Hallo,
für den Abrechnungszeitraum 2004, wurde mir Ende 2005 eine Nebenkostenabrechnung zur Verfügung gestellt.
Allerdings waren darin einige Fehler enthalten auf die der Vermieter
aufmerksam gemacht wurde.
Bis heute ist keine korrigierte Abrechnung eingetroffen.
Ist die zum Jahreswechsel 2005 ablaufende Frist gültig, oder hat der Vermieter weiterhin Anspruch auf die Begleichung der Rechnung?
Vielen Dank
Verjährung Nebenkostenabrechnung - hat Vermieter weiterhin Anspruch auf Begleichung der Rechnung?
3. Februar 2006
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Frage vom 3. Februar 2006 | 17:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Nebenkostenabrechnung - hat Vermieter weiterhin Anspruch auf Begleichung der Rechnung?
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#1
Antwort vom 3. Februar 2006 | 18:10
Von
Status: Unbeschreiblich (46669 Beiträge, 16549x hilfreich)
Das kommt darauf an, um welche Art von Fehlern es sich gehandelt hat.
Wenn die Abrechnung formal korrekt war, aber rechnerische Fehler enthalten hat, dann ist die Frist noch nicht abgelaufen.
#2
Antwort vom 4. Februar 2006 | 13:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
in der abrechnung waren reparaturkosten und falsche abrechnungsdaten, wasser gas enthalten.der zu fordernde Betrag hat sich ca. halbiert.
wann läuft die Frist ab?
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