Vermieter Eigenbedarf, wir finden keine andere Wohnung!

19. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
deafketchup
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter Eigenbedarf, wir finden keine andere Wohnung!

hallo, ich bin gehörlos 3 fache mutter, und bin heute am ende,...
erzähle ich hier erstmal was was mir passiert war, bitte beachtet sie auf, das ich gehörlos bin und schreib ich ja nicht 100% prefekte deutsch,

also anfang dezember 2008 war vermieter uns gekündigt aus dem gründe " anderweitige mieter" (vermieters tochter) wird im märz 2009 ziehen, heisst e das wir ende februar 2009 ausziehen mussen.

wir bemühen uns sehr um wohnungen suchen und anrufen, leider viel absagen und wohnung vergeben und 7 wohnungen besichtigen und absagen worden,...

anfang februar bekommen wir endlich wohnung und der sagt (vor 3wochen) das wir gute chance in 75% bekommen und vor 1 wochen sagt er 100% bekommen wir wohnung da wir uns sehr gefreut und warten immernoch auf vertrag und schlüssel.

heute anruf bekommen das wir nicht die wohnung bekommen, waren wir betroffen,entäuscht,(wegen mein mann insolvenz hat)(insovenz soll bis zum ende des jahr 2011) das es diesmal wieder nicht klappt, stellt sie mal vor noch 8 tagen muessen wir ausziehen.

hab schnell an vermieter anrufen das wir hier etwa länger bleiben können, und antwort er das nicht geht und wegen anfang märz wlltet er hier umbauen werden und sollen wir so schnell wie möglich wohnung suchen und finden

bin amende und hab kein andere lösung finden, meine 3 kindern sid unter 5 jahre alt


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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Wäre möglich, daß es doch mit der Insolvenz des Mannes zusammenhängt.
Wer bezahlt die Miete, wenn eine Insolvenz vorliegt?

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#2
 Von 
deafketchup
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

miete zahlt er aber pünktlich und regelmässig.

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#3
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
deafketchup
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja hat der vermieter ne schrifliche und einchreibung an uns gekündigt.
wir wohnen hier schon über 3 jahre.

da steht geschrieben von vermieter:

da ich ihre wohnung anderweitig verwenden möchte, kündige ich hiermit diese wohnung zum 1. märz.2009

bitte um pünktlichen auszug, da die whnung ab 1.marz.2009 anderweitig vermietet ist.

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#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Wenn das wirklich so da drin steht, dann habt ihr euch den Stress umsonst gemacht. Die Kündigung ist so komplett unwirksam. Da steht noch nichtmal was von Eigenbedarf drin, geschweige denn eine vernünftige Begründung. Also wieder durchatmen.

"" Da ich Ihre Wohnung anderweitig verwenden möchte.........""" Wie dreist ist das denn?

-- Editiert von kathi2008 am 19.02.2009 21:49

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#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

An die Küdigung eines VM sind sehr hohe Anforderungen gestellt. Aber diese Kündigung erfüllt nicht einmal die Mindestanforderung.

Folgendes Vorgehen wäre ratsam. 1. Dem VM nicht sagen, dass die Kündigung unwirksam ist. Dazu seid ihr nicht verpflichtet.

2. Auf keinen Fall vom VM zu irgendeiner Unterschrift, oder Zugeständnissen drängen lassen.

3 Sobald ein Schreiben vom Gericht kommt, müsst Ihr reagieren. Auf Schreiben des Anwaltes würde ich noch nicht reagieren. Auf das Gerichtsschreiben müsst Ihr binnen einer euch gesetzten Frist antworten. Bitte möglichst so antworten, dass nur noch ein oder zwei Tage der Frist verbleiben. Auf diese Art gewinnt Ihr undendlich viel Zeit.

Der VM wird irgendwann merken, dass die Kündigung unwirksam ist, und dann kommt sicherlich eine gültige Kündigung. Um so später diese kommt, um so besser.

Also, Kopf hoch, und weiter nach ner Bleibe suchen.

gruß
avalon 2006

-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@deafketchup

meine vorredener haben es schon gesagt: so eine kündigung ist das papier nicht wert auf dem sie steht.

ihr solltet zum amtsgericht gehen und einen beratungshilfeschein beantragen. dafür nehmt ihr unterlagen über einkommen und ausgaben, kontoauszüge der letzten 3 monate und personalausweis mit.

damit dann zu einem FACHanwalt für mietrecht. ich schätze, dass ein vermieter, der so versucht seine mieter rauszubewegen weitere repressalien auffahren wird. dagegen solltet ihr euch wappnen indem ihr euch über eure rechte informiert!

solltest du bedenken haben, wie du mit einem anwalt kommunizieren kannst, wegen deiner gehörlosigkeit, so wende dich bitte in deiner region an das sozialamt.
dort stellst du einen antrag auf kostenübernahme eines gebärdensprachendolmetschers
seit januar 08 muss das sozialamt dafür zahlen

http://www.bag-selbsthilfe.de/news/422/kostenuebernahme-fuer-gebaerdendolmetscher/

vermittlung von gebärdendolmetschern guckst du hier

http://www.spaetertaubt.de/dolmetscher.htm




sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

-- Editiert von Sunbee1 am 20.02.2009 07:22

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#9
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
deafketchup
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

gehörlos gibt ja beim telefonieren benutzen also TESS


http://www.tess-relay-dienste.de/


schau mal nach, bitte, da kann man "Telefonvermittlungsdienst Tess",
da ich öfters benutzen, als fax, und wenn ich an jemand fax schicken und sagt man immer hab nicht erhalten, wie gemein und absichtig
nee, benutze ich lieber tess damit ich direkt persönlich anrufen können

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
deafketchup
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

http://www.portel.de/nc/nachricht/artikel/21372-bundesnetzagentur-regelt-barrierefreie-telefonie-fuer-gehoerlose-und-hoergeschaedigte-menschen/12/

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
deafketchup
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hab von anfang geschrieben das ich gehörlos bin und schreibe ich nich 1000% prefekte deutsch bin, hab eigene muttersprache ins gebärdenspräche!!!

@scalar2 was du nicht richige verstanden hast??

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#14
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@deafketchup

du musst dich hier nicht rechtfertigen.
es gibt ne menge dummer leute, die glauben, dass gehörlose nicht telefonieren (oder andere auditive sachen) können. solche leute glauben auch die erde ist eine scheibe ;)

@scalar

bei der gebärdensprache gibt es leider keine übersetzung eins zu eins.

richtig schwierig wird es für einen gehörlosen, wenn deutsch nicht die muttersprache ist.
es gibt (noch) keine einigung zu den verschiedenen gebärdensprachen. wenn also einer, sagen wir mal in frankreich gebärdet, dann kann man das zwar ins französische übersetzen, aber von da nicht in deutsche gebärdensprache.



sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

-- Editiert von Sunbee1 am 20.02.2009 17:33

-- Editiert von Sunbee1 am 20.02.2009 17:37

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#15
 Von 
deafketchup
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@sunbee,

ja stimmt wenn ich auf frankreich od usa od england od afrika fahren wäre, da kann ich sie beim gebärdensprache verstehen :)
beim hörende muss ja sprache eher lernen oder nur english sprechen!!oder?!

danke das du mir infomierst

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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