Vermieter: Erklaerung ueber "keine Loecher im Bad"

5. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
axs
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter: Erklaerung ueber "keine Loecher im Bad"

Hallo!

Zwar habe ich kein Problem damit, aber es interessiert mich doch, wie rechtens eine solche Forderung ist: mein Vermieter hat mir eine Erklaerung zur Unterschrift vorgelegt, nach der ich mich verpflichte, keine Loecher im frisch renovierten Badezimmer in die Waende zu bohren.

Darf er das? Muss ich sie unterschreiben? Auf welche Gesetze kann er bzw. kann ich mich berufen?

Ich brauche keine Loecher im Bad, aber ich will mich auch nicht unnoetig verpflichten.

Danke fuer euren Rat!




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8092x hilfreich)

In die Wände oder in die Kacheln?
Wenn Sie dem Vermieter eine Erklärung unterschreiben, dass Sie keine Löcher bohren, dann ist das m.E. rechtlich zulässig. Scheint ja eine sogenannte Individualvereinbarung zu sein. Da gelten andere Regeln als für Mietverträge grundsätzlich.

Grundsätzlich gehört zur Nutzung eines Bades auch das Anbohren der Wände und auch Kacheln.

Sie müssen diese Erklärung nicht unterschreiben. Erst recht nicht, wenn der Mietvertrag schon unterschrieben ist :grins:

Da für die Forderung des Vermieters jede Rechtsgrundlage fehlt, fragen Sie ihn einfach danach. Dann dürfte Ruhe sein.






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#3
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 452x hilfreich)

quote:
Grundsätzlich gehört zur Nutzung eines Bades auch das Anbohren der Wände und auch Kacheln.

Von "grundsätzlich" würde ich da nicht sprechen.
In Badezimmern befinden sich schon mal diverse Rohre in den Wänden, die besser nicht angebohrt werden.
Bohrlöcher in Fliesen machen sich auch nicht besonders gut.
In meinen Mietverträgen wird den Mietern das Bohren in Fliesen deshalb ausdrücklich untersagt.
Wenn sie sich nicht in der Lage sehen, evtl. notwendige Bohrungen in den Fugen vorzunehmen, wird das von uns übernommen.



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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8092x hilfreich)

Es geht in der Frage nicht um die Zulässigkeit von Bohrlöchern.

Wer dazu Informationsbedarf hat:

http://www.vermieter-ratgeber.de/wie-viele-bohrl%C3%B6cher-sind-erlaubt

Es geht darum, ob ein Mieter eine zusätzliche "Erklärung" zum Mietvertrag unterschreiben muß. Und das muß er nicht.


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#5
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 452x hilfreich)

quote:
Und das muß er nicht.

Wenn es nicht der "Preis" für die Badezimmerrenovierung ist.



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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8092x hilfreich)

Ein "Preis" hätte vor der Renovierung ausgehandelt werden müssen.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 452x hilfreich)

Aus dem Eingangsposting geht nicht hervor, daß das Badezimmer bereits renoviert ist.



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#8
 Von 
axs
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank fuer eure antworten!

ich wohne schon ca. 6 jahre in der wohnung, und neulich hat mir der vermieter das bad renoviert (neue fliesen etc., alles auf seine kosten). nach der renovierung kam er mit dieser erklaerung zu mir.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

quote:
nach der renovierung kam er mit dieser erklaerung zu mir.

Pech für ihn.

Damit hätte er wohl vorher kommen müssen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8092x hilfreich)

Definitiv zu spät :devil:

Dennoch sollten Sie im Umgang mit dem Vermieter beachten, dass dieser die Modernisierungskosten anteilig auf die Miete aufschlagen darf.

-- Editiert hamburgerin01 am 07.10.2011 00:00

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