Verjährung Nebenkostenabrechnung - hat Vermieter weiterhin Anspruch auf Begleichung der Rechnung?

3. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
goofy112
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Nebenkostenabrechnung - hat Vermieter weiterhin Anspruch auf Begleichung der Rechnung?

Hallo,

für den Abrechnungszeitraum 2004, wurde mir Ende 2005 eine Nebenkostenabrechnung zur Verfügung gestellt.
Allerdings waren darin einige Fehler enthalten auf die der Vermieter aufmerksam gemacht wurde.
Bis heute ist keine korrigierte Abrechnung eingetroffen.
Ist die zum Jahreswechsel 2005 ablaufende Frist gültig, oder hat der Vermieter weiterhin Anspruch auf die Begleichung der Rechnung?

Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das kommt darauf an, um welche Art von Fehlern es sich gehandelt hat.

Wenn die Abrechnung formal korrekt war, aber rechnerische Fehler enthalten hat, dann ist die Frist noch nicht abgelaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
goofy112
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

in der abrechnung waren reparaturkosten und falsche abrechnungsdaten, wasser gas enthalten.der zu fordernde Betrag hat sich ca. halbiert.
wann läuft die Frist ab?

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