Verjährung Betriebskosten/Nebenkosten

9. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
ursel52
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Betriebskosten/Nebenkosten

Ein freundliches Hallo......
mich würde interessieren ob jemand weiss, innerhalb welcher Zeit ich die Nebenkostenabrechnung beanstanden kann.
Der Hintergrund ist der, dass, wie ich leider erst jetzt festgestellt habe :-(, für die Jahre 2002/2003, 2003/2004 und 2004/2005 zuviel Personen bei der Abrechnung angesetzt wurden.
Es betrifft die Positionen Warmwasser, Flurlicht, Müllabfuhr und Wasser/Abwasser.

Für eine Antwort bedanke ich mich im voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Nebenkostenabrechnung kann man 12 Monate nach Erhalt beanstanden.

Die Frage ist jedoch, ob das im konkreten Fall möglich ist, da Du als Mieter die Verpflichtung hast, eine Änderung der personenzahl dem Vermieter mitzuteilen. Das hast Du versäumt.

Die Reduzierung der Personenzahl in Deiner Wohnung führt ja zu einer Erhöhung der Nebenkosten für alle anderen Mieter. Wenn der Fehler nicht vom Vermieter zu verantworten ist, dann glaube ich nicht, dass er die Nebenkostenabrechnung noch ändern muss.

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#2
 Von 
ursel52
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für deine schnelle Antwort.
Mich trifft die Schuld allein schon dadurch, dass ich die Abrechnungen nicht ordentlich kontrolliert habe.
Ich habe vor 3 Jahren meinen Vermieter gebeten, die Personenzahl von 2 auf 2,5 für Wasser/Abwasser zu ändern da mein Enkel 1x die Woche hier ist. Ich bat darum aus Rücksichtnahme auf die Mitbewohner. Er hat aber leider die Personenzahl auf 3,5 gesetzt und mir ist das erst jetzt aufgefallen. Die letzte Abrechnung habe ich reklamiert aber ich denke auch, bei den anderen kann ich nichts mehr machen (ausser mich über meine Schusseligkeit zu ärgern)

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