Guten Morgen,
kann ein Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist (nach Einigung/Zustimmung der Kündigung) nur bei rechtshängigen Angelegenheiten bei Gericht gestellt werden?
Unsere Mietsache ist noch nicht bei Gericht, wir können aber nicht fristgerecht ausziehen und wollen nun Fristverlängerung beim Vermieter (Verwalter) beantragen.
Danke
Diriana
Verlängerung der Räumungsfrist - Mietwohnung
Fragen zur Miete?
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Nur um sicher zu gehen:
Ihr habt gekündigt, die Kündigung wurde auch vom Vermieter zum gekündigten Termin bestätigt, Dummerweise könnt Ihr nun nicht den Termin einhalten und wollt nun länger in der Wohnung verbleiben?
Wenn das so ist, solltet Ihr schnellstens das Gespräch mit Ihm suchen, denn das Recht steht voll und ganz auf Seiten des Vermieters.
Hallo Diriana,
ich hatte aus Vermietersicht vor wenigen Wochen genau den selben Fall: Nachdem meine Mieter (Familie mit 3 Kindern) merkten, dass sie zum Mietende nicht ausziehen können, da ihre neue Eigentumswohnung noch nicht bezugsfertig sei, haben sie um eine 3-Monatige Räumungsfrist gebeten. Mein Anwalt hat mir daraufhin geraten, diese Frist zu bewilligen. Eine Räumungsklage sei auf keinen Fall schneller und da der Mieter seinen Willen zum Auszug schriftlich bekundet hat, müsste ich auch die Kosten der Klage zu diesem Zeitpunkt tragen.
Gruss, JoKu
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Hallo,
danke für Deine schnelle Antwort.
Nein, der Vermieter hat gekündigt (ohne in der Kündigung auf Form und Frist eines möglichen Widerspruchs hinzuweisen), wir haben uns dann auf fristgerechten Auszug geeinigt.
Nun finden wir keine Wohnung, wollen Räumungsfrist verlängern bzw. der Kündigung vorsorglich widersprechen, trotzdem angemessen das Mietverhältnis beenden.
Rechtlich ist das so wohl in Ordnung, weil wir einer drohenden Wohnungslosigkeit vorbeugen müssen. Die Frage ist nur, obs die Verlängerung nur nach der ZPO gibt oder auch außergerichtlich.
Gruß
Diriana
Hallo Diriana,
also bei mir lief das bisher alles aussergerichtlich. Die Bitte um Gewährung einer Räumungsfrist hatte ich direkt vom Anwalt meines Mieters ca. 2 Wochen vor Ende der Mietzeit bekommen.
Gruss, JoKu
Hallo,
danke!
Dann machen wir das so ;-)
Gruß
Diriana
Hallo Diriana,
ich wünsche Dir viel Erfolg.
Um das ganze noch ein wenig rechtlich zu unterfüttern, habe ich noch zwei Links gefunden. Das ganze läuft unter "Anerkenntnis" und deckt sich mit dem, was mir mein Anwalt empfohlen hat:
http://www.onlinerecht24.de/zpo/307ZPO.html
http://www.rechtslexikon-online.de/Anerkenntnis.html
Gruss, JoKu
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