Verhalten vom Vermieter rechtens? Mietrückzahlung

4. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Calimabu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verhalten vom Vermieter rechtens? Mietrückzahlung

Hallo, ich bin neu hier und hab gleich mal eine Frage...

Und zwar ist jetzt zu Ende Januar der Mietvertrag meiner alten Wohnung offiziell ausgelaufen, bis dahin habe ich auch die Mietkosten bezahlt, wir sind aber bereits Mitte Dezember ausgezogen. (warum und weshalb tut nichts zur Sache).

Relativ schnell vor Weihnachten ist dann bereits ein neuer Mieter in die Wohnung gezogen, sodass mir noch eine Mietrückzahlung von 1 1/2 Monatsmieten zusteht, was auch so vom Vermieter abgesegnet ist.

Allerdings kam er nun über einen Monat (!!!) nach meinem Auszug damit an, dass ich angeblich Schuld an einem Fensterschaden hätte, der mir aber definitiv nicht aufgefallen ist. Nun kam mein ehemaliger Vermieter mit einer ganz absurden Geschichte, wie das ganze passiert sein soll und das ich die ganze Sache meiner Versicherung melden soll...

Nun hab ich das bei meiner Versicherung versucht und natürlich eine negative Antwort bekommen, was die Schadensregulierung betrifft. Weitere Schritte bei der Versicherung werde ich erstmal lassen, bevor mir später noch Versicherungsbetrug vorgeworfen wird....

Wie kann ich nun weiter vorgehen bzw. was ist mein Recht? Kann mein ehemaliger Vermieter die Mietrückzahlung einbehalten, um damit den Schaden zu regulieren, obwohl er nicht einmal nachweisen kann, dass ich für die Beschädigung verantwortlich bin?

Kann ich ihn - pauschal gesagt - auch einfach auf seinem Schaden 'sitzen lassen' und meine Mietrückzahlung für die 1 1/2 Monate per Anwalt einfordern?

Hoffe, hier kann mir jemand helfen! Danke



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Der Vermieter kann noch Schäden bis zu 6 Monate nach Mietende geltend machen, die im Übergabeprotokoll notiert wurden.
Daher: gibt es ein Übergabeprotokoll ?

Warum reguliert die Versicherung den Schaden nicht?
Dafür sind Versicherungen nämlich auch da, dass sie Schäden ohne Anpruch abweisen.

Wenn Dein Mietvertrag bis zum 30.01. ging schuldest Du auch die Miete bis dahin. Gibt es hierzu eine schriftliche Regelung?

Ich fürchte, dass der Vermieter auf seiner Mietzahlung bestehen kann, wenn Du nicht das Gegenteil beweisen kannst genauso, wie der Vermieter Dir den Schaden beweisen müsste, bzw, dass Du der Verursacher bist.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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#2
 Von 
Calimabu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Ja ein Übergabeprotokoll gibt es, darin wird dieser Schaden aber nicht benannt. Der Schaden ist erst aufgefallen, als der neue Mieter eingezogen ist. Und mir ist er auch nicht aufgefallen bzw. überhaupt bekannt, dass ich den Schaden verursacht habe.

Die Versicherung ist zwar für solche Schäden zuständig, sträubt sich aber, weil die Geschichte total absurd ist und nach Meinung der Versicherung, nie so passiert sein kann. Ich kann mir dazu auch keine Meinung bilden, da ich den Schaden bisher nur auf Fotos gesehen habe und mir auch nicht erklären kann, wie das passiert sein soll.

Die Miete habe ich auch bis Ende Januar bezahlt und es ist geregelt, dass er mir die zuviel gezahlte Miete zurückzahlt, da der neue Mieter ja bereits kurz vor Weihnachten eingezogen ist und mein ehemaliger Vermieter nun für 1 1/2 Monate doppelt Miete für die Wohnung kassiert hat.

Muss ich denn nun für den Schaden aufkommen, obwohl niemand beweisen kann, dass ich für den Schaden verantwortlich bin? Dass ich die Miete bis Ende Januar bezahlt hab und mir so eine Rückzahlung zusteht, kann ich beweisen.

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#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

quote:
a ein Übergabeprotokoll gibt es, darin wird dieser Schaden aber nicht benannt. Der Schaden ist erst aufgefallen, als der neue Mieter eingezogen ist. Und mir ist er auch nicht aufgefallen bzw. überhaupt bekannt, dass ich den Schaden verursacht habe.


Einfach: dann hat er auch keinen Anspruch auf Geltendmachung.

quote:
Die Versicherung ist zwar für solche Schäden zuständig, sträubt sich aber, weil die Geschichte total absurd ist und nach Meinung der Versicherung, nie so passiert sein kann. Ich kann mir dazu auch keine Meinung bilden, da ich den Schaden bisher nur auf Fotos gesehen habe und mir auch nicht erklären kann, wie das passiert sein soll.


Das ist auch ein Indiz, wenn die Versicherung nicht zahlen will, wie gesagt, Versicherungen wehren auch Ansprüche ab.

quote:
Die Miete habe ich auch bis Ende Januar bezahlt und es ist geregelt, dass er mir die zuviel gezahlte Miete zurückzahlt, da der neue Mieter ja bereits kurz vor Weihnachten eingezogen ist und mein ehemaliger Vermieter nun für 1 1/2 Monate doppelt Miete für die Wohnung kassiert hat.


Hast Du das nun schriftlich?

quote:
mein ehemaliger Vermieter nun für 1 1/2 Monate doppelt Miete für die Wohnung kassiert hat.

Das ist nicht verboten.

quote:
Muss ich denn nun für den Schaden aufkommen, obwohl niemand beweisen kann, dass ich für den Schaden verantwortlich bin? Dass ich die Miete bis Ende Januar bezahlt hab und mir so eine Rückzahlung zusteht, kann ich beweisen.

Da Dein Mietvertrag bis Ende Januar ging steht Dir auch keine Rückzahlung zu. Bezüglich des Schadens siehe oben.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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#4
 Von 
Calimabu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass er die Mietüberzahlung an mich zurücküberweisen haben, habe ich in schriftlicher Form von ihm erhalten.

Offiziell wäre der Mietvertrag bis Ende Januar gelaufen (3 Monate Kündigungsfrist), allerdings wurde der Mietvertrag aufgehoben, nachdem ich bereits am 15. Dezember 2012 die Schlüssel abgegeben habe, bzw. wir dort die Wohnungsübergabe gemacht haben. Dann ist das Mietverhältnis doch aufgehoben und die zuviel gezahlte Miete bis Ende Januar steht mir dann doch als Rückzahlung zu oder?

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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Einfach: dann hat er auch keinen Anspruch auf Geltendmachung.


Stichwort: Versteckter Mangel?

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#6
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Wieso sollte das ein versteckter Mangel sein, wenn der Vermieter den Schaden bei Übergabe nicht entdeckt hat, nicht ins Übergabeprotolkoll aufgenommen hat und der Mieter nichts von dem Schaden wusste?

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"MfG
Susanne

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#7
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Wieso sollte das ein versteckter Mangel sein, wenn der Vermieter den Schaden bei Übergabe nicht entdeckt hat,


Warum fragt denn niemand, umwelchen Schaden es überhaupt geht und ob dieser bewusst oder unbewusst verdeckt werden könnte?

quote:
mein ehemaliger Vermieter nun für 1 1/2 Monate doppelt Miete für die Wohnung kassiert hat.


Das ist nicht verboten.


Oh doch, das ist nicht erlaubt. Ein Vermieter darf nicht doppelt für die selbe Wohnung kassieren.

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