Vermieter ändert Vertrag nicht

26. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mickie1977
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter ändert Vertrag nicht

Hallo, ich bin 2002 mit meiner Freundin zusammen in eine Wohnung gezogen. Wir stehen beide im Mietvertrag als gleichberechtigte mieter, nun will sie ausziehen und ich bleibe hier wohnen.
Zum Zwecke der Vertragsänderung sollten wir eine schriftliche Teilkündigung an den Vermieter senden, was wir auch getan haben.
Nun will der Vermieter von mir einen Gehaltsnachweis und eine positive Schufaauskunft - Gehaltsnachweis hab ich und die Miete kann ich auch bezahlen, aber da ich Insolvent bin sieht meine Schufa nicht positiv aus - was nun?? Darf der Vermieter das überhaupt von mir verlangen, ich wohne doch nun auch schon sechs Jahre in der Wohnung. Kann er mir die Wohnung kündigen?Hilfe

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"Gruss Mickie1977"

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2069x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 177x hilfreich)

Ggf. käme noch eine Bürgschaft durch eine solvente dritte Person in Frage?

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#3
 Von 
Mickie1977
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich danke euch für eure Antworten - ich habe keinen solventen Bürgen, meine Freundin würde aber für mich bürgen - wenn sie denn dafür aus dem Mietvertrag entlassen wird.
Sollte dies nicht der Fall sein -welcher Nachteil entsteht hierdurch für sie??


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"Gruss Mickie1977"

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#4
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 433x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Mickie1977
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay - mal sehen was passiert.

Ich danke euch erstmal:)

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"Gruss Mickie1977"

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#6
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 430x hilfreich)

Vielleicht sollte man die beiden einfach mal aufklären:

Beide Hauptmieter haften gesamtschuldnerisch. Solange Deine Freundin also noch im Mietvertrag als Hauptmieterin steht muss sie im Zweifelsfall für die Gesamtmiete inklusive Nebenkosten etc. haften, egal ob sie dort wohnt oder nicht. Die Gesamtkosten, nicht die Hälfte oder so.

Kündigen könnt Ihr den Vertrag nur gemeinsam, um eine gültige Kündigung zu erwirken. Der VM muss aber nicht mit dem, der dort weiterhin wohnen möchte, einen neuen Vertrag abschließen.
Er muss aber auch niemanden aus dem Vertrag entlassen.
Derjenige, der die Wohnung aufgeben möchte kann aber im Zweifelsfall den anderen auf Zustimmung zur Kündigung verklagen, um aus dem Vertrag rauszukommen. Meines Wissens wiegen die Interessen desjenigen, der den Vertrag kündigen möchte, schwerer bei der Abwägung vor Gericht.


-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#7
 Von 
Mickie1977
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sue Cologne,
der Vermieter selber hat uns angewiesen nur eine Teilkündigung auszusprechen, das Problem hat sich aber gelöst, da meine Freundin einverstanden damit ist im Mietvertrag stehen zu bleiben - sie macht sich über die Kosten keine Sorgen, weil sie weiß, daß ich die Gesamtkosten trage und sie keinen Nachteil hieraus hat. Sollte ich hier ausziehen werden wir nochmal gemeinsam die Wohnung kündigen.

Ich danke euch für eure Hilfe
Gruss Mickie1977

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#8
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 201x hilfreich)

Ob sie nun Bürge ist oder noch mit im Vertrag steht, kommt für sie auf dasselbe raus wenn du Mist baust-sie ist ihre Kohle los

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#9
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 333x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 234x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-2035
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 76x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 234x hilfreich)

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#13
 Von 
guest123-2035
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 76x hilfreich)

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