Seit ca. 2 Jahren wohnen wir in einer Mietwohnung, die (teilweise) ohne Bodenbelag und Küche vermietet wurde. Wir haben für Bodenbelag und Küche einiges investiert und auch sonst noch ein bißchen Geld reingesteckt.
Unsere Vermieterin möchte die Wohnung jetzt verkaufen und höchstwahrscheinlich wird der neue Käufer einziehen wollen.
Angeblich gibt es Regelungen, dass wir ein Anrecht darauf haben, unser notwendigen Investitionen selbst zu "verwohnen" oder entsprechend entschädigt werden müssten, d.h. eine einfache Kündigung wg. Eigenbedarfs wäre ohne Ausgleichszahlungen nicht möglich.
Weiß jemand genaueres ?
Vielen Dank schon mal.
Verkauf der Mietwohnung
29. November 2007
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Frage vom 29. November 2007 | 11:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf der Mietwohnung
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#1
Antwort vom 29. November 2007 | 11:36
Von
Status: Praktikant (838 Beiträge, 335x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 29. November 2007 | 11:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Es soll gesetzliche Regelungen hierfür geben, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat, seine Investitionen selbst zu "verwohnen". Bei Eigenbedarf stehen dann halt zwei Interessen gegeneinander, so dass ein Ausgleich gefunden werden muss.
So zumindestens die Information von einem (nicht unserem) Vermieter.
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#3
Antwort vom 29. November 2007 | 11:49
Von
Status: Praktikant (838 Beiträge, 335x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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