Vergleich nicht erfüllt - Betrug?

15. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)
Vergleich nicht erfüllt - Betrug?

Hallo zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob ich im Mietrechtforum richtig bin, da die Ursache in einer Mietrechtstreitig lag, versuche ich es hier:

Bei einer Streitigkeit wegen Renovierung/Kautionsrückzahlung habe ich vor Gericht mit meinem Ex-Vermieter einen für mich sehr vorteilhaften Vergleich geschlossen, gegen den er keinen Widerspruch eingelegt hat.
Allerdings zahlt er auch nicht bzw. nur einen ganz geringen Teil und das verspätet. Von sämtlichen Kosten hätte er 90% zahlen müssen, davon hat er bislang gar nichts gezahlt, von der Kaution die Hälfte. Gerichtsvollzieher ist beauftragt, allerdings sind die Bearbeitungszeiten beim zuständigen Amtsgericht sehr lang. Eine Äußerung oder irgendein Angebot, wann er die restlichen Summen zahlen will, liegen nicht vor.

Mein Ex-Vermieter prellt regelmäßig seine Mieter um Kautionen, es gab in der Vergangenheit bereits mehrere Auseinandersetzungen vor Gericht.

Ich habe nun gehört, dass man Strafanzeige wegen Betrug stellen kann, da das vorsätzliche Nichterfüllen eines Vergleichs diesen Tatbestand erfüllt.

Ist das so richtig?

Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Specht
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 23x hilfreich)

Vollstrecke doch lieber die fehlende Summe, falls dies möglich ist. Denn bei einer Betrugsanzeige - so den der Betrugstatbestand vorliegt - bekommst Du kein Geld, allenfalls Befriedigung.

mfg
specht

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#2
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Das mit der Vollstreckung läuft, das ist klar.

Worum es mir bei der Anzeige geht: dass der Mensch derart eins auf die Finger bekommt, dass er es sich vielleicht zukünftig besser überlegt, ob er Leute um ihr Geld prellt oder nicht.

Gruß

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#3
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Volker,

danke für die Auskunft. Von einem Vorsatz ist auszugehen, weil laut Gerichtsvollzieher die Gläubiger bereits Schlange stehen.

Was kann eigentlich bei einer Anzeige wegen Betrugs auf ihn zukommen?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Silent
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

Den Vorteil den du dann noch hast ist das wen er Insolvenz anmeldet er dir Trozdem dein Geld Zurückzahlen muss.
Den die Schulden die durch Strafbare handlung zustande kamen sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.
Vorrausgesezt ist aber das er Verurteilt wird.

Gruß
Silent

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