Vergleich

15. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
torq
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleich

Hallo,

kann mir eventuell jemand sagen ob folgender Vergleich so rechtens ist? Es geht hier um einen Streit zwischen Vermieter A und Mieter B wegen der Räumung einer Mietsache. Dabei hat der Anwalt von A eine fristlose und eine fristgerechte Kündigung ausgeprochen. B hat die frisgerechte Kündigung angenommen. Termin wäre Tag x. Der Anwalt von A hat nun einen Vergleich(entspricht den Ziffern 1 bis 4) angeboten. Da B diesen Vergleich aber sehr einseitig findet hat er noch die Ziffern 5 bis 9 ergänzt. Da A rufschädigende Aussagen über B gemacht hat, möchte B diese ebenfalls aus der Welt geschafft haben (siehe Ziffern 6 und 7). Ist so etwas in einem solchem Vergleich rechtlich möglich? Kann man bei Ziffer 7 noch eine Strafzahlung oder ähnliches anfügen, falls A diese Aussagen nicht unterlässt? Wäre schön, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte. Vielen Dank.

Jetzt der Entwurf des Vergleichs:

1. Zwischen Vermieter A und Mieter B besteht Einigkeit, dass das Mietverhältnis zum Tag x beendet ist.

2. B verpflichtet sich die Wohnung xyz in ordnungsgemäßen, vertragsgemäßen und geräumten Zustand an A spätestens bis zum Tag x herauszugeben und zu übergeben.

3. Sollte B der unter Ziffer 2 erwähnten Räumungsverpflichtung nicht vereinbarungsgemäß, d.h. bis zum Tag x nachkommen, verpflichtet sich B an A für jeden weiteren Kalendertag einen Betrag in Höhe von Euro 100,00 , an welchem die Mietsache innegehalten und nicht an A im ordnungsgemäßen Zustand übergeben worden ist, zu zahlen. Dies bedeutet, dass beispielsweise bei einer Nutzung der Mietsache bis zum Tag y (15 Tage nach Tag x; eig. Anmerkung) ein weiterer Betrag in Höhe von Euro 1.500,00 (15 Tage à Euro 100,00) zu zahlen wäre.

4. Ferner verpflichtet sich B sämtliche, angefallene und anfallende Kosten und Auslagen zu tragen, sofern die Wohnung nicht bist zum Tag x im ordnungsgemäßen, geräumten und vertragsgemäßen Zustand an A von B übergeben worden ist.

5. A trägt dafür Sorge, dass in seinem Namen gegen B bis einschließlich zum Tag x keine Klage auf Räumung der Mietsache eingereicht wird. Sollte dies dennoch geschehen verlieren die Ziffern 1 bis 4 ihre Rechtsgültigkeit.

6. Es wird folgendes festgestellt: B hat bis einschließlich des Tag z weder A noch dessen Lebensgefährtin oder einen anderen Mieter im Beisein des A verbal oder körperlich bedroht oder angegriffen. Im Besonderen wird darauf hingewiesen, dass eine Drohung von B gegenüber A bzw. gegenüber seiner Lebensgefährtin im Beisein des A auch am Tag w nicht stattgefunden hat. A bestätigt die gemachte Feststellung mit seiner Unterschrift unter diesen Vergleich.

7. A wird es in Zukunft unterlassen rufschädigende Aussagen über B zu machen, insofern diese nicht der Wahrheit entsprechen.

8. Die Ziffern des Vergleichs sind nur gültig, insofern alle Parteien (A, B) diesen unterschrieben haben.

9. Sollte eine der 8 vorerwähnten Ziffern nicht rechtsgültig sein bzw. werden, so wird der gesamte Vergleich ungültig.


Viele Grüße, torq.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 226x hilfreich)

Tja...versuch es doch einfach so. Entweder, der VM unterschreibt oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.919 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen