Die Vermieterin hatte mir Ende 96 meinen Zeitvertrag (bis 2005)wegen Mietrückständen fristlos gekündigt. Die Nebenkostenabrechnung für 1996 hat sie per Mahnbescheid Anfang 2000 geltend gemacht und diese wurde dann auch von mir bezahlt. Jetzt, 6 Jahre nach dem Auszug, macht sie auch einen Kündigungsfolgeschaden (Mietausfall bis Ende des Zeitvertrages 2005) geltend.
1. Sind diese Ansprüche nicht schon verjährt?
2. Oder ist durch die gerichtliche Einforderung nur speziell der Nebenkostenabr. 1996 eine Hemmung der Verjährung für alle Forderungen aus diesem Mietvertrag eingetreten?
Danke im voraus.
Frank N.
Verjährung -noch eine Frage
10. August 2002
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Frage vom 10. August 2002 | 10:42
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung -noch eine Frage
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