Vermieter Abmahnung widersprechen?

24. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.08.2017 00:15:44
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter Abmahnung widersprechen?

Ich habe hier einen Nachbarschaftsstreit. Nachbar verhält sich regelmäßig etwas lauter. Da ich wegen einer fehlenden Nebenkostengutschrift die Vorauszahlungen in Höhe knapp unter 2 Kaltmieten zurückgehalten hatte, habe ich mich nicht getraut, wegen der Ruhestörungen des Nachbars die Miete zu mindern.

Ich beschwerte mich regelmäßig bei dem Nachbar. Vor ca. 6-7 Monaten hatte ich es dem Nachbar auch öfters ins Treppenhaus gerufen, jedoch ohne Beleidigungen oder Schimpfworte.

Da das nichts brachte, beschwerte ich mich die letzten Monate nur noch durch an der Tür klingeln oder an der Decke zurückklopfen.

Bis zu dem besagten Tag:
Dort kam der Nachbar heruntergeeilt und versuchte die Tür einzutreten. Ich rief die Polizei. Nachbar bricht den Versuch ab. Polizei sagte, daß sie mir das nächste Mal eine Anzeige schreiben müßten, wenn ich nochmal beim Versuch, die Tür einzutreten, die Polizei rufen würde, weil sich die mechanische Beschädigung an der Tür noch nicht nachweisen läßt. Beamten wollten Ihre Namen nicht sagen und sind danach wieder gegangen.

2 Wochen später erhalte ich eine Abmahnung auf den besagten Tag datiert. Ich hätte angeblich an dem Tag und am Tag davor zu später Nachtstunde ins Treppenhaus gebrüllt und im Treppenhaus randaliert, und den Nachbar mit Schimpfworten beleidigt.

Lohnt es sich, der Abmahnung zu widersprechen, oder muß ich damit rechnen, daß ich ansonsten neue Abmahnungen erhalte, weil ich vor ca. 6-7 Monaten versucht hatte, mich durch rufen über den Nachbar im Treppenhaus zu beschweren? Kennt jemand die Frist, wieviel Zeit maximal verstrichen sein darf, bis der Vemieter nach dem Ereignis spätestens noch eine Abmahnung schicken darf?



-- Editier von Concon12 am 24.08.2017 21:13

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14 Antworten
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#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4961 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Concon12):
Lohnt es sich, der Abmahnung zu widersprechen,

Was sollte ein Widerspruch bringen, der Nachbar hat sich schon beschwert und wird wohl dazu stehen, unter Umständen hat der Nachbar noch Zeugen.
Zitat (von Concon12):
Da das nichts brachte, beschwerte ich mich die letzten Monate nur noch durch an der Tür klingeln oder an der Decke zurückklopfen.

So was könnte unter Störung des Hausfrieden laufen und nach der einen Abmahnung eine Kündigung nach sich ziehen.
Man sollte sich auf Dauer vielleicht daran gewöhnen das eine Hausgemeinschaft miteinander lebt, auch wenn es mal lauter zugeht, und man sich nicht an der Decke zu schaffen machen sollte, die könnte Schaden nehmen und ist Eigentum des Vermieters.

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#2
 Von 
guest-12326.08.2017 00:15:44
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein er hat sich nicht beschwert, es war eine Falschaussage. Wären Falschaussagen nicht vor Gericht strafbar? Das was er macht, ist definitiv Ruhestörung und Störung der Nachruhe.
Der Nachbar könnte aber meine gemachten Ausrufe vor 6-7 Monaten aufgenommen haben und vor dem Vermieter abgespielt und als aktuell ausgegeben haben.
Schade daß du meine Frage nicht beantwortet hast.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3193x hilfreich)

Zitat (von Concon12):
Schade daß du meine Frage nicht beantwortet hast.


Die Frage wurde beantwortet, nur nicht so, wie Sie es gerne lesen würden.

Es wird nicht schaden, wenn Sie dem Vermieter Ihre Sicht der Dinge schildern. Führen Sie ein Lärmprotokoll (dass kann man sich im www downloaden) und zeigen Sie es zu gegebener Zeit Ihrem VM ..., vorher lösen Sie evtl noch die Disharmonie mit dem Vermieter bezüglich des Mieteinbehaltes, dann müssen Sie auch das nächstge Mal keine Angst haben ihn anzurufen/anzuschreiben wenn etwas vorgefallen ist.

Bzg. der Polizei kann ich Ihre Schilderung so nicht glauben, aber bitte, auch dort können Sie sich beschweren und sich die Namen der Dienst habenden Beamten an jenem Abend mitteilen lassen.

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4961 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Concon12):
Nein er hat sich nicht beschwert, es war eine Falschaussage. Wären Falschaussagen nicht vor Gericht strafbar?

Nö man müsste widerlegen das der Nachbar nicht die Wahrheit gesagt hatte, und natürlich wird die Aussage der Polizisten auch eine Rolle vor Gericht spielen:
Zitat (von Concon12):
Polizei sagte, daß sie mir das nächste Mal eine Anzeige schreiben müßten,

Und da stehen die Karten nicht gerade gut.
Zitat (von Concon12):
Das was er macht, ist definitiv Ruhestörung und Störung der Nachruhe.

Das ist eben eine Sicht von einer Seite.
Jedoch sollte man nicht aus den Augen verlieren, man hat einen Rückstand in der Miete, und der Nachbar zahlt vielleicht alles, nun auf welche Seite tendiert der Vermieter?
Zitat (von Concon12):
Schade daß du meine Frage nicht beantwortet hast.

Welche Frage, man steht mit dem Rücken an der Wand, noch ein anderer Hausbewohner und die Sache ist so gut wie gelaufen, man kann sich eine neue Unterkunft suchen.
Wenn man gegen den Nachbarn was erreichen will, sollte man seine Probleme mit dem Vermieter klären, dann könnte es schon mal einiges besser aussehen.

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#5
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 197x hilfreich)

Zitat (von Concon12):
Wären Falschaussagen nicht vor Gericht strafbar?


Wenn die Falschaussage bewiesen werden kann, ja. Betrifft das Zivilrecht.

Zitat (von Concon12):
Der Nachbar könnte aber meine gemachten Ausrufe vor 6-7 Monaten aufgenommen haben und vor dem Vermieter abgespielt und als aktuell ausgegeben haben.


Müsstest Du davor Angst haben? Soviel mir bekannt sind derartige Aufnahmen bei Gericht nicht verwertbar.

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#6
 Von 
guest-12326.08.2017 00:15:44
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch aber Zeugenaussagen, mit der Begründung, daß zwar jemand laut was gerufen hat, aber der Text nicht in Erinnerung blieb, von vor 6-7 Monaten könnten vielleicht eine Aussagekraft haben.

Ist es denn normalerweise überhaupt notwendig oder sinnvoll, einer Abmahnung zu widersprechen, weil nicht die Tat vor Gericht ehe bewiesen werden muß?
Bzw. wie hoch ist denn die Warscheinlichkeit, daß ich wegen einer älteren "Ruhestörung im Treppenhaus" noch nachträglich abgemahnt werde, weil ich halt eben der 1. Abmahnung widersprochen habe? Gibt es da Fristen, in welchem Zeitraum eine Abmahnung erstellt worden sein muß, und in welchem Zeitraum ich einer Abmahnung widersprochen haben muß?

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3193x hilfreich)

Wieso wollen Sie unbedingt vors Gericht ziehen? Sie zanken doch schon im Treppenhaus mit wenig Erfolg, wollen Sie das wirklich auf der höheren Ebene (höchst wahrscheinlich ebenso erfolglos) fortsetzen?

Sie haben keine Zeuge für die Tritte an der Tür, sie haben keine Zeugen dafür, dass Sie "nett" den Nachbarn aufs Treppenhasu geschrieen haben, Sie haben keine Zeugen für die Ihrer Meinung nach bestehende Lärmbelästigung.

Und nun andersrum: Der Nachbar hat Zeugen, dass Sie ihn vom Treppenhaus aus der Wohnung geschrieen haben, dass Sie von der Polizei vewarnt wurden, dass Sie also Lärm verursachen. Offensichtlich hat der Nachbar auch seine Miete ordentlich gezahlt und sich wegen dieser Vorfälle an den Vermieter gewandt, der Sie abgemahnt hat. Lesen Sie sich mal § 543 BGB durch "nachhaltige Störung des Hausfriedens" ist hier der Zaubertenor. Hinzu kommt, dass Sie - von Ihrer Sicht aus berechtigt - schon mit zwei Kaltmieten im Rückstand sind, da könnte man als Vermieter schon mal auf den Gedanken kommen das Mietverhältnis mit Ihnen zu überdenken.

Ich würde erst einmal die Sache mit der Einbehaltung der Miete klären, sachlich. Wenn nämlich tatsächlich ein Guthaben aus einer NK-Abrechnugn nicht ausgekehrt wude, dann bräuchten SIe auch kein schlechtes Gewissen zu haben wegen des Einbehalts, aber da ist evtl. noch was am gären, das kann man aber von hier aus nicht beurteilen.

Bearbeiten Sie erst einmal Ihre Baustellen, bringen Sie Ihr Verhältnis mit dem VM in Ordnung, führen SIe in der Zwischenhzeit ein Lärmprotokoll und dann kann man immer noch mit dem Vermieter reden.

-- Editiert von AltesHaus am 25.08.2017 19:46

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#8
 Von 
guest-12326.08.2017 00:15:44
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Du hast mir noch nicht beantwortet, ob es nun sinnvoll ist einer Abmahnung zu widersprechen oder nicht und wie es mit den Fristen aussieht.

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#9
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 197x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wieso wollen Sie unbedingt vors Gericht ziehen? Sie zanken doch schon im Treppenhaus mit wenig Erfolg,
Zitat (von AltesHaus):
Hinzu kommt, dass Sie - von Ihrer Sicht aus berechtigt - schon mit zwei Kaltmieten im Rückstand sind, da könnte man als Vermieter schon mal auf den Gedanken kommen das Mietverhältnis mit Ihnen zu überdenken.


Oder fristlos zu kündigen. Schmunzeln kann ich mir nicht verkneifen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3193x hilfreich)

Zitat (von Concon12):
Du hast mir noch nicht beantwortet, ob es nun sinnvoll ist einer Abmahnung zu widersprechen oder nicht und wie es mit den Fristen aussieht.


Doch, Sie weigern sich nur es zu lesen:

#3
Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Concon12):
Schade daß du meine Frage nicht beantwortet hast.


Die Frage wurde beantwortet, nur nicht so, wie Sie es gerne lesen würden.

Es wird nicht schaden, wenn Sie dem Vermieter Ihre Sicht der Dinge schildern..


#1
Zitat (von 0815Frager):
Was sollte ein Widerspruch bringen, der Nachbar hat sich schon beschwert und wird wohl dazu stehen, unter Umständen hat der Nachbar noch Zeugen.




-- Editiert von AltesHaus am 25.08.2017 22:21

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12326.08.2017 00:15:44
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab meinen Account gelöscht, weil man hier wie in allen anderen Foren seit den letzten 5 Jahren nur Idioten-Antworten kriegt.

-- Editiert von Concon12 am 26.08.2017 00:15

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37561 Beiträge, 13798x hilfreich)

Na ja, auf idiotische Fragen kommen halt idiotische Antworten. So was kommt von so was.

wirdwerden

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116312 Beiträge, 39245x hilfreich)

Zitat (von Concon12):
weil man hier wie in allen anderen Foren seit den letzten 5 Jahren nur Idioten-Antworten kriegt.

Wenn das in allen Foren so ist, liegt es wohl kaum an den Foren ... sollte man mal drüber nachdenken ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4961 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von guest-12326.08.2017 00:15:44):
weil man hier wie in allen anderen Foren seit den letzten 5 Jahren nur Idioten-Antworten kriegt.

Und bei solch einem gezeigten Sozialverhalten im Netz, wundert man sich im realen Leben warum man überall aneckt.

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