen. Einmal hatte ich einen Freund zu Gast, sie sagten mir, ich solle Bescheid geben, wenn besuch komme, und vorher fragen, ob dies in Ordnung sei.
Dann, als die Wohnung eine Woche unbewohnt war, bekam ich zuhause einen Anruf der Vermieterin. "Ja, sie hat sich das in der Wohnung mal angesehen, und die Couch kann da nicht stehen bleiben". Sie war also ungefragt (!) in der Wohnung.
Ein anderes Mal wies sie uns darauf hin, wie wir unser Besteck von dem ihren unterscheiden wollten, weil es ja vermischt in den Schubladen rumliegt. Sie hatte also auch in den Schubladen rumgewühlt. Und sie meinte, ich solle meine Schranktüre doch bitte schließen.
Zum Test, ob sie die Wohnung wirklich betreten würde, fotografierte ich beim Verlassen der Wohnung sämtliche Türen und deren Öffnungswinkel. Als ich zwei Tage später wieder hinein kam, waren alle Türen sperrangelweit offen.
Als meine Freundin übernachtete, kam die Vermieterin am nächsten Tag: "Das war schon ihre feste Freundin oder? Wir sind schließlich kein Bordell!"
Wenn sie uns besuchen kommt, fragt sie nicht erst, ob sie rein darf, sondern rennt einfach in die Wohnung und hockt sich an den Küchentisch mit ihren Dokumenten.
Vorgestern kam dann der größte Hammer. Ich kopiere aus dem Wohnungsblog den ich mittlerweile angelegt habe:
"...Vermieterin: "Wir haben ja noch keine Kündigungsfrist ausgemacht, darum habe ich hier eine fristlose Kündigung jetzt eingetragen". Ich sagte ihr, wir hatten sehr wohl eine Kündigungsfrist ausgemacht, nämlich drei Monate. Aber ehrlich gesagt kam uns die Sache ganz gelegen. Jedoch wies ich sie darauf hin, dass ich möchte, dass eine Kündigung Anfang des Monats erst zu einem Auszug am Ende führen sollte, wír brauchten schließlich auch Zeit, etwas neues zu finden, falls sie uns kündigen würde. Sie sagte, das sei doch selbstverständlich und setzte wieder ihr Grinsen auf. Ich sagte, das sei, so wie sie es im Vertrag steht, nicht selbstverständlich, und sie sollte das doch bitte ergänzen. Wiederwillig fügte sie die neuen Bedingungen ein und ließ uns unterschreiben.
Wie durch Zufall war die darauf folgende Seite natürlich gleich eine Kündigung. Sie blätterte rasch mit den Worten "So würde es also aussehen, wenn gekündigt werden würde" um."

Schließlich verweigert sie inzwischen auch die Herausgabe des Schlüssels der Abstellkammer. Weil diese Angeblich nicht uns gehöre, sondern ihr, weil da ihre Möbel, und Möbel die in unserer Whg nicht gebraucht werden, hereingestellt werden. Ich wies sie darauf hin, dass im Mietvertrag steht, dass die Abstellkammer uns gehört. Sie bestritt, und als ich ihr den Mietvertrag zeigte, meinte sie, damit sei die Speisekammer (ca 2m², mit kleiner Tür hinter der Küche) gemeint.
Weiteres Blogzitat: Als nächstes sollte ich einen Zettel unterschreiben, auf dem steht, ich hätte tiefe Kratzer im Parkettboden beim Aufbau von Möbeln verursacht und der Parkettboden war vorher unversehrt. Ich wies sie darauf hin, dass das so nicht stimmte, dass sehr wohl vorher Beschädigungen im Boden waren, und dass ich einen Teppich untergelegt habe beim Zusammenbau der Möbel, aber dass ich nicht abstreiten kann, dass die Schäden an genau dieser Stelle von mir sind, da wir auf den Übergabefotos hier nichts fotografiert hatten. Sie beschwerte sich, ich würde ihr unterstellen dass die Schäden von ihr seien, und gar kein Teppich im Zimmer war, woraufhin ich entgegnete, ich wolle ihr ja nichts unterstellen, und außerdem war sehr wohl ein Teppich dort, sie hat ihn nur wieder heraus getan, weil es ja schädlich sei, unter dem Bett einen Teppich zu haben. Leider ... hat sie mich dann doch überredet zu unterschreiben, aber die Schäden sind bei weitem nicht so krass wie auf dem Papier beschrieben. Ich werde versuchen sie selbst zu beheben.

Dass wir so schnell wie möglich eine neue Whg suchen ist wohl klar. Meine Frage wäre jetzt:

Können wir eine Mietminderung machen? Können wir, falls die Vermieter sich weigern, uns die Kaution wieder zu geben (Welche Übrigens auf einem Sparbuch liegt, auf welches nur die Vermieter vollen Zugriff haben), irgendwelche Schritte einleiten?

Vielen Dank für die lange Leserei.

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12 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Coermed
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich Anzeige wegen Hausfriedensbruch auch längere Zeit nach dem Vergehen stellen? Weil das letzte mal ist schon etwa 5 Tage her, weil wir jetzt durchgehend in der Wohnung waren.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

Zur Antragsfrist siehe § 77b StGB .

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Sie war also ungefragt (!) in der Wohnung.

Ist generell erst mal nicht strafbar.
Es könnte ja ein Notfall vorgelegen haben ...


War kein Notfall, ist es strafrechtlich relevant und auch zivilrechtlich.
Das strafrechtliche erledigt der Staatsanwalt und das Gericht
Das zivilrechtliche muss man selbst erledigen (fristlose Kündigung, Schadensersatz, etc)


Wäre nur noch das Problem der Beweisbarkeit vor Gericht ...




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Coermed
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Es könnte ja ein Notfall vorgelegen haben ...


Trifft hier nicht zu. Sie war nur zum Lüften drinnen, und um sich offensichtlich unsere Schubladen/Schränke ein wenig anzusehen. Worauf bezieht sich der Schadensersatz? Beweisbarkeit besteht (soweit ich mich nicht irre) insofern, als dass sie vor meiner Freundin gesagt hat "Ich war bereits seit drei Tagen nicht mehr in der Wohnung, bitte lüften sie sofort." Ist das als Zeugenaussage zu gebrauchen?

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-- Editiert am 09.10.2010 22:12

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Trifft hier nicht zu

Irrelevant.

Es zählt nur was sie vor Gericht aussagt und wie glaubhaft.
Und wie gut ihr das widerlegen könnt.



quote:
Sie war nur zum Lüften drinnen, und um sich offensichtlich unsere Schubladen/Schränke ein wenig anzusehen.

Das ist kein Grund. Vor Gericht wird daraus jedoch 'Brandgeruch wargenommen' oder 'verdächtige gluckernde Geräusche'. Sofern sie es überhaupt zugibt ...



quote:
Ist das als Zeugenaussage zu gebrauchen?

Eingeschränkt.
Sie sagt dann '...da hat sie was falsch verstanden...' oder '...das habe ich nie gesagt...'



quote:
Worauf bezieht sich der Schadensersatz?

Auf die entsthenden Kosten die durch den Umzug verursacht werden: Kosten der Ummeldung, Differenz falls die Miete teuerer ist, Maklerkosten, Umzugsfirma, ...
Auch wenn man die Wohnung nun gegen den Vermieter sichern lässt oder besonders wertvolle Sachen zur Sicherheit einlagern lässt wäre das zu erstatten.

Man könnte auch fristlos kündigen, die Sachen einlagern lassen und temporär in ein Hotel ziehen. Auch das wäre zu erstatten.


Bei euch jedoch besteht das generelle Problem der Beweisbarkeit ...




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Man könnte auch fristlos kündigen, die Sachen einlagern lassen und temporär in ein Hotel ziehen. Auch das wäre zu erstatten.

Jetzt wird es aber schwer theoretisch.



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.10.2010 12:08:33
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Jetzt wird es aber schwer theoretisch.

Stimmt, für die 'Hotelaktion' benötigt man eine eindeutige Beweislage und ein schlimmeres Verhalten des Vermieters. Deshalb ja auch der Absatz.


Die Sachen in den beiden Sätzen davor habe ich schon mal erfolgreich durchgezogen.



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Coermed
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
War wohl bitter nötig !


Sehe ich anders. Sie hat das erste mal gelüftet, nachdem wir einen Tag weg waren, dann täglich, bis 3 Tage bevor wir wieder angekommen sind. Außerdem muss sie uns doch erst um Erlaubnis dafür bitten, oder nicht? Und sie hat definitiv in die Schränke geschaut, sie hat uns auf deren Inhalt (Besteck, etc.) angesprochen.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Ich sag ja immer wieder:

Als erstes bei einer neuen Wohnung ein neues Schloß einbauen!

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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