Wir haben folgendes Problem:
Wir wohnen in einem Haus zur Miete. Nun möchte unsere Vermieterin das Haus verkaufen. Wir können es leider nicht kaufen, würden aber gerne hier wohnen bleiben. Dazu kommt, dass wir in 7 Wochen ein Baby erwarten.
Deshalb jetzt unsere Fragen:
Muss ich im Wochenbett nach der Geburt Hausbesichtigungen zulassen?
Haben wir vielleicht besonderen Kündigungsschutz (es wird ja wahrscheinlich auf Eigenbedarf durch den neuen Käufer hinaus laufen) durch die Schwangerschaft bzw das Neugeborene.
Vielen Dank
-- Editiert von User am 24. September 2024 18:15
Verkauf Miethaus - Schwangerschaft, Eigenbedarf
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



ZitatMuss ich im Wochenbett nach der Geburt Hausbesichtigungen zulassen? :
Nein, wer krank ist muss keine Besichtigungen zulassen. Vorher und nach Genesung schon.
ZitatHaben wir vielleicht besonderen Kündigungsschutz (es wird ja wahrscheinlich auf Eigenbedarf durch den neuen Käufer hinaus laufen) durch die Schwangerschaft bzw das Neugeborene. :
Nein.
ZitatMuss ich im Wochenbett nach der Geburt Hausbesichtigungen zulassen? :
Ich wüsste nicht, wieso die beiden Ereignisse zueinander inkompatibel sein sollten.
ZitatHaben wir vielleicht besonderen Kündigungsschutz (es wird ja wahrscheinlich auf Eigenbedarf durch den neuen Käufer hinaus laufen) durch die Schwangerschaft bzw das Neugeborene. :
Da wäre mir keiner bekannt.
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ZitatNein, wer krank ist muss keine Besichtigungen zulassen. Vorher und nach Genesung schon. :
Seit wann ist man krank, wenn man schwanger ist oder ein Baby bekommen hat?
ZitatSeit wann ist man krank, wenn man schwanger ist oder ein Baby bekommen hat? :
Wieviel Kinder hast du schon bekommen?
ZitatSeit wann ist man krank, wenn man schwanger ist oder ein Baby bekommen hat? :
Das kann passieren, z.B. durch Infektionen.
Nur ist weder "schwanger" noch "Wochenbett" eine Krankheit, auch wenn das immer noch viele (sogar Frauen) glauben.
Zitatwer krank ist muss keine Besichtigungen zulassen. :
Das fehlt es mir dann doch an einer validen Rechtsgrundlage.
Warum soll z.B. ein eingewachsener Zehennagel oder Zahnschmerz eine Besichtigung verhindern?
ZitatDas fehlt es mir dann doch an einer validen Rechtsgrundlage. :
Und mir fehlt es an der validen Rechtsgrundlage trotz Krankheit Besichtigungen zulassen zu müssen.
ZitatWarum soll z.B. ein eingewachsener Zehennagel oder Zahnschmerz eine Besichtigung verhindern? :
Seit wann ist ein eingewachsener Zehnagel oder Zahnweh eine Krankheit? WIr definieren das definitiv unterschiedlich.
Aber mal zurück zum Thema, "man" hat ja offensichtlich die Immobilie nicht alleine gemietet, sondern eine(n) Partner(in) an der Seite. Diese(r) ist ja wohl weder schwanger, noch im Wochenbett und kann die Termine dann zulassen und begleiten. (hatte ich zuerst nicht dran gedacht)
ZitatSeit wann ist ein eingewachsener Zehnagel oder Zahnweh eine Krankheit? WIr definieren das definitiv unterschiedlich. :
Ja, in der Tat - das kann schon mal passieren.
ZitatMuss ich im Wochenbett nach der Geburt Hausbesichtigungen zulassen? :
Das würde ich doch mal mit einem ganz klaren Jein beantworten. Oder: kommt darauf an. Allein der Umstand, dass Du im Wochenbett bist (6-8 Wochen), rechtfertigt bestimmt nicht, dass ihr in der Zeit keinerlei Besichtigungen zulassen müsst. Aber vielleicht so bis zu 7 Tage nach der Geburt sollte euch rechtlich keine Probleme verursachen und es dürfte dem Vermieter auch enorm schwer fallen, bei 1 Woche, in der keine Besichtigungen möglich sind, irgendwie sinnvoll zu begründen, dass ein möglicher Verkauf genau deswegen nicht zustande kam. Wenn es bei der Geburt Komplikationen gibt, kann die Zeit, in der ihr Besichtigungen ablehnen könnt, ggf. auch etwas länger sein.
ZitatHaben wir vielleicht besonderen Kündigungsschutz (es wird ja wahrscheinlich auf Eigenbedarf durch den neuen Käufer hinaus laufen) durch die Schwangerschaft bzw das Neugeborene. :
Einen besonderen Kündigungsschutz genießt man weder als Schwangere noch mit einem Neugeborenen. Was allerdings möglich ist, ist, dass eine fortgeschrittene Schwangerschaft oder ein sehr frisch Neugeborenes zu einer längeren Ziehfrist führen kann, die einem ein Gericht im Streitfall wegen eines Härtefalls zugestehen könnte. Aber ein Selbstläufer ist das auch nicht.
Ich sehe nur nicht, wie das in eurem Fall überhaupt eine Rolle spielen sollte. Wenn ihr schon in 7 Wochen euer Baby bekommt, und der Vermieter jetzt erst das Haus verkaufen will und Besichtigungen macht, dann ist das Haus folglich noch gar nicht verkauft. Das dauert in aller Regel, selbst wenn es schnell geht, schon ein paar Wochen, eher Monate, bis der Kaufvertrag geschlossen wurde. Und dann kann der neue Eigentümer immer noch nicht kündigen, auch nicht auf Eigenbedarf. Das kann er erst, wenn er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, was nach Abschluss des Kaufvertrags, abhängig vom Wohnort, auch nochmal gut und gerne ein paar Monate dauern kann (Berlin durchaus auch mal ein knappes Jahr). Und dann kommt noch die Kündigungsfrist. Es ist also mehr als unrealistisch davon auszugehen, dass ihr innerhalb der nächsten 6-9 Monate schon ausziehen müsst. Und dann ist das Baby bereits etliche Monate alt, Du definitiv aus dem Wochenbett raus und da gibt es dann auch keinen Hauch eines Härtefalls mehr zu sehen.
Dass da jetzt in den nächsten Wochen was gravierendes geschehen sollte, halte ich auch für sehr unwahrscheinlich. Noch ein Hinweis: auch Schwangere dürfen durchaus bis zur Geburt arbeiten, müssen also nicht 6 Wochen vor der Geburt aus dem Job aussteigen, können es aber. Bleiben die 8 Wochen nach der Geburt; da wir es insoweit aber nicht mit eine Krankheit zu tun haben, die es für den Mieter unmöglich macht, eine Besichtigung zuzulassen, bzw. zu ertragen, sehe ich da auch wenig Ansprüche. Und, normalerweise kommt da ja dann auch nicht täglich ein Interessent. Wenn überhaupt, dann dürfte es doch maximal 2-3 Termine geben und das wars.
Wie wärs denn mit einer praktischen Lösung: Vermieter ganz altmodisch per Brief bitten, die ersten 8 Wochen Haustermine nach Möglichkeit zu vermeiden, oder auf das erforderliche Minimum zu reduzieren.
Noch eine Idee: wenn klar ist, was da in Zukunft geschehen wird, vielleicht kann man ja selbst die Initiative ergreifen, sich jetzt was neues suchen, mit dem jetzigen Vermieter eine finanzielle Entschädigung vereinbaren, denn leere Häuser verkaufen sich nun mal besser als belegte.
wirdwerden
-- Editiert von User am 25. September 2024 08:37
Nein. Da die jetzige Vermieterin ihre Kaufinteressenten aber sowieso nicht ohne Rücksprache mit euch und entspr. Terminvereinbarungen zu euch schicken wird, wäre meine 1.Idee:ZitatMuss ich im Wochenbett nach der Geburt Hausbesichtigungen zulassen? :
Ich teile der Vermieterin sachlich und schriftlich und vorsorglich mit, dass in der Zeit vom--bis keine Termine zu Hausbesichtigungen zu vergeben sind.
Nein.ZitatHaben wir vielleicht besonderen Kündigungsschutz :
ZitatNein. :
Und die Rechtsgrundlage dafür wäre welche genau?
ZitatUnd die Rechtsgrundlage dafür wäre welche genau? :
Schon mal ein Kind geboren? Je nach Verlauf, und nein es ist nicht für jede Frau toll und super und nicht jede hüpft gleich wieder in ihre Sportschuhe und läuft nen Marathon, oder geht aufs Dach um dieses zu decken, auch bei den Maurerinnen dürfte sich die eine oder andere befinden, die nicht 2 Std nach der Geburt direkt wieder nen Haus hochzieht, wie die Männer hier meinen festtellen zu müssen. Den Richter wil ich sehen, der das nicht erkennen kann. Mach nen Haken an die Rechtsgrundlage.
Aber es werden doch sowieso VORER Termine ausgemacht, da kann man doch alles besprechen.
@Solan196
Etwas über das Ziel hinaus ist auch daneben, wobei hier das "etwas" schon fraglich ist.
Es fängt doch schon mal grundsätzlich damit an, dass "Wochenbett" keine Krankheit ist und letztendlich nur einen Zeitraum von 6-8 Wochen definiert, in dem sich der Körper der Frau von der Schwangerschaft und Geburt erholt und seinen Hormonspiegel wieder reguliert.
ZitatDen Richter wil ich sehen, der das nicht erkennen kann. Mach nen Haken an die Rechtsgrundlage. :
Da Hausbesichtigungen nach einer Geburt weder unter das Beschäftigungsverbot im Mutterschutz noch unter eine sonstige Regulierung fallen, möchte ich den Richter sehen, der irgendein Urteil ohne jegliche Rechtsgrundlage fällen würde.
Wir gehen wohl über den Punkt überein, dass in der Zeit des Frühwochenbetts (ersten 10 Tage) eine solche Störung unverhältnismäßig und mitunter auch gefährlich für das Neugeborene sein kann, dass aber auf die gesamte Zeit des Wochenbetts anwenden zu wollen ist ebenso unverhältnismäßig.
Solan, da muss niemand in Sportschuhe hüpfen, so groß wird das Haus ja nicht sein. Da muss jemand in der Lage sein, drei Schritte zur Eingangstür zu gehen und diese zu öffnen. Wenn nicht einmal das möglich ist, dann liegt man ohnehin noch im Krankenhaus. Und zwar noch länger. Denn dann kann man ja auch sein Kind nicht versorgen.
wirdwerden
Es wurde doch nach besonderem Kündigungsschutz gefragt. Da ist die Sportlichkeit einer jungen Mutter völlig irrelevant.ZitatMach nen Haken an die Rechtsgrundlage. :
Ich bleibe bei NEIN.
Außerdem ist noch weit und breit weder ein Käufer noch ein *Kündiger* zu erkennen, noch nichtmal hinterm Horizont.
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