Hallo!
Wir sind Ende November fristgerecht aus unserer alten Wohnung ausgezogen und bekamen nun die Nebenkostenabrechnung unseres "alten" Vermieters zugeschickt.
Neben der Abrechnung von 2003 war nun auch die Nebenkostenabrechnung von 2002 dabei.
Habe gelesen dass solch eine Abrechnung allerdings nach einem Jahr verjährt. Ist dies richtig!?
Danke schonmal für die Antworten, wenn dem nämlich so ist, werde ich mich an den Mieterverein wenden.
Viele Grüsse
danni
Verjährung Nebenkostenabrechnung 2002?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo
Wie ist denn der Abrechnungszeitraum ?
Jeweils vom 1.1. eines Jahres bis zum 31.12. ?
Man kann den Abrechnungszeitraum ja zB auch vom 1.3. eines Jahres bis 28.2. des nächsten Jahres laufen lassen. Hauptsache es sind genau 12 Monate.
³ 556 BGB
(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
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Erstmal danke für die Antworten von euch beiden ;o)
Zu deiner Frage, Coxy:
Er hat jeweils von 01.01.2002 - 31.12.2002 für 2002 und von 01.01.2003 - 30.11.2003 (Auszugsdatum) für 2003 abgerechnet.
Habe für Mittwoch einen Termin beim Mieterverein, ich denke die werden mir da weiterhelfen können und auch lt. Gesil´s Beitrag dürfte er ja nicht "ohne weiteres" die Abrechnung nach über einem Jahr erst stellen.
Vielen Dank nochmal!
danni
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