Verkauf der Mietwohnung - Auszug

26. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Isabell2016
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf der Mietwohnung - Auszug

Hallo allerseits,

also ich bin neu hier und habe eine dringende Frage.
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich bin derzeit Mieter einer Wohnung die Ende September verkauft wurde.
Die neue Eigentümerin möchte laut eigener Aussage, dann selbst einziehen.
Somit muss ich demnächst ausziehen.
Fleißig war ich nun schon auf Wohnungssuche und habe nun endlich etwas gefunden.
Ich könnte zum 1.3. umziehen.

Und jetzt mein Problem:
Die Wohnung wurde mit einem Notartermin Ende September verkauft.
Seit dem habe ich von der neuen Eigentümerin nichts gehört. Ich zahle meine
Miete immer noch an den alten Eigentümer. Wenn ich nun mit einer eigentlichen
Kündigungsfrist von 6 Monaten (ich wohne 7 Jahre in der jetzigen Wohnung)
zum 1.3. ausziehen will, mit wem muss ich sprechen? Wer kann und darf meiner
Kündigung zustimmen?
Ich möchte die Wohnung die ich nun haben könnte wirklich gerne beziehen
und vorzeitig ausziehen.
Wie sieht das nun rechtlich aus?

vielen Dnak für Eure mögliche Hilfe

Fragen zur Miete?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Isabell2016):
Wie sieht das nun rechtlich aus?

Solange es keinen offiziell nachgewiesenen Wechsel des Eigentümers gibt, ist der alte Vermieter zuständig.



Zitat (von Isabell2016):
Somit muss ich demnächst ausziehen.

Eigentlich müsste der neue Vermieter erst mal mit einer Eigenbedarfskündigung kommen.



Zitat (von Isabell2016):
Wenn ich nun mit einer eigentlichen Kündigungsfrist von 6 Monaten (ich wohne 7 Jahre in der jetzigen Wohnung)

Wo kommen die 6 Monate her?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Isabell2016
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zurück,

Vielen Dank erstmal für Deine Antwort.
6 Monate bei 7 Jahren die ich bereits dort wohne.

Meinst Du wenn ich nun mit dem alten Eigentümer die Kündigung meinerseits und den Auszugstermin bespreche, wäre dies ok und die neue Eigentümerin könnte dagegen nichts unternehmen?

Wem gehört die Wohnung denn zur Zeit?
Wenn der Notartermin schon war?
Kann es sein das die Neue noch nicht im Grundbuch steht und somit noch nicht handlungsfähig ist und der alte Eigentümer rechtlich noch zuständig?

Danke Euch

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Isabell2016):
6 Monate bei 7 Jahren die ich bereits dort wohne.

Das beantwortet die Frage nicht ...



Zitat (von Isabell2016):
Meinst Du wenn ich nun mit dem alten Eigentümer die Kündigung meinerseits und den Auszugstermin bespreche,

Was will man denn da groß besprechen? Entweder man kündigt oder nicht.



Zitat (von Isabell2016):
Kann es sein das die Neue noch nicht im Grundbuch steht und somit noch nicht handlungsfähig ist und der alte Eigentümer rechtlich noch zuständig?

Ja, kann sein.
Solange der Mieter keinen Nachweis über den Wechsel vorliegen hat, ist der derzeitige Vermieter der Ansprchpartner.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Isabell2016):
Die Wohnung wurde mit einem Notartermin Ende September verkauft.
Seit dem habe ich von der neuen Eigentümerin nichts gehört. Ich zahle meine
Miete immer noch an den alten Eigentümer.


Dann ist der "alte" Eigentümer immer noch dein Vermieter.

Zitat (von Isabell2016):
Wenn ich nun mit einer eigentlichen
Kündigungsfrist von 6 Monaten (ich wohne 7 Jahre in der jetzigen Wohnung)
zum 1.3. ausziehen (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) will, mit wem muss ich sprechen?


Wie kommst Du auf 6 Monate Kündigungsfrist? Für Mieter, egal wie lange die Wohndauer ist, 3 Monate. Du kannst, noch bis 3.12.16, zum 28.2.17 kündigen.

Und das in Schriftform bei dem Vermieter der als solcher in deinem Mietvertrag steht.

Denn dir liegt, so verstehe ich das, keine offizielle Mitteilung über einen Eigentümerwechsel vor.

Zitat (von Isabell2016):
Kann es sein das die Neue noch nicht im Grundbuch steht und somit noch nicht handlungsfähig ist und der alte Eigentümer rechtlich noch zuständig?


Das kann durchaus möglich sein. Zwischen notariellem Kaufvertrag und Grundbuchänderung können u. U. mehrere Monate vergehen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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