Meine Situation ist die folgende.
2005 bekam ich einen Bescheid von meinem Vermieter, dass mir Geld von meiner Kaution abgezogen wurde, da festgestellt wurde, dass ich 1999 keine Nebenkosten gezahlt habe. Nun habe ich dieses Jahr meinen Mietvertrag gekündigt, aber stelle jetzt erst fest, dass die Aufforderung für die Nachzahlung der Nebenkosten von 1999 im Jahre 2005 doch bereits verjährt gewesen wäre. Habe ich jetzt noch das Recht darauf, das abgezogene Geld von der Kaution zurück zu verlangen oder hat dies auch eine Verjährungsfrist von 3 Jahren?
Ich wäre sehr dankbar für jegliche Hilfe!
-- Editiert von ngchl am 03.02.2022 18:03
-- Editiert von ngchl am 03.02.2022 18:10
Verjährte Nebenkostenabrechnung?
3. Februar 2022
Thema abonnieren
Frage vom 3. Februar 2022 | 18:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährte Nebenkostenabrechnung?
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#1
Antwort vom 3. Februar 2022 | 18:40
Von
Status: Senior-Partner (6435 Beiträge, 2318x hilfreich)
Lies mal § 215 BGB.
#2
Antwort vom 3. Februar 2022 | 18:44
Von
Status: Unbeschreiblich (120114 Beiträge, 39831x hilfreich)
Zitataber stelle jetzt erst fest, dass die Aufforderung für die Nachzahlung der Nebenkosten von 1999 im Jahre 2005 doch bereits verjährt gewesen wäre. :
Nö, war sie nicht.
Und selbst wenn es so gewesen wäre, eine Aufrechnung wie hier ist davon nicht betroffen.
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#3
Antwort vom 3. Februar 2022 | 22:30
Von
Status: Unbeschreiblich (47618 Beiträge, 16830x hilfreich)
ZitatNö, war sie nicht. :
Stimmt, sie war nicht verjährt, sondern sie war verfristet. Verfristet ist aber noch eine Steigerung von verjährt.
ZitatHabe ich jetzt noch das Recht darauf, das abgezogene Geld von der Kaution zurück zu verlangen :
Ja und zwar genau deswegen, weil die Nebenkostenabrechnung verfristet war und nicht nur verjährt.
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