Verkauf einer Mietwohnung

7. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
kleinlaub
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)
Verkauf einer Mietwohnung

Hallo,

eine befreundete Familie zog im Oktober 2007 in ein Mehrfamilienhaus.
Dieses Haus wurde vom Bauherr in Eigentumswohnungen aufgeteilt.
6 Wohnungen wurden verkauft, 3 Wohnungen wurden vermietet.
Beim Abschluss des Mietvertrags wurde mitgeteilt, das die Wohnung aus steuerlichen Gründen nicht verkauft, sondern vermietet werden soll.
Über eine Verkaufsabsicht wurde nicht gesprochen, allerdings auch nicht nachgefragt.
Seit einigen Wochen gehen Gerüchte um, dass der Bauherr nun doch die vermieteten Wohnungen verkaufen will. Eine persönliche Ansprache erfolgte jedoch nicht.
Gestern standen ohne Vorwarnung potentielle Käufer zwecks Wohnungsbesichtigung vor der Tür.

Nun zu den Fragen:

Innerhalb welcher Zeit ist man verpflichtet, aus einer verkauften Wohnung auszuziehen?

Bei Einzug entstanden hohe Kosten (Umzugskosten, Renovierungskosten)Hat man Anspruch auf Erstattung dieser Kosten?

Kann man vom Vermieter verlangen, dass er mit dem Mieter perönlich Terminabsprachen zur Wohnungsbesichtigung vornimmt?

Welche Frist muss der Vermieter mir gewähren, um die Wohnungsbesichtigung zu dulden?

Ich hoffe mir kann jemand helfen und bedanke mich im Voraus

Tschüß
kleinlaub

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn irgendwelche Fremden unangemeldet vor der Tür stehen zwecks Besichtigung: Einfach Tür zu machen. Die haben da nix verloren.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Bei Umwandlung einer Mietwohnung in eine WEG gilt zunächst eine Kündigungssperre von mind. 3 Jahren bei eventuellem Eigenbedarf des Käufers.

Ja nach Stadt kann diese Sperre bis auf 10 Jahre mittels einer Satzung verlängert werden. Und - dies ist für einen potentiellen Eigennutzer total kontraproduktiv. Ergo der Kaufwunsch lässt schlagartig nach !!!

Erkundigen Sie sich bei der Stadt !

MFG

-- Editiert von barni gröllheimer am 07.08.2008 19:42:34

-- Editiert von barni gröllheimer am 07.08.2008 19:45:42

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