Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher, ob ich im Mietrechtforum richtig bin, da die Ursache in einer Mietrechtstreitig lag, versuche ich es hier:
Bei einer Streitigkeit wegen Renovierung/Kautionsrückzahlung habe ich vor Gericht mit meinem Ex-Vermieter einen für mich sehr vorteilhaften Vergleich geschlossen, gegen den er keinen Widerspruch eingelegt hat.
Allerdings zahlt er auch nicht bzw. nur einen ganz geringen Teil und das verspätet. Von sämtlichen Kosten hätte er 90% zahlen müssen, davon hat er bislang gar nichts gezahlt, von der Kaution die Hälfte. Gerichtsvollzieher ist beauftragt, allerdings sind die Bearbeitungszeiten beim zuständigen Amtsgericht sehr lang. Eine Äußerung oder irgendein Angebot, wann er die restlichen Summen zahlen will, liegen nicht vor.
Mein Ex-Vermieter prellt regelmäßig seine Mieter um Kautionen, es gab in der Vergangenheit bereits mehrere Auseinandersetzungen vor Gericht.
Ich habe nun gehört, dass man Strafanzeige wegen Betrug stellen kann, da das vorsätzliche Nichterfüllen eines Vergleichs diesen Tatbestand erfüllt.
Ist das so richtig?
Gruß