Verjährte Nebenkostenabrechnung?

3. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
ngchl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährte Nebenkostenabrechnung?

Meine Situation ist die folgende.
2005 bekam ich einen Bescheid von meinem Vermieter, dass mir Geld von meiner Kaution abgezogen wurde, da festgestellt wurde, dass ich 1999 keine Nebenkosten gezahlt habe. Nun habe ich dieses Jahr meinen Mietvertrag gekündigt, aber stelle jetzt erst fest, dass die Aufforderung für die Nachzahlung der Nebenkosten von 1999 im Jahre 2005 doch bereits verjährt gewesen wäre. Habe ich jetzt noch das Recht darauf, das abgezogene Geld von der Kaution zurück zu verlangen oder hat dies auch eine Verjährungsfrist von 3 Jahren?

Ich wäre sehr dankbar für jegliche Hilfe!

-- Editiert von ngchl am 03.02.2022 18:03

-- Editiert von ngchl am 03.02.2022 18:10

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2318x hilfreich)

Lies mal § 215 BGB.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von ngchl):
aber stelle jetzt erst fest, dass die Aufforderung für die Nachzahlung der Nebenkosten von 1999 im Jahre 2005 doch bereits verjährt gewesen wäre.

Nö, war sie nicht.

Und selbst wenn es so gewesen wäre, eine Aufrechnung wie hier ist davon nicht betroffen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, war sie nicht.


Stimmt, sie war nicht verjährt, sondern sie war verfristet. Verfristet ist aber noch eine Steigerung von verjährt.

Zitat (von ngchl):
Habe ich jetzt noch das Recht darauf, das abgezogene Geld von der Kaution zurück zu verlangen


Ja und zwar genau deswegen, weil die Nebenkostenabrechnung verfristet war und nicht nur verjährt.

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